Angabe zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit

  • Guten Abend,

    Ich habe eine Sache die mich ein wenig besorgt. Ich bin seit Mitte August wegen beruflichen Gründen Krankgeschrieben. Die Lösung ist hoffentlich ein neuer Job den ich aufgrund meiner Kündigungsfrist zum 01.04.2026 antreten werde. Jetzt habe ich am 22.12.2025 meine Kündigung mit der Formulierung „Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.12.2025 „ formuliert. Der Arbeitgeber hat es so aufgenommen das ich ohne Frist zum 31.12.2025 ausscheiden möchte und hat mich auch dementsprechend abgemeldet. Dies erfuhr ich am 03.02.2026. jetzt muss ich beim neuen Arbeitgeber Angaben zur steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit im laufenden Kalenderjahr machen.

    Und diese habe ich aber nicht da ich bis zum 31.03.2026 noch im Krankengeld bin. Ich möchte aber nicht das der neue Arbeitgeber erfährt das ich quasi schon ausgesteuert und beim vorherigen Arbeitgeber abgemeldet bin und ich im Krankgeldbezug bin. Wenn ich keine Zeit angebe oder fälschlicherweise den falschen Zeitraum angebe, in beiden Fällen habe ich ein Problem oder ?

  • Kater.Ka 10. Februar 2026 um 06:04

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich verstehe nicht, wieso du einerseits schreibst, aufgrund deiner Kündigungsfrist kannst du den neuen Job erst ab 01.04.2026 antreten, aber im nächsten Satz dann schreibst, du hättest dein letztes Arbeitsverhältnis zum 31.12.2025 gekündigt. Wieso hast du nicht zum 31.03.2026 gekündigt?

    Aber egal, das ging schief.

    Nach meiner (Laienmeinung) hast du für 2026 eben keine steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeit. Krankengeld ist nicht steuerpflichtig, unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Aber das ist dein Problem, nicht das des neuen AG. Ob das ein Problem für deinen neuen AG ist, kann ich nicht beurteilen. Normalerweise nicht, es kann ihm ja egal sein, ob du aus dem Krankengeld, Arbeitslosigkeit oder nahtlos aus einer anderen Beschäftigung kommst. Er wird es nicht erfahren, dass du im Krankengeld bist. Es darf halt von deiner Krankenkasse auch nichts von wegen Eingliederung oder dgl. an deinen neuen AG kommen. Und es kommt halt drauf an, was du im Vorstellungsgespräch erzählt hast. Ich würde jedenfalls nicht mit einer Lüge ein neues Arbeitsverhältnis starten wollen. Also bitte auf keinen Fall falsche Zeiträume angeben.

  • Dies erfuhr ich am 03.02.2026. jetzt muss ich beim neuen Arbeitgeber Angaben zur steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeit im laufenden Kalenderjahr machen.

    Ich verstehe das ganze Problem so:

    Dein bisheriger Arbeitgeber hat nach deinem Kündigungsschreiben zum 31.12.2025 auf die Kündigungsfrist verzichtet.