Hallo Finanztip-Team, Ich habe Ende 2004 ein Baudahrlehn bei der Postbank bzw. BHW in Anspruch genommen, hier wurden sog. "Bereitstellungsgebühren" in Höhe von 3% in Rechnung gestellt. Fällt dies auch unter das Urteil des BGH? Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank. :)