Elterngeld und Steuerklassen

  • Hallo liebe Community,


    ich bin leicht verwirrt und benötige einmal euer Schwarmwissen.

    Es geht um das Thema Elterngeld und Steuerklassen.

    Es gibt viele Infos in Internet, die sich teilweise widersprechen und ich möchte gerne wissen, ob ich auf dem richtigen Weg bin, oder etwas elementare vergessen haben.


    Ich bin verheiratet und meine Frau ist schwanger.


    MET = 20.07.2026

    Mutterschutzfrist = 08.06.2026

    Frau = Vollzeit beschäftigt | Steuerklasse 4 | 3800,- € brutto | 2450,- € netto

    Mann = Vollzeit beschäftigt | Steuerklasse 4 | 5550,- € brutto | 3360,- € netto


    Geplante Elternzeit:

    Frau = 12 Monate

    Mann = unschlüssig, ob 2 Monate oder nicht, dürfte auch erstmal keine Rolle spielen


    Lt. dem Netto meiner Frau würde sie bei 2450,- € netto ca. 1600,- € Elterngeld erhalten.


    Ziel ist es die vollen 1800,- € Elterngeld für die Frau zu erhalten.


    Ist es dann noch ausreichend im November 2025 einen Antrag der Steuerklassen ab 01.12.2026 zu stellen.

    Frau = Steuerklasse 3 | Mann: = Steuerklasse 5


    Dann wären bei meiner Frau im Bemessungszeitraum von 12 Monaten = 6 Monate und 8 Tage Steuerklasse 3 und davor Steuerklasse 4 .

    Das hätte zur Folge, dass Sie die 12 Monate den Höchstsatz von 1800,- € an Elterngeld bekäme, da die Steuerklasse 3 überwiegt bzw. bei gleicher Zeit die letzte, also die Steuerklasse 3 genommen wird, richtig?


    Unseren Steuernachteil holen wir uns zeitversetzt in 2026 (Dezember 2025) und 2027 (Jahr 2026) mit der Steuererklärung wieder.


    Im Monat der Geburt, also im Juli 2026 stellen wir dann den Antrag ab 01.07.2026 auf Steuerklassenänderung. Dann würde das Elterngeld in Höhe von 1800,- € bleiben, da bereits festgesetzt.


    Hier wäre dann die Frage in welche Steuerklassen wechselt wir dann ab 01.07.2026 am besten ? Frau = Steuerklasse 5 und Mann = Steuerklasse 3; oder wieder Steuerklasse 4 und 4 – was eigentlich jetzt schon ungünstig ist, da ich 60 % des Haushalteinkommen verdiene und eigentlich schon längst in die Mann = Steuerklasse 5 und Frau = Steuerklasse 3 gemusst hätten?

    Wenn ich die zwei Monate Elterngeld nehme, dann wäre ich bei Steuerklasse 5 = 5550,- € brutto = 2850,- € netto = 65 % Elterngeld = 1800,- Höchstsatz Elterngeld - richtig?


    Wir sind auf eure Anmerkungen gespannt und bedanken uns vorab ganz herzlich 😊.

  • Anna T. 11. November 2025 um 12:08

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn ihr euch beeilt, kann das mit dem höheren Elterngeld noch klappen. Im Gesetz steht (frei aus dem Kopf und ich google jetzt auch nicht die entsprechenden Paragraphen), dass die Steuerklasse zu Grunde gelegt wird, die in den 12 vollen Monaten vor Beginn des Mutterschutz überwiegend gültig war. Dies heißt in der Regel 7 Monate, 6 Monate sollen angeblich aber auch reichen.


    Hier wäre dann die Frage in welche Steuerklassen wechselt wir dann ab 01.07.2026 am besten ? Frau = Steuerklasse 5 und Mann = Steuerklasse 3; oder wieder Steuerklasse 4 und 4 – was eigentlich jetzt schon ungünstig ist, da ich 60 % des Haushalteinkommen verdiene und eigentlich schon längst in die Mann = Steuerklasse 5 und Frau = Steuerklasse 3 gemusst hätten?

    Das, was für euch am angenehmsten ist. III für dich und V für deine Frau sorgt auf jeden Fall für die höchste Liquidität, führt aber ggf. zu einer Nachzahlung (Stichwort Progressionsvorbehalt des Elterngeldes). IV/IV führt zu einer Erstattung im Folgejahr.


    und eigentlich schon längst in die Mann = Steuerklasse 5 und Frau = Steuerklasse 3 gemusst hätten?

    Du musst gar nichts. Man kann das machen, man kann aber auch mit IV/IV gut klar kommen. Oder man nimmt IV/IV Faktor, welches am Ende weder zu einer großen Nachzahlung, noch zu einer großen Erstattung führt.

    Es sind aber am Ende immer Optionen und eine Pflicht gibt es nicht. Jeder so, wie er will.

    Und man darf auch nicht vergessen, dass bei III/IV das Gehalt deiner Frau hinterher übermäßig stark besteuert wird, was zu einer gefühlten Ungerechtigkeit führen könnte. Das ist aber eine Frage des Mindsets innerhalb der Familie.

  • Es geht um das Thema Elterngeld und Steuerklassen.

    Es gibt viele Infos in Internet, die sich teilweise widersprechen und ich möchte gerne wissen, ob ich auf dem richtigen Weg bin oder etwas Elementares vergessen habe.

    Ich bin verheiratet und meine Frau ist schwanger.

