Rechtsform Selbstständigkeit bezüglich Elterngeld

  • Hallo liebe Mitglieder,

    meine Freundin und ich (nicht verheiratet/keine Kinder) planen uns nebenbei im Bereich Fotografie selbstständig zu machen.

    Nun ist die Frage, welche Rechtsform für unsere Selbstständigkeit am sinnvollsten ist. Am Anfang werden unsere Einnahmen noch nicht so hoch sein (Schätzungsweise 100-500 € im Monat vor Kosten). Wir verdienen beide in unserem Hauptjob ca. 65.000 € im Jahr bei Vollzeit.

    Meine Freundin hat ihre Arbeitszeit aktuell auf 30 Stunden reduziert (39 Stunden Vollzeit).

    Grundsätzlich steht bei uns demnächst bald die Familienplanung an. Also ggf. heiraten und Kinder sind auf jeden Fall geplant.

    Entweder läuft es nur über einen als Einzelunternehmer, oder zusammen als GbR. Hier ist nur die Frage, was bezüglich Kinderwunsch am sinnvollsten ist.

    Was gibt es hier für Unterschiede bei der Berechnung von Mutterschutzleistungen und Elterngeld?

    Ist man hier bei der GbR flexibler, sodass man ggf. den ganzen Gewinn auf meine Freundin anrechnen kann?

    Soweit ich weiß, ist bei einer Selbstständigkeit (auch Nebenberuflich) jedoch der Berechnungszeitraum für das Elterngeld ein anderer. Also nicht mehr 12 Monate vor Geburt, sondern immer das Kalenderjahr/Geschäftsjahr.

    Theoretisch wäre sie in ihrem Hauptjob flexibel und könnte jederzeit ihre Stunden wieder auf Vollzeit setzen.

    Gibt es in der Hinsicht sonst noch irgendwas zu beachten?

  • Kater.Ka 3. November 2025 um 08:30

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Freundin und ich (nicht verheiratet/keine Kinder) planen, uns nebenbei im Bereich Fotografie selbstständig zu machen.

    Nun ist die Frage, welche Rechtsform für unsere Selbstständigkeit am sinnvollsten ist. Am Anfang werden unsere Einnahmen noch nicht so hoch sein (Schätzungsweise 100-500 € im Monat vor Kosten). Wir verdienen beide in unserem Hauptjob ca. 65.000 € im Jahr bei Vollzeit.

    Also sind (wie bei den meisten Gründern) Verluste in der Anfangsphase geplant, die zu einer Minderung der Steuer aus den Hauptbeschäftigungen führen werden.

    Wenn Ihr das gemeinsam macht, aber sonst getrennt veranlagt werdet, ist das nicht so einfach. Ist es eine Option, daß nur einer die Firma anmeldet und Ihr das intern verrechnet?

    Meine Freundin hat ihre Arbeitszeit aktuell auf 30 Stunden reduziert (39 Stunden Vollzeit).

    Warum das?

    Grundsätzlich steht bei uns demnächst bald die Familienplanung an. Also ggf. heiraten und Kinder sind auf jeden Fall geplant.

    Wie konkret ist dieser Plan denn?

    Entweder läuft es nur über einen als Einzelunternehmer, oder zusammen als GbR. Hier ist nur die Frage, was bezüglich Kinderwunsch am sinnvollsten ist.

    Was gibt es hier für Unterschiede bei der Berechnung von Mutterschutzleistungen und Elterngeld?

    Die Teilzeit reduziert Mutterschutzleistungen und Elterngeld; sofern die Firma Anfangsverluste macht und Ihr darauf besteht, daß diese beim Elterngeld berücksichtigt werden, sinkt das Elterngeld weiter.

    Ist man hier bei der GbR flexibler, sodass man ggf. den ganzen Gewinn auf meine Freundin anrechnen kann?

    Das weiß ich als Nicht-Steuerberater nicht. Ich weiß allerdings, daß man erstmal Gewinne machen muß, bevor man sie anrechnen kann. Oben schreibst Du (plausibel), daß wohl (wie bei fast jeder neuen Firma) Anfangsverluste anfallen werden.

    Gibt es in der Hinsicht sonst noch irgendwas zu beachten?

    Vermutlich eine ganze Menge. Dein Plan ist noch recht vage.

    Ich würde erstmal mit der Firma anfangen. Wenn man von Anfang an alles gut dokumentiert, kann man zuminest im laufenden Jahr manches auch noch hinterher gestalten. Und in letzter Konsequenz ist es günstiger, von hohen Gewinnen hohe Steuern zu zahlen, als Verluste zu machen.

  • Hallo Halfsnoopy,

    bei mir Sind noch ein paar Fragen offen, ohne die eine Beantwortung nur schwierig oder unmoglich ist.

    • Sind die 65k das gemeinsame Einkommen oder light jeder von euch in dieses Bereich?
    • Sind die 65k Brutto oder netto?
    • PKV oder GKV und wenn GKV, freiwillig oder pflichtversichert?

    Das Mutterschaftsgeld wird grundsätzlich nur auf das nichtselbständige Arbeitseinkommen gezaht. Da spielt der Nebenjob keine Rolle. Beim Elterngeld ist die Frage, ob der Höchstsatz nicht schon durch das normale Arbeitseinkommen erreicht ist.

    Grundsätzlich macht es daher schon Sinn, dass deine Freundin auf Vollzeit geht, sobald ihr über eine Familiengründung ernsthaft nachdenkt.

    Ansonsten kann ich für das Elterngeld nur den Rechner vom Familienministerium empfehlen. Mit dem kann man schön spielen und verschiedene Konstellationen durchrechnen. Gerade wenn ihr unterschiedlich viel verdient, könnte sich eine Hochzeit mit der anschließenden Möglichkeit des Steuerklassenwechsels positiv auf das Elterngeld auswirken (Steuerklasse III für deine Freundin, um das Elterngeld zu erhöhen).