Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hallo,

    ich habe heute von dem Urteil bzgl. der Bearbeitungsgebühr gehört und gleich meine Unterlagen durchforstet.
    Jetzt habe ich meinen Darlehensvertrag der Bausparkasse gefunden. Ich habe also den Bausparkredit genommen und im Vertrag ist die Rede von der Schuldsumme inkl. Darlehensgebühr in Höhe von 1,5%.
    Ist dies auch eine Gebühr, die ich im Rahmen dieses Urteils zurückfordern kann? ?(

    Danke und viele Grüße,
    dbp

  • Hallo DerBlauePlanet,

    handelt es sich hier um einen Bausparvertrag? Bei solchen Verträgen ist eine Abschlussgebühr zulässig.

    Wenn es um einen Folgekreditvertrag geht, müsste man klären, inwiefern es sich hier um eine Bearbeitungsgebühr handelt.

    Viele Grüße

    Franziska

  • In einem meiner Darlehensverträge steht nichts von einer Bearbeitungsgebühr, aber dafür steht dort "Darlehensgebühr". Kann ich die auch zurückfordern?

    Danke und Gruß

  • .... noch was

    es geht bei mir um eine "Vorfinanzierung (endfälliges Zinszahlungsdarlehen) mit Ablösung durch Bausparvertrag" bei
    dem auch noch eine einmalie Abschlussgebühr des Bausparvertrages fällig wurde.....

  • Danke zunächst mal

    Verstehe ich das jetzt richtig? Abschlussgebühr ist zulässig und die Darlehensgebühr kann ich versuchen
    zurückzuforderm? In diesem Vertrag wurde nämlich beides abgerechnet. Eine Darlehensgebühr und eine
    Abschlussgebühr?

    Gruß

  • Ich habe im Jahr 2009 eine Darlehensgebühr in Höhe von 1.289,65 € an die
    SIGNAL IDUNA Baupar AG entrichtet.

    Die Erstattung der Darlehensgebühr hat die SIGNAL IDUNA Baupar AG abgelehnt, da das
    Urteil des BGH vom 13.05.2014 nicht für die tarfliche Darlehensgebühr von Bauspardarlehen
    gelten würde.

    Wie ich denVeröffentlichung entnommen habe, ist die Rückforderung von
    Darlehensgebühren bei Bausparverträgen noch nicht abschließend
    geklärt. Mit einer Klärung ist bis zum Jahresende nicht zu rechen.

    Da in meinem Fall die Verjährungsfrist zum 31.12.2014 abläuft. Stellt sich die
    Frage der Unterbrechung der Verjährungsfrist. Die Unterbrechung wäre z.B.
    durch einen Mahnbescheid möglich. Dieser kann auch online beantragt
    werden:
    https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantr…6&Command=start

    Gibt es zur Ausfüllung des Online-Mahnantrags irgendwo einen, auf die Rückforderung von
    Darlehensgebühren, bezogenen Leitfaden?

    Die SIGNAL IDUNA Baupar AG wird gegen einen Mahnbescheid mit Sicherheit
    Widerspruch erheben. Kann die SIGNAL IDUNA Baupar AG, falls diese einen Rechtsanwalt für
    den Widerspruch in Anspruch nimmt, ggf. Rechtsverfolgungskosten gegen
    mich geltend machen?

  • Hallo Franziska,

    2005 hatte ich ein Haus gebaut. Zur Finanzierung der Immobilie hatte ich bei der BHW im Januar 2005 ein Bauspardarlehen über 91000€ für 10 Jahre mit festen Zinssatz aufgenommen und gleichzeitig einen Bausparvertrag abgeschlossen. Für beide Verträge musste ich eine Abschlussgebühr von je 910€ entrichten. Beim Bauspardarlehen wurden zusätzlich noch eine Kontogebühr, 1% Disagio und 3% Bereitstellungszinsen fällig. Mit dem Bauspardarlehen wurde der Bau des neuen Hauses sofort bezahlt. (Vorausdarlehen mit Ablösung durch Bausparvertrag) 10 Jahre habe ich darauf Zinsen gezahlt. Zusätzlich gingen monatlich 1,2% Tilgung auf den Bausparvertrag. Im März 2015 erfolgt die Umschuldung. Das Bauspardarlehen von 91000€ wird vom Bausparvertrag abgelöst. Ich zahle dann 10 Jahre monatlich auf den Bausparvertrag ein um auf die Endsumme von 91000€ zu kommen. Meine Frage: Müsste ich nicht wenigstens die Abschlussgebühr vom Bauspardarlehen zurück erstattet bekommen. (Beim Bausparvertrag ist sie ja laut höchstrichterlicher Entscheidung nicht anfechtbar) Dazu zwei Fragen:

    1. Steht mir die Rückzahlung der Abschlussgebühr für das Bauspardarlehen zu?
    2. Am 23.10.2014 hatte ich einen Musterbrief an die BHW-Filiale als Einschreiben mit Empfangsbestätigung in Jena geschickt. Angekommen ist der Brief, aber bis heute habe ich keine Antwort erhalten. War das falsch? Hätte ich an die Hauptgeschäftsstelle in Hameln anschreiben müssen? Und wie verhalte ich mich jetzt?

    Liebe Grüße, Dietrich

  • Hallo Dietrich,

    damit machen Sie ein ganz neues Fass - zumindest thematisch - auf. Frage 1 kann ich Ihnen spontan leider nicht beantworten.

    Mitglieder haben berichtet, dass es mal so und mal so mit der Annahme geklappt hat. Was spricht denn dagegen, einen "Sicherheitsbrief" nach Hameln zu schreiben? Dann wissen Sie sicher, dass Ihr Brief egal auf welchem Wege ankommt. Vielleicht können Sie hier dann berichten, was zu mehr Erfolg geführt hat ;)

    Viele Grüße

    Franziska

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