    Wenn Du was erreichen willst, mußt Du also umgehend handeln. Ob das noch hilft, weiß ich nicht, klar ist jedenfalls, daß, wenn Du nichts machst, die Sache den Bach hinunter ist.

    Daß Du besser vor drei Wochen gehandelt hättest, kannst Du jetzt nicht mehr rückgängig machen.

    MET = 20.07.2026

    Abk. bedeuten: Maximale Obfuszifizierung bei minimaler Tastendruckersparnis. Es ist immer unglücklich, wenn man andere Leute um Rat fragt, daß die wegen Abk. erstmal zu Google müssen.

    MET ist erwartungsgemäß der mutmaßliche Entbindungstermin, was aber ein nicht Elter werdender Mensch natürlich nicht parat hat.

    Mutterschutzfrist = 08.06.2026
    Frau = vollzeitbeschäftigt | Steuerklasse 4 | 3800,- € brutto | 2450,- € netto
    Mann = vollzeitbeschäftigt | Steuerklasse 4 | 5550,- € brutto | 3360,- € netto

    Geplante Elternzeit:
    Frau = 12 Monate
    Mann = unschlüssig, ob 2 Monate oder nicht, dürfte auch erstmal keine Rolle spielen

    Laut dem Netto meiner Frau würde sie bei 2450,- € netto ca. 1600,- € Elterngeld erhalten.

    Ziel ist es, die vollen 1800,- € Elterngeld für die Frau zu erhalten.

    Ist es dann noch ausreichend, im November 2025 einen Antrag der Steuerklassen ab 01.12.2026 zu stellen?

    Frau = Steuerklasse 3 | Mann = Steuerklasse 5

    Dann wären bei meiner Frau im Bemessungszeitraum von 12 Monaten = 6 Monate und 8 Tage Steuerklasse 3 und davor Steuerklasse 4 .

    Ich weiß nicht, ob das taggenau gerechnet wird. Das könnte noch hinhauen, und deswegen würde ich das so machen. Wenn es nicht hinhaut, stellst Du Dich nur minimal schlechter als ohne das (Liquiditätsnachteil).

    Unseren Steuernachteil holen wir uns zeitversetzt in 2026 (Dezember 2025) und 2027 (Jahr 2026) mit der Steuererklärung wieder.

    Es gibt keinen Steuernachteil, sondern lediglich einen Liquiditätsnachteil.

    Hier wäre dann die Frage in welche Steuerklassen wechseln wir dann ab 01.07.2026 am besten? Frau = Steuerklasse 5 und Mann = Steuerklasse 3; oder wieder Steuerklasse 4 und 4 – was eigentlich jetzt schon ungünstig ist, da ich 60 % des Haushalteinkommen verdiene und eigentlich schon längst in die Mann = Steuerklasse 5 und Frau = Steuerklasse 3 gemusst hätten?

    Sobald das Kind da ist, wechselt Ihr natürlich wieder: Du dann Steuerklasse 3, Deine Frau Steuerklasse 5 (obwohl das im Elterngeldbezug keine Auswirkung auf sie hat).

    Steuerklassen beziehen sich auf den Vorabsteuerabzug vom Lohn, nicht auf die Steuerschuld. Mit der Einkommensteuer, also der letztlichen Steuerschuld eines Ehepaars haben sie nichts zu tun. Elterngeld (und z.B. Arbeitslosengeld) hängen am Nettoeinkommen, also indirekt an der Steuerklasse. Beides ist aber eine Sondersituation.

    Bisher seid Ihr beide in Steuerklasse 4. Der Lohnsteuerabzug ist damit wie bei einem Ledigen. Weil Ihr unterschiedlich verdient und wir bei Ehepaaren das Splittingverfahren haben, überzahlt Ihr damit die Einkommensteuer, bekommt mit der Steuererklärung regelmäßig etwas zurück.

    Wenn der Besserverdienende in die Steuerklasse 3 wechselt (meist der Mann), übernimmt er den Grundfreibetrag des Ehepartners in Steuerklasse 5 (meist die Frau), die ihrerseits dann keinen Grundfreibetrag mehr hat. Das führt regelmäßig dazu, daß das Nettoeinkommen des Mannes bei gleichen Brutto um etliche hundert Euro in die Höhe springt, das Nettoeinkommen der Frau zwar etwas weniger, aber meist doch um etliche hundert Euro sinkt. Insgesamt zahlen beide dann weniger Lohnsteuer, aber es kann durchaus sein, daß der Mann mit dem höheren Einkommen weniger Lohnsteuer zahlt als die Frau mit dem niedrigen Einkommen.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß dies in vielen Ehen zur Verstimmung führt, und das völlig zu Recht. Feministinnen schießen mächtig gegen das Ehegattensplitting, haben damit allerdings das falsche Ziel im Blick. Nicht das Ehegattensplitting ist das Problem, sondern die Steuerklassen sind es.

    Fair zwischen den Partnern ist das Faktorverfahren, wenngleich dieses rechnerisch nochmal etwas komplizierter ist.

    Wenn ich es zu entscheiden hätte, würde ich jetzt (wie von Dir angedacht) auf 5/3 gehen (und hätte mir vorher ausgerechnet, wie das die Nettogehälter verschiebt!), mit der Geburt auf 3/5 und nach Ende der Elternzeit auf 4 mit Faktor, sofern Deine Frau dann wieder arbeitet. Solange sie nicht arbeitet, ist es günstiger für das Paar, wenn Du in 3 bleibst.