Kreditübernahme von Bruder für seine Hälfte des Hauses

  • Hallo zusammen,

    mein Vater hat sich zusammen mit meinem Bruder ein Mehrgenerationenhaus gekauft (2 Geschosse mit separaten Eingängen, quasi 2 getrennte Wohnungen übereinander). Jetzt sind wir aktuell am überlegen, ob ich nicht besser die zweite Hälfte des Hauses übernehme, da es für meinen Bruder doch etwas zu viel ist finanziell (Rate geht auch nur durch Miete der Freundin, es scheitert an den laufenden Kosten, Instandhaltung...).

    Der Kredit läuft über eine Bank (von beiden unterschrieben) und zwei Bausparverträge. Das Bankdarlehen wird nur vom Vater bezahlt (Bruder überweist seinen Teil, ging wohl nur über ein Konto), die Bausparverträge werden einzeln bezahlt.

    Ein Schuldnerwechsel ist ja prinzipiell möglich, aber wie werde ich dann offiziell auch Eigentümer seiner Hälfte? Er muss ja aus dem Grundbuch raus und ich rein. Das geht doch nur über einen Verkauf oder eine Schenkung wenn ich richtig informiert bin? Vereinbart man im Kaufvertrag dann, dass der Kaufpreis die Restschuld ist oder wie genau wird sowas am besten geregelt? Das Haus ist mittlerweile halt auch deutlich im Wert gestiegen, das wird ja auch noch irgendwie berücksichtigt werden müssen schätze ich?!

    Einkommen und Bonität sind bei mir deutlich besser als beim Bruder, daran würde es also nicht scheitern. Bruder und Freundin würden dann zur Miete weiter dort wohnen.

    Danke vorab für eure Hilfe.

  • Kater.Ka 1. Oktober 2025 um 19:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Regeln lässt sich alles, vor allem solange Einvernehmen herrscht. Und das scheint bei euch ja (noch) der Fall zu sein.

    Damit aus dem (noch) ein "auch hinterher" wird, hätte ich den Vorschlag, zu viert (Vater, Bruder, Freundin und du) einen Termin beim Notar vereinbart. Ohne den würde es ohnehin nicht abgehen - dann kann man ihn ja auch schon vorher ins Boot nehmen.

    Klar, rudern müsst ihr, und er bezahlt nicht etwa für die Bootstour, sondern schickt Euch seine Honorarrechnung. Aber anders geht es nicht oder höchstens schief, wenn die Sache so laufen soll wie ihr es plant.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.