Bundle Betrug Samsung

  • Titel: Samsung/klarmobil Aktion – Tablet wegen technischer Fehler nicht erhalten

    Hallo zusammen,

    Ende Oktober gab es bei klarmobil eine Aktion: Samsung Galaxy S25 im Handyvertrag, beworben inkl. Tablet. Das Tablet sollte man jedoch nicht automatisch erhalten, sondern nur, wenn man sich nach Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens bis 13.11., auf der Samsung-Webseite bzw. per App registriert, einen Registrierungscode erhält und diesen zusammen mit dem Kaufbeleg einreicht.

    Das Problem: Zahlreiche Nutzer (u. a. in Samsung-Foren und auf Facebook) berichten, dass eine Registrierung bis zum 13.11. technisch nicht möglich war. Es traten Fehlermeldungen auf, Registrierungen scheiterten oder wurden gar nicht abgeschlossen. Erst danach funktionierte die Registrierung – nun ohne Registrierungscode. Samsung verweigert deshalb die Zusendung des Tablets mit Verweis auf den abgelaufenen Zeitraum.

    Das Internet ist voll von Beschwerden, offenbar sind tausende Kunden betroffen.

    Meine Fragen:

    • Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es hier?
    • Kann man gegen Samsung vorgehen (z. B. wegen irreführender Werbung oder Nichterfüllung)?
    • Besteht ggf. ein Recht auf Rücktritt vom Mobilfunkvertrag, obwohl die Widerrufsfrist vorbei ist, da der Kaufanreiz (Tablet) faktisch entfallen ist?
    • Gibt es Chancen für eine Sammel- oder Musterfeststellungsklage?


    Hat jemand Erfahrung oder Einschätzungen dazu? Danke!

  • Anna T. 28. November 2025 um 08:34

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es hier?

    Kann man gegen Samsung vorgehen (z. B. wegen irreführender Werbung oder Nichterfüllung)?

    Klarmobil hat hier nach § 657 BGB einen Erfüllungsanspruch, da die Aktion ja beworben wurde. Ein technisches Problem schützt hier nicht davor, dass die Aktion bzw. die Lieferung eines Tablets erfüllt werden muss. Hast du hier Screenshots mit Zeitstempel etc., um das dokumentieren zu können?


    Anderenfalls, wenn die Aktion nur ein Köder war, dann liegt eine irreführende Geschäftstätigkeit nach § 5 UWG vor. Hier kannst du dich z B. an die Verbraucherzentrale wenden. Auch mit Screenshots etc. pp.


    Besteht ggf. ein Recht auf Rücktritt vom Mobilfunkvertrag, obwohl die Widerrufsfrist vorbei ist, da der Kaufanreiz (Tablet) faktisch entfallen ist?

    Schwierig. Man kann nun darüber diskutieren, ob das Tablet Vertragsgegenstand des Vertrages ist, oder eben nicht. Die Widerrufsfrist (14 Tage) ist ja auch schon abgelaufen.


    Gibt es Chancen für eine Sammel- oder Musterfeststellungsklage?

    Die gibt es ja seit 2018 in Deutschland. Dafür benötigst du aber viele vergleichbare Fälle (hier sicherlich gegeben), erhebliches öffentliches Interesse (in meinen Augen eher nicht gegeben) und einen Verbraucherschutzverband im Hintergrund (hier sicherlich durch Verbraucherzentrale gegeben).


    Ich persönlich würde nochmal freundlich aber bestimmt auf Samsung bzw. Klarmobil zugehen und Frist zur Nacherfüllung setzen, am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du etwas in der Hand hast. Dann Meldung bei der Verbraucherzentrale tätigen.


    Ich drücke dir die Daumen.

  • Holger Kirsch

    Am besten wendest Du Dich an (D)eine Verbraucherzentrale und schilderst es dort. Wenn sich die Leute nicht nur im www beschweren sondern dem auch Taten folgen lassen, werden genug zusammenkommen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Titel: Samsung/klarmobil Aktion – Tablet wegen technischer Fehler nicht erhalten

    Ende Oktober gab es bei klarmobil eine Aktion: Samsung Galaxy S25 im Handyvertrag, beworben inkl. Tablet. Das Tablet sollte man jedoch nicht automatisch erhalten, sondern nur, wenn man sich nach Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens bis 13.11., auf der Samsung-Webseite bzw. per App registriert, einen Registrierungscode erhält und diesen zusammen mit dem Kaufbeleg einreicht.

    Das Problem: Zahlreiche Nutzer (u. a. in Samsung-Foren und auf Facebook) berichten, dass eine Registrierung bis zum 13.11. technisch nicht möglich war. Es traten Fehlermeldungen auf, Registrierungen scheiterten oder wurden gar nicht abgeschlossen. Erst danach funktionierte die Registrierung – nun ohne Registrierungscode. Samsung verweigert deshalb die Zusendung des Tablets mit Verweis auf den abgelaufenen Zeitraum.

    Da stellt sich die erste Frage, wer dieses Angebot gemacht hat - Klarmobil oder Samsung.

    Die zweite Frage ist, ob man vernünftig Beweissicherung getrieben hat.

    Das Internet ist voll von Beschwerden, offenbar sind tausende Kunden betroffen.

    Wenn viele betroffen sind, wird sich wohl eine klagewillige Gruppe zusammenfinden.

    • Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es hier?
    • Kann man gegen Samsung vorgehen (z. B. wegen irreführender Werbung oder Nichterfüllung)?
    • Besteht ggf. ein Recht auf Rücktritt vom Mobilfunkvertrag, obwohl die Widerrufsfrist vorbei ist, da der Kaufanreiz (Tablet) faktisch entfallen ist?
    • Gibt es Chancen für eine Sammel- oder Musterfeststellungsklage?

    Sinnvolle Fragen, die man zweckmäßig in einer Gruppe Betroffener klärt oder bei einem Rechtsanwalt und nicht in einem Forum.

    Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand. Möglicherweise wird sich selbst ein konsultierter Rechtsanwalt mit seiner Einschätzung zurückhalten, denn schließlich entscheidet die Frage ja ein Richter.