Hallo zusammen,
da ich mit dem Steuer-Deutsch so meine Probleme habe, bitte ich - um wirlich sicher zu sein - um eine Antwort von jemanden, der nicht nur Vermutungen hat
Meine Frau und ich (zusammenlebend) machen eine Einzelveranlagung, wollen aber die Handwerkerkosten, Nebenkosten der Wohnung usw. jeweils zu 50% geltend machen. Ist es richtig, dass wir dann tatsächlich nirgends in der Steuererkärung etwas ankreuzen oder beantragen müssen, damit das so vom FA automatisch gemacht wird?
Vielen Dank schon im Voraus!
Gerhard