Kann man auch bei einem Nachrangigen Darlehen vom Staat Gebühren zurück fordern?

  • Hallo,

    ich habe 2010 einen Kredit bzw. ein Modernisierungsdarlehen bei der Thüringer Aufbaubank genommen. Nun habe ich im Vertrag gelesen das 1,5% Bearbeitungsgbühr bei der ersten Auszahlung mit einbehalten wurden. Daraufhin habe ich bei meiner Sachbearbeiterin nachgefragt wege der Erstatung und sie meinete die Aufbaubank muss das nicht zahlen, da es ein Darlehen vom Freistaat Thüringen und der KfW bzw. Aufbaubank ist und es ist ein nachraniges Darlehen, da wären die Gebühren durch Vereinbarungen festgelegt.
    Kann ich mich da auf die Aussage verlassen oder ist es doch rechtens eine Erstattung einzufordern?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen ;)

  • Hallo Sylvi,

    auf test.de finden Sie zu der Thematik folgenden Hinweis von Redakteur Herrmann, der auch als Rechtsanwalt zugelassen ist:

    test.de-Redakteur_Herrmann
    schrieb am 29.10.2014 um 16:30 Uhr:
    Re: Förderdarlehen NRW.Bank
    Auf aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften bewilligte Förderdarlehen ist die Rechtsprechung des BGH nicht übertragbar.

    Diese Aussage deckt sich mit aktuellen Urteilen zu abgewiesenen Erstattungsklagen gegen andere Förderbanken, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.08.2014 - 2-15 S 40/14) und die Landeskreditbank Baden-Württemberg (AG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014 - 1 C 1279/14).