Hallo,
in meinem Darlehensvertrag von September 2011 wurde die im Anh. zum Gesetz vom 29.07.2010 mitpublizierte Widerrufsbelehrung verwandt, obwohl am 03.08.2011 eine neue Widerrufsbelehrung wohl ebenfalls als Gesetzesanhang publiziert wurde. Sehe ich es richtig, dass damit seitens der Bank die falsche Widerrufsbelehrung genutzt wurde. Handelt es sich also bei den Mustertexten um Kann- oder um Muss-Vorlagen?
Sollte der rückwirkende Widerruf möglich sein: Ich hatte mit der Kombination aus Darlehen mit 0%-Tilgung und einem in der Laufzeit anzusparenden Bausparvertrag finanziert. Welche Auswirkungen hat dies gegebenenfalls für den Bausparvertrag und damit für die gesamte Finanzierung?
Besten Dank vorab für eine stichhaltige Antwort
irrelevante Widerrufsbelehrung?
- Milan1111
- Erledigt
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Hallo Milan1111,
eine gute Fragestellung, die wir vor kurzem auch hier diskutiert haben. Schauen Sie doch am besten mal in den folgenden Thread:
Besonders auf den letzten Seiten (10-12) geht es sehr stark um "Ist die Widerrufsbelehrung automatisch falsch, wenn sie veraltet ist?".
Viele Grüße
Franziska