Ich denke eher er hat auf das Erbe verzichtet, wem sie heute gehört weiß ich nicht, nur dass er eben ein lebenslanges Wohnrecht hatte.
Auch diese Angabe passt ins Gesamtbild. War sicher ein Pflichtteilsverzicht gegen Wohnrecht. Das würde bedeuten, dass vom Erbe der Ehefrau nichts an den Witwer ging, das nach seinem Ableben noch einen Wert gehabt hätte.
Für die Erstberatung möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht sein sollte.