Ausländische Kapitallebensversicherung - Verlustanrechnung

  • Bekanntlich werden viele Kapitallebensversicherungen nicht durchgehalten und vorzeitig gekündigt.

    Weiß jemand, ob dann die Verluste nach Rückkauf (auch bei ausländischen Lebensversicherungen) durch Eintrag in die Anlagen KAP bei der Einkommensteuererklärung auch für die Zukunft vorgetragen werden ?

    Stichwort : welcher Verlusttopf ?

  • Ich habe mich jetzt mal erkundigt, und es ist offenbar so, dass solche Verluste über die Einkommensteuererklärung angegeben werden können.
    Die Verrechnung mit Zinseinnahmen und anderen Erträgen erfolgt dann in dem laufenden Jahr für das, die Steuererklärung abgegeben wird. Hat man in diesem Jahr gar nicht so viele Erträge gibt es ein Verlustübertrag ins nächste Jahr.

    Vielleicht ist dieser Hinweis ganz sinnvoll für die vielen Menschen, die eine klassische Kapitallebensversicherung vor der Zeit kündigen und sogar im minus sind.