Kryptotransaktion muss aktiviert sein. Cashback über tr funktioniert nicht (früher ging das, auch mit paypal).
Beiträge von dude
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Die verfassungswidrige Besoldung wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes angepasst, nicht, weil Beamte den Hals nicht voll bekommen.
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Das ist mir schon klar. Meine Frau ist Beamtin.
Auch sie nennt gerne ihr Netto mit abgezogener KV.
Aber ich spare jeden Monat 15% meines Gehalts um später soviel Rente zu bekommen, wie sie Pension. Käme ich auf die Idee, das Geld von meinem Netto abzuziehen?
Die Rentenansprüche sind halt auch Teil des Gehalts und AN-Netto hat nichts mit Beamten-Netto zu tun. Aber nur die KV abzuziehen geht in die falsche Richtung um es vergleichbar zu machen.
Du sparst 15%, ein anderer 20%, wieder einer 5% und ein anderer gar nichts. Der Vergleich ist völlig daneben. Dass Renten und Pensionsansprüche auseinander gehen, ist ein ganz anderes Thema.
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Ich habe Grossrat schon lange auf der Blockierliste. Ich hab die Entscheidung nicht bereut. Die Zitate reichen mir schon, um meine Meinung nicht zu überdenken.
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Ich frage mich, warum wir Hände ringend neue Leute suchen im ÖD. So begehrt kann es ja nicht sein, sonst könnten wir uns vor Bewerbern kaum retten.
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Sorry ich muss da nochmal was ergänzen. Hab das vorhin zwischen Tür und Angel geschrieben. Mein (loses) Konzept würde einem Freibetrag für jeden Ehegatten entsprechen (logischerweise zusätzlich zum Grundfreibetrag).
Bei der Alleinverdienerehe würde das zu einer massiven Verschlechterung im Vergleich zum derzeitigen Ehegattensplitting führen. Bei 50/50 würde es eine spürbare Entlastung bringen. Wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag ist, wirkt es sich auch effektiv bei einer Aufteilung zwischen 50/50 und 100/0 aus. Da kommt es dann aber auf den individuellen Fall an. Mir ist die Zeit zu schade das im einzelnen auszurechen (dafür gibt es dann auch zu viele denkbare Fallkonstellationen), aber soweit das zu versteuernde Einkommen des geringer verdienenden Ehegatten über Grundfreibetrag zzgl. "Ehegattenfreibetrag" liegen würde, würde es sich grds. voll auswirken. Natürlich wirkt ein Freibetrag mehr, wenn der Steuersatz höher ist. Bis zur Grenze Grundfreibetrag + "Ehegattenfreibetrag" wäre das dann komplett steuerfrei und würde so quasi positive Anreize schaffen, dass auch der geringer verdienende Ehegatte mehr verdient.
Für Ehen mit Alleinverdienern weit unter Spitzensteuersatz wäre theoretisch eine gestaffelte anteilige Anrechnung des "nicht genutzten" Ehegattenfreibetrags denkbar. Aber da ich weder davon ausgehe, dass einer vom Bundesfinanzministerium hier mitliest oder ich morgen als Referent im Ministerium aufwache, kann ich mir die Überlegungen auch sparen
Zumal das Ganze auch berechnet werden muss. Letztlich muss es für den Staat auch tragbar sein und die gewollten Effekte erzeugen.Fred_ Bezeichnungen wie "Junge" oder sonstige wenig konstruktiven Einlagen verbitte ich mir. Wenn du nicht sachlich eine andere Meinung vertreten kannst, "schleich dich".
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Nur damit ich Dein Konzept verstehe.
Wer 50/50 verdient und verheiratet ist, hat dann mehr als jemand der 50/50 verdient und nicht verheiratet ist? Beide haben mehr als die 80/20 Ehe?
Und die neue 50/50 Ehe hat mehr als die 50/50 Ehe heute?
