Im Rahmen der Altervorsorge hatte ich bei meinem Arbeitgeber Mitabeiteraktien (ATOS) erworben. Diese waren bis zur Rente gesperrt. Deponiert wurden diese in Frankreich bei Société Générale. 2024 bin ich in Rente und habe diese verkauft. Leider mit Verlust (95%). Das Finanzamt verlangt zur Anrechnung des Verlustes eine Steuerbescheinigung mit Verlustbescheinigung. Das liefert Société Générale natürlich nicht. Den Kaufpreis und den Verkaufspreis hat die Bank ausgewiesen.
P.S Den geldwerten Vorteil (da Vorteilspreis von ATOS) hatte ich seinerzeit versteuert, ohne Steuerbescheinigung aus Frankreich.
Wie kann ich die Anrechnung des Verlustes gegenüber dem Finanzamt argumentieren?
Vielen Dank