US-Steuer auf Aktienkursgewinne (nicht Dividenden) in USA?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und war über die Suchfunktion leider nicht erfolgreich, daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Ich erhalte von meinem US-Arbeitgeber regelmäßig RSUs. Bei der Zuteilung ("Vesting") der Aktien werden der geldwerte Vorteil des Arbeitsgebers über meine Gehaltsabrechnung automatisch und vollumfänglich versteuert.

    Auf die Dividendenauszahlungen der Aktien werden von der Depot-führenden Stelle (in USA ansässig) jeweils 15% US-Steuer einbehalten (W8-BEN liegt vor). Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit USA, zahle ich dann zusätzlich noch 10% Steuern in Deutschland (in Summer also 25% Abgeltungssteuer). In USA einbehaltene Steuern werden im Formular 1042-S ausgewiesen, auf das ich bei meiner ESt-Erklärung zurück greife. So weit, so gut.

    Meine Frage betrifft den Verkauf der Aktien (mit Kursgewinn): Werden hier 15% Quellensteuer in USA einbehalten, oder ist der Gewinn in USA komplett steuerfrei und ich zahle 25% Abgeltungssteuer in Deutschland?

    Vorab bereits besten Dank.

  • Meine Frage betrifft den Verkauf der Aktien (mit Kursgewinn): Werden hier 15% Quellensteuer in USA einbehalten, oder ist der Gewinn in USA komplett steuerfrei und ich zahle 25% Abgeltungssteuer in Deutschland?

    Ich unterstelle, dass das Depot sich bei einem Broker in den USA befindet.

    Du bekommst einen Verkauferlös ohne Abzug von Steuern ausgezahlt. Hier in Deutschland ist dein Ertrag (Kursgewinn) steuerpflichtig. Da vermutlich alle Abrechnung(en) in USD erfolgt sind, solltest du dir die jeweiligen (historischen) Wechselkurse von den jeweiligen Ankaufdaten (EUR/USD) heraussuchen und dann in einer Tabelle notieren, was du in EUR für den Ankauf der Wertpapiere gezahlt hast.

    Ja, das ist etwas aufwendig, macht aber Sinn.

    Der Verkauf erfolgt ebenfalls vermutlich in USD - auch hier brauchst du den entsprechenden Wechselkurs vom Tag des Verkaufs.

    Dein Kursgewinn/-verlust besteht also nicht nur aus der Differenz der Wertpapierkurse, sondern beinhaltet auch einen möglichen Währungsgewinn/-verlust.

    Der Ertrag in EUR ist deine Besteuerungsgrundlage und wird in der Anlage KAP für das Steuerjahr 2025 in der entsprechenden Zeile für Auslandserträge, von denen keine Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, eingetragen.