Daa hängt ja maßgeblich von der Höhe des zu bestimmenden Freibetrags ab. Deezeit ist es ja so, dass beide Ehegatten den vollen Grundfreibetrag haben. Unverheiratet lässt sich das nicht aufteilen. Ich würde einen Steuerfreibetrag von vll 2000-3000€ für jeden gewähren (zusätzlich zum Grundfreibetrag. Zusammenveranlagung abschaffen. Effektiv wäre damit ein Anreiz geschaffen, dass die Frau (oder der Ehegatte ohne Arbeit/Teilzeit) mehr arbeitet, ohne dass das gleich reinhaut, weil der Mann schon 100k verdient.
Das ist jetzt aber eher eine Idee auf die schnelle. Das frei werdende Geld muss auf jeden Fall in Familienförderung fließen (das wird vermutlich schon nicht klappen).
Das Alleinverdienerkonzept wärevdamit deutlich schlechter gestellt als jetzt. 50/50 auch.
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wie meinst du das?
Jeder bekommt bei Eheschließung einen 500€ EhegattInnen Freibetrag, lebenslang?
oder wie, oder was?
Kinder haben mit Ehe, nix weiter zu tun, die werden separat bezuschußt.Es geht um möglichst einfache faire Förderung der Ehe. Der Freibetrag sollte natürlich nur solange gelten, wie man auch verheiratet ist. Da Deutschland auch ein Nachwuchsproblem hat, gilt es auch hier Familien zu stärken. Daher Kindergeld erhöhen. Das frei werdende Geld der reduzierten Förderung der Ehe könnte in Betreuungseinrichtungen gesteckt werden (Kitas, Schulen, Sozialarbeit).
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Aus meiner Sicht wäre ein (nicht übertragbarer) Freibetrag der richtige Weg. Und ggf. eine Erhöhung des Kindergeldes.
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Auch wenns mannchen nicht passt. Ehegattensplitting fördert Teilzeitarbeit.
Nochmal: Es macht keinen Unterschied aus steuerlicher Sicht, ob der Mann, der vorher 80.000 € verdient, jetzt 90.000 € verdient oder die Frau 10.000 € verdient. Die steuerliche Belastung unterm Strich ist identisch. Ganz unabhängig von der Tatsache, dass das Geschlecht beim Ehegattensplitting (ich wiederhole mich erneut) keine Rolle spielt.
Wenn der Ehemann die Steuerklasse 3 hat und die Frau die 5, ist die Lohnsteuer anteilig beim Mann zu niedrig und bei der Frau zu hoch. Das ändert aber nichts an der tatsächlichen Steuerbelastung. Es lässt sich jederzeit eine Regelung finden, die allen Beteiligten Rechnung trägt. Was unabhängig vom Ehegattensplitting bleibt: Je mehr man verdient, desto höher ist der Steuersatz. Das Teilzeiteinkommen wird aber NICHT höher besteuert. Wer das behauptet, hat keinerlei Ahnung (so leid es mir tut, aber ich muss das in dieser Deutlichkeit sagen). Ich habe in meinem ersten Beitrag bereits erwähnt, dass es hier ein psychologisches Wahrnehmungsproblem gibt. Das ist aber nicht ursächlich im Ehegattensplitting, sondern allenfalls in der Steuerklassenwahl zu suchen (die nur beim Lohnsteuerabzug von Bedeutung ist).
Du kannst dich da so oft wiederholen, wie du möchtest. du liegst falsch.
edit: Vielleicht sollte man mehr Vergleichsrechnung anstellen und die Leute fachlich informieren.
Und zum 2. Satz: Das Ehegattensplitting fördert keine Teilzeit, sondern es begünstigt Ehepaare (egal welchen Geschlechts)
Der Wegfall des Ehegattensplittings führt zu einer Mehrbelastung. Die Familien haben (ohne ausgearbeitete hoffentlich faire Alternative) weniger Geld in der Tasche. -
Lumo von Proton. Nachteile von Ehegattensplitting.
Teilzeitnachteile:
Dass durch weniger Erwerbseinkommen weniger Altersvorsorge besteht, ist ein logischer Fakt. Aber auch das hat nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun.
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Nochmal: Dem Ehegattensplitting ist es egal, wer der Hauptverdiener ist. Die Ursachen der Schieflage sind vielfältig. Das Ehegattensplitting trägt dazu aus meiner Sicht allenfalls in sehr geringem Umfang bei. Ich halte eine Überarbeitung des Ehegattensplittings grds für sinnig, da insbesondere Familien profitieren, bei denen das Einkommensgefälle sehr hoch ist.
Grds bin ich ein Freund von KI, aber wenn man die grundsätzliche Thematik nicht ohne KI verstanden hat, kann man die KI auch nicht in die ricjtige Richtung schubsen. Die KI ist bisweilen gewaltig auf dem Holzweg.
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Dem Ehegattensplitting ist es egal, ob der Mann oder die Frau der Hauptverdiener ist. Aus meiner persönlichen Erfahrung machen sich Frauen auch wenig bis keine Gedanken über ihre Altersvorsorge. Dass sich arbeiten für die Frau nicht lohnen würde, habe ich bereits widerlegt. Und, dass es erstmal keinen Unterschied macht, ob der Alleinverdiener mehr verdient oder die Ehefrau in Teilzeit arbeitet. Die Steuerbelastung am Ende ist identisch.
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Beamter, mittlerer Dienst (derzeit), ca. 3200-3300 € netto nach Abzug KV. Brutto ist hier ja nicht so entscheidend. Perspektivisch solls bis A12 gehen, aber mal schauen. Sorgen muss ich mir mit dem Gehalt und der Zukunftsperspektive keine machen, Ansprüche sind bescheiden.
Fühle mich für meine Arbeit ausreichend entlohnt. Halte eher den Abstand zum gehobenen Dienst für zu gering. Aber als Beamter bin ich aus meiner Sicht ohnehin privilegiert, auch wenn das Gehalt im aktiven Arbeitslohn angemessen (aber aus meiner Sicht nicht überbezahlt ist), so ist der große Vorteil natürlich die Pension.
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Ist der nicht mit Nähe zu XRP ?
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Was ist der Unterschied zwischen Ehegattensplitting und Familiensplitting in einer Ehe ohne Kinder?
Es gibt kein Familiensplitting. Für das Ehegattensplitting ist die Anzahl der Kinder nicht von Bedeutung.
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Freigestellte Kapitalerträge werden übermittelt (siehe Beitrag von Fred_ )
Wenn TR jetzt aber keine Kapitalertragsteuer einbehält aufgrund eines Fehlers, kann es auch sein, dass die Kapitalerträge nicht übermittelt werden (weil defacto ja nicht effektiv freigestellt).
Kann man im Rahmen der Steuererklärung einfach nacherklären. Gehe aber davon aus, dass tr eine Steuerkorrektur durchführen wird.
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Ein direktes Teilen durch 0 ist verboten!!!

Gesamteinkommen (inkl. etwaiger KV/PV wenn privat) durch 2
Das ins Verhältnis setzen zur "normalen" Lohnsteuerbelastung und schon haben wir den Faktor. -
Genau genommen wäre das mathematisch schon möglich, aber es gab halt bisher keinen Grund dazu. Wenn man einen Faktor beim Alleinverdiener errechnen würde, entspräche der effektiv dann einer Steuerklasse 3.
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Was löst Dein Kopfschütteln hier aus? Ich finde 4 mit Faktor den viel eleganteren Weg und hätte den Wegfall von 3/5 begrüßt. Bei einem Paar mit einem Einkommen 50k und 20k wäre der Liquiditätsunterschied doch gerade mal unter 50€ im Monat. Oder geht's Dir darum, dass 4/4 Faktor immer beantragt werden muss?
Es wurde von der Ampel so dargestellt, als ob 3/5 der letzte Mist ist und 4 mit Faktor der heilige Gral. Und dass 4 mit Faktor "neu" wäre. In der Alleinverdienerkonstellation ist 4 mit Faktor nicht anzuwenden. In der Praxis würden viele Paare aber tatsächlich 4 mit Faktor wählen, statt 3 und 5, weil das oft zu Nachzahlungen führt, mit denen keiner rechnet. 4 mit Faktor ist halt mehr Arbeit und anfälliger für Fehler