Fragen zu Elterngeld und nebenberuflichem Gewerbe

  • Hallo allerseits,

    ich beschäftige mich gerade mit dem Elterngeld-Antrag - und dabei sind noch ein paar Fragen im Zusammenspiel mit einem nebenberuflichen Gewerbe (Kleinunternehmer) aufgekommen.

    Fall: Vollzeit-Job (nicht-selbstständige Arbeit; Haupteinkommen) + nebenberufliche Gewinneinkünfte > 35€ monatlich (Gewerbe; Nebeneinkommen).

    Fragen:

    1. Verstehe ich es richtig, dass dann die Bemessungsgrundlage für Selbstständige angewendet wird - auch wenn das Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit mit Abstand das Haupteinkommen ist? Relevant ist einzig die Grenze von mehr als 35€ monatliches Einkommen aus Gewinneinkünften?
    2. Wenn dem so ist, werden dann für den Elterngeld-Anspruch trotzdem Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und Gewinneinkünfte aus dem Gewerbe addiert?
    3. Müssen (positive) Gewinneinkünfte aus dem Gewerbe im Elterngeld-Antrag überhaupt angegeben werden, wenn das Elterngeld-Maximum bereits erreicht ist - also sich durch die Gewinneinkünfte das Elterngeld nicht mehr weiter erhöht?
    4. Elterngeld-Digital.de verlangt neben dem Steuerbescheid des letzten Jahres außerdem "Steuerbescheid für das laufende Kalenderjahr" und "Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Kalenderjahr der Geburt". Gewerbetreibende (Kleinunternehmer) erstellen EÜR und bekommen Steuerbescheid erst mit eigener Steuererklärung im Folgejahr. Kann man den Antrag ohne diese Nachweise abschicken?

    Vielen Dank vorab für eure Antworten!

  • In dem Fall handelt es sich um Mischeinkünfte. Bemessungszeitraum für den Selbständigen mit Mischeinkünfte ist das Kalenderjahr vor der Geburt.

    Ja, die Einkünfte werden addiert.

    Ich habe Einkünfte aus einer selbstständigen und aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit. Werden die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten für mein Elterngeld berücksichtigt? | Familienportal des Bundes

    Es ist alles anzugeben. Egal, ob das Maximum schon erreicht ist.

    Ein Steuerbescheid der faktisch noch nicht existieren kann, sollte das Einreichen wohl nicht verhindern.

  • Vielen Dank, WerAuchImmer!

    Ein Steuerbescheid der faktisch noch nicht existieren kann, sollte das Einreichen wohl nicht verhindern.

    Ja, das stimmt. Aber da elterngeld-digital.de es so anfordert, hatte ich Sorge dass der Antrag ohne unvollständig sein könnte und Rückfragen provoziert - was wiederrum zu Auszahlungsverzögerungen führen kann. Aber du hast recht - was nicht da ist, kann auch nicht eingereicht werden. ;)