Sowie die Kinder volljährig sind, haben die Eltern nichts mehr im Krankenhaus zu sagen, wenn keine Patientenverfügung des Kindes vorgelegt werden kann.
wir haben unsere volljährigen Kinder ermuntert, zusätzlich zur Patientenverfügung, auch eine Betreuungsverfügung, sowie eine Vollmacht auszustellen. Damit können wir hoffentlich im Notfall schnell und adäquat ihre Interessen vertreten.