Titel: Samsung/klarmobil Aktion – Tablet wegen technischer Fehler nicht erhalten
Hallo zusammen,
Ende Oktober gab es bei klarmobil eine Aktion: Samsung Galaxy S25 im Handyvertrag, beworben inkl. Tablet. Das Tablet sollte man jedoch nicht automatisch erhalten, sondern nur, wenn man sich nach Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens bis 13.11., auf der Samsung-Webseite bzw. per App registriert, einen Registrierungscode erhält und diesen zusammen mit dem Kaufbeleg einreicht.
Das Problem: Zahlreiche Nutzer (u. a. in Samsung-Foren und auf Facebook) berichten, dass eine Registrierung bis zum 13.11. technisch nicht möglich war. Es traten Fehlermeldungen auf, Registrierungen scheiterten oder wurden gar nicht abgeschlossen. Erst danach funktionierte die Registrierung – nun ohne Registrierungscode. Samsung verweigert deshalb die Zusendung des Tablets mit Verweis auf den abgelaufenen Zeitraum.
Das Internet ist voll von Beschwerden, offenbar sind tausende Kunden betroffen.
Meine Fragen:
- Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es hier?
- Kann man gegen Samsung vorgehen (z. B. wegen irreführender Werbung oder Nichterfüllung)?
- Besteht ggf. ein Recht auf Rücktritt vom Mobilfunkvertrag, obwohl die Widerrufsfrist vorbei ist, da der Kaufanreiz (Tablet) faktisch entfallen ist?
- Gibt es Chancen für eine Sammel- oder Musterfeststellungsklage?
Hat jemand Erfahrung oder Einschätzungen dazu? Danke!