Hallo Team,
nach dem gestrigen Urteil ist mir eingefallen, dass ich 2005 ein Auto finanziert habe. Dies lief allerdings direkt über die Jaguar Financial Services (eine Niederlassung der FCE Bank plc). Kann man auch da die Gebühr zurückfordern? Wenn ja noch eine "dumme" Frage dazu. Es wird eine Postanschrift angegeben (ich nehme an, dass das ein Postfach ist) und eine Hausanschrift. Da ich Einschreiben mit Rückschein machen würde, müsste ich dann die Hausanschrift nehmen? Es müsste ja jemand unterschreiben.
Außerdem haben solche Banken sicher keinen Ombudsmann, oder?
Vielen Dank schon mal und beste Grüße
rainbow
Kreditbearbeitungsgebühr
- rainbow
- Erledigt
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Gute Frage mit der ausländischen Bank.
Ich würde glatt sagen, es hängt vom Gerichtsstand ab, welcher wurde denn im Vertrag genannt?
Vielleicht kann ja @Britta hierzu noch etwas ausführen.
Zum Thema Einschreiben:
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Wo ist denn der Sitz dieser Bank?
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müsste glaub Irland sein
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Ja, dann... Da müsste man sich die Rechtslage in Irland ansehen. Aber: Wenn der Kredit im deutschen Markt vertrieben wurde, sollten dann nicht deutsche Gesetze gelten?
Über welche "Mittelsmänner"
wurde der Kredit abgeschlossen?
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daher ja die Frage nach dem Gerichtsstand
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Hallo Team,
vielen Dank für die Mühe. Habe im Vertrag nachgesehen. Es heißt, der Gerichtsstand wäre Köln. Somit müsste ja deutsches Recht gelten.
Beste Grüße
rainbow -
<p>Hallo alle zusammen,</p>
<p>in Jahr 2007 haben wir ein Kredit bei der Dresdner cetelem Kreditbