Mir sind schon diverse der genannten Konstellationen begegnet, selbst die schlichte Nichtanerkennung eines anhaltenden Sachverhalts, der im vorherigen Steuerjahr bereits belegt worden ist.
Im Fachjargon nennt sich das "Abschnittsbesteuerung". Im Zweifel hatte man dann in den Vorjahren Glück und irgendwann hat es jemand aufgegriffen und gestrichen. Die viel besagte 110 € "Arbeitsmittelpauschale" existiert z.b. überhaupt nicht. Wird trotzdem in aller Regel anerkannt bzw. geduldet.