Hallo allerseits,
ich beschäftige mich gerade mit dem Elterngeld-Antrag - und dabei sind noch ein paar Fragen im Zusammenspiel mit einem nebenberuflichen Gewerbe (Kleinunternehmer) aufgekommen.
Fall: Vollzeit-Job (nicht-selbstständige Arbeit; Haupteinkommen) + nebenberufliche Gewinneinkünfte > 35€ monatlich (Gewerbe; Nebeneinkommen).
Fragen:
- Verstehe ich es richtig, dass dann die Bemessungsgrundlage für Selbstständige angewendet wird - auch wenn das Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit mit Abstand das Haupteinkommen ist? Relevant ist einzig die Grenze von mehr als 35€ monatliches Einkommen aus Gewinneinkünften?
- Wenn dem so ist, werden dann für den Elterngeld-Anspruch trotzdem Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und Gewinneinkünfte aus dem Gewerbe addiert?
- Müssen (positive) Gewinneinkünfte aus dem Gewerbe im Elterngeld-Antrag überhaupt angegeben werden, wenn das Elterngeld-Maximum bereits erreicht ist - also sich durch die Gewinneinkünfte das Elterngeld nicht mehr weiter erhöht?
- Elterngeld-Digital.de verlangt neben dem Steuerbescheid des letzten Jahres außerdem "Steuerbescheid für das laufende Kalenderjahr" und "Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Kalenderjahr der Geburt". Gewerbetreibende (Kleinunternehmer) erstellen EÜR und bekommen Steuerbescheid erst mit eigener Steuererklärung im Folgejahr. Kann man den Antrag ohne diese Nachweise abschicken?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!