Günstigerprüfung Krankengeld Kapitalerträge

  • Hallo,

    X hat 3 Monate in 2024 gearbeitet und war 9 Monate krankgeschrieben. Sein Gehalt ist in den 3 Monaten ca 12000 Eur Brutto.

    Er hat Krankengeld für 9 Monate bekommen. Er hat Erträge von seinen Aktien/ETF im Jahr 2024 bekommen.

    Gilt hier eine Günstigerprüfung?

    Danke

  • Also zunächst einmal kann eine Günstigerprüfung nicht "gelten". Die Günstigerprüfung greift, wenn du diese in der Steuererklärung angekreuzt hast. Ob sie eine Auswirkung hat, ist dann noch einmal eine andere Sache.


    Die grundsätzliche Berechnung sieht wie folgt aus:

    Bruttoeinkommen

    - Werbungskosten, Sonderaufwand und was noch so alles abgezogen wird

    = zu versteuerndes Einkommen (zvE)


    Dann werden dem zvE die steuerfreien, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen (in dem Fall das Krankengeld) hinzugerechnet (nennen wir diese Summe im weiteren Verlauf mal "zvE2") und für dieses zvE2 gem. der gültigen Steuertabelle die Steuer berechnet. Diese berechnete Steuer wird wieder durch das zvE2 geteilt, wodurch dein persönlicher Durchschnittssteuersatz ermittelt wird. Dieser durchschnittliche Durchschnittssteuersatz wird nun mit deinem zvE multipliziert und ergibt deine Steuerlast.

    Bis hier ist das übrigens das normale Vorgehen, auch ohne beantragte Günstigerprüfung.


    Bei der Günstigerprüfung werden zu deinem zvE noch die Kapitalerträge (abzüglich Pauschbetrag) noch hinzugerechnet (nennen wir es mal zvE+K) und die weitere Vorgehensweise ist identisch mit oben (das Krankengeld wird auf das zvE+K addiert, für dieses "zvE+K2" wird wieder die Steuerlast ermittelt, dann der Durchschnittssatz und so weiter).

    Zum Schluss wird geprüft, bei welcher Vorgehensweise die Steuerlast niedriger ist. Sprich zum einen die Steuer auf "zvE+K" oder die Steuer auf zvE zuzüglich der Kapitalertragsteuer. Dieser niedrigere Wert wird dann als Steuerlast festgesetzt.


    Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich. Auf einem Blatt Papier wäre der Vorgang deutlich schneller und verständlicher aufzuzeichnen, das entfällt aber leider in einem Forum.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich um mein persönliches, laienhaftes Verständnis.