Hilfe / Beratung bei Schadensregulierung durch Gebäudeversicherung - Erfahrung, externe Hilfe / Beratung?

  • Liebe Leute,


    ich versuche es kurz zu machen..

    Sachverhalt: wir haben vor ca. 3 Monaten einen Überschwemmungsschaden im Keller erlitten (wie fast alle Nachbarn und die Stadt). Wir sind erst kürzlich in das Haus eingezogen, haben die alte Versicherung (SV Versicherung) übernommen.

    Nach ca 2 Wochen war der Schadensregulier vor Ort und hat ein Vergleichsangebot gemacht. Wir haben es nicht angenommen, um den Schaden erstmal weiter zu prüfen und Instandsetzungkosten besser abschätzen zu können. Weitere Details erspare ich euch hier, jedoch wurden durch den Dienstleister der Versicherung verschiedene Maßnahmen zur Trocknung in der Zwischenzeit durchgeführt.

    Unser Herausforderung: die Nicht- Erreichbarkeit des Schadensregulierer - Details erspare ich euch nochmals, jedoch habe ich den Schadensregulierung nur einmal telefonisch erreichen können in den 3 Monaten (und da nur als ich persönlich auf der Geschäftstelle war und die angerufen haben).


    Fazit: Auch wenn die Versicherung viele Fälle hat, finde ich es eine Frechheit jemand so zu ignorieren und alleine zu lassen. Keinen Service , keine Abtimmung über Maßnahmenusw. - nichts. Ich fühle auch diesen Wissensvorsprung /Expertise bei der Versicherung und meine völlige Unkenntnis..


    Jetzt endlich meine Frage : Wer kann mir helfen, mich beraten, die Abläufe zu beschleunigen bzw. mir Sachverhalte /Rechte neutral zu erklären? Was ist wichtig?

    Meine erster Gedanke ist ein spezialisierter Rechtsanwalt (Rechtschutz vorhanden), aber dafür ist m. M. zu früh (erst falls es Streitigkeiten geben sollte um Entschädigung usw.).

    Welche Organisation, Verbraucherportale gibt es die unterstützen?


    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. :thumbup:


    “Mark Twain — 'I didn't have time to write a short letter, so I wrote a long one instead.'

  • Kater.Ka 6. November 2025 um 08:16

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo ALR79,

    erst einmal etwas zur Sortierung:

    Vorbehaltlich sehr spezieller Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag gilt bei versicherten Sachschäden:

    Der Versicherer (VR) bezahlt den entstandenen Sachschaden in angemessener Höhe, d.h. bringt originär eine Geldleistung und nicht mehr. Die eigentliche Abwicklung der Schadensanierung ist die Sache des Versicherungsnehmers (VN). Bei größeren Gebäudeschäden kann er dazu auch einen Architekten/Bauingenieur zur Steuerung beauftragen.

    Nun übernehmen viele VR auch das Schadenmanagement, durchaus aus Eigeninteresse. Zum einen vermeiden sie die Goldrandlösungen und oft haben sie mit den Handwerkern auch Sonderkonditionen vereinbart. Der Vorteil für den VN ist, die Handwerker sind meistens schnell verfügbar und wenn der VR sie beauftragt, bezahlt er sie direkt. Sonst muss natürlich der VN die Handwerker erst einmal bezahlen und sich dann mit dem VR über die Begleichung der Rechnung streiten. Aber (vorbehaltlich spezieller Regelungen im Versicherungsvertrag) kein VN muss sich auf dieses Prozedere einlassen.

    Oft, und wie Sie schreiben auch bei Ihnen, kommt der Überraschungsangriff des Außenregulierers, der dem noch unter Schock stehenden VN eine Summe X anbietet und damit sind alle Ansprüche abgegolten. (Böswillige Branchengerüchte behaupten, X läge in der Größenordnung von 2/3 des Schadens.)

    Ich unterstelle einmal, die Gesamtschadenhöhe ist in einem Bereich, wo das Sachverständigenverfahren noch nicht angewendet wird.

    Nach Ihrer Schilderung hat der VR einige Trocknungsmaßnahmen beauftragt. Daraus könnte man konkludent schließen, er erkennt den Schaden grundsätzlich als versichert an (ist bei Überschwemmungsschäden nicht ganz selbstverständlich). Besser wäre es, Sie haben ein Schriftstück, wo der VR die Kostentragung dem Grunde nach anerkennt.

    Versuchen Sie erst gar nicht, den Regulierer weiter zu belästigen. Schreiben Sie (Einschreiben) an die SV- Versicherung Vorstand und verlangen einen terminierten Sanierungsfahrplan, Vorlage z.B. in 2 Wochen. Drohen Sie gleich an, wenn der nicht kommt, übernehmen Sie die Sanierung in Eigenregie, d.h. beauftragen Handwerker selber. Wenn die Sanierung kompliziert oder kostenträchtig wird, können Sie auch gleich ankündigen, zusätzlich einen Bausachverständigen zu beauftragen.

    Und noch, wenn so viele betroffen sind, sind Sie im Austausch mit den Nachbarn? Wie läuft das bei denen?

    Gruß Pumphut