Falsche Meldungen mit der Lohnsteuerbescheinigung -> Steuererklärung

  • Guten Tag,

    mein letzter Arbeitgeber hat bei der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung einiges für die kommende Steuererklärung verkompliziert.

    1) Per Aufhebungsvertrag wurde eine Abfindung vereinbart. Diese ist nicht unter Nr. 10 ausgewiesen.

    Fragen dazu: Ist es erheblich, weswegen die Abfindung gezahlt wurde? (U.a. anteilig ausstehender Bonus usw) Kann ich bei der Steuererklärung den Betrag dennoch angeben und den Nachweis mittels Aufhebungsvertrag erbringen?

    2) Es wurde gesondert nochmals ein Bonus gezahlt, der nach Ansicht des Arbeitsgebers nicht hätte gezahlt werden dürfen. Man hat dies seitens des Arbeitsgebers nach dem Ausscheiden nicht rechtzeitig schriflich geltend gemacht. Man hat aber die Lohnsteuerbescheinigung einen Monat nach dem Ausscheiden entsprechend korrigiert.

    Wie kann ich das gegenüber dem Finanzamt am besten in der Steuererklärung korrekt angeben? Fakt ist, dass der Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung hat (anwaltlich bestätigt), sich aber weigert, die Lohnsteuerbescheinigung nochmals zu ändern.

    Danke vorab für Rückmeldungen.

  • Hier mal meine Meinung (keine Steuerberatung)

    1. Abfindung nicht unter Nr. 10 eingetragen:


    Für die steuerliche Behandlung ist nur entscheidend, dass die Zahlung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wurde, nicht, aus welchen Einzelbestandteilen sie besteht.
    Du kannst die Abfindung in der Steuererklärung trotzdem als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG angeben und den Aufhebungsvertrag als Nachweis beifügen. Die fehlende Eintragung unter Nr. 10 ist kein Problem; das Finanzamt klärt bei Bedarf direkt mit dem Arbeitgeber.


    2. Zu Unrecht gezahlter Bonus, aber Arbeitgeber hat keinen Rückforderungsanspruch.


    Maßgeblich ist hier doch der tatsächliche Zufluss. Wenn du das Geld rechtlich behalten darfst, ist es steuerpflichtiger Arbeitslohn, unabhängig von der Meinung des Arbeitgebers.
    Gib in der Steuererklärung den tatsächlich erhaltenen Lohn an und erläutere kurz, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung nachträglich zu deinen Ungunsten korrigiert hat, obwohl kein Rückforderungsanspruch besteht. Kontoauszug + anwaltliche Bestätigung als Nachweis beilegen. (Kopie !)
    Das Finanzamt wird das mit dem Arbeitgeber klären und dürfte wohl deiner Darstellung folgen.

  • Danke Tomarcy. Mit den Begrifflichkeiten im Steuerrecht tu ich mir als immer noch schwer, wenn man vorher nix mit dem Thema zu tun hatte. Das mit dem tatsächlichen Zufluss ergibt Sinn.

    Für den Fall, dass der Arbeitgeber sich nach wie vor im Recht sieht und in den nächsten Monaten Klage beim Arbeitsgericht erhebt. Die Aussicht auf Erfolg ist minimal, da der Arbeitgeber den Zugang einer rechtzeitigen Geltendmachung nicht nachweisen kann.

    Wie sieht das Finanzamt dann das Einkommen für 2025? Gilt hier immer noch der Zuflussprinzip oder wartet man dann auf einen etwaigen Klageausgang ab?