Hallo,
ich stehe gerade vor einer Entscheidung über die Verwendung meines Riester-Bausparvertrags und will sicher gehen, nichts grundsätzlich falsch zu verstehen. Deshalb bitte ich um eure Hilfe und Einschätzung.
Ich bin verheiratet und habe seit 2013 ein Kind und bin 30 Jahre alt.
2013 habe ich einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Insgesamt habe ich seit dem ca. 1600 Euro Zulagen (keine Steuerermäßigung) erhalten.
Der Riester Bausparvertrag hat jetzt ein Guthaben von 6500 Euro und ist zuteilungsreif, er wird nicht mehr bespart.
Seit 2014 besitzen wir ein Haus, für das Darlehen (familienintern) zahlen wir keine Zinsen, der verbliebene Darlehensbetrag ist inzwischen sehr überschaubar.
Ich will in Zukunft keinen Riestervertrag mehr (weder Wohn- noch Rentenriester).
Mit Bezug auf das verzinste Wohnförderkonto stellt sich mir die Frage, ob eine förderungsunschädliche Entnahme überhaupt Sinn ergibt, oder ob in meinem Fall nicht sogar eine schädliche Entnahme sinnvoller ist.
Folgende Rechnungen stelle ich gegenüber:
Förderungsunschädliche Entnahme:
6500 Euro x 35 Jahre (bis ich 65 bin) x 2% = 13.000 Euro (inkl. Zinseszins)
Einmalbesteuerung bei Renteneintritt: 13.000 Euro x 0,7 (30% "Rabatt") x 0,3 (angenommener Steuersatz) = 2730 Euro Steuerlast in 35 Jahren
Förderungsschädliche Entnahme:
1600 Euro, die ich die nächsten 35 Jahre weniger habe:
1600 x 1,5 % (angenommene Inflationsrate bzw. durchschnittlich erwirtschafteter Zins) x 35 Jahre = 2700 Euro in 35 Jahren
Da zwischen den beiden Rechnungen nur ein marginaler Unterschied besteht, tendiere ich zu einer förderungsschädlichen Entnahme, da mir dieses Wohnförderkonto nicht wirklich symphatisch erscheint.
Ich bitte euch um eure Meinung und Einschätzung, ob ich grobe Denkfehler bei meiner Rechnung angestellt habe, oder ob es tatsächlich wenig Unterschied gibt.
Vielen Dank,
Pascal