Bekanntlich werden viele Kapitallebensversicherungen nicht durchgehalten und vorzeitig gekündigt.
Weiß jemand, ob dann die Verluste nach Rückkauf (auch bei ausländischen Lebensversicherungen) durch Eintrag in die Anlagen KAP bei der Einkommensteuererklärung auch für die Zukunft vorgetragen werden ?
Stichwort : welcher Verlusttopf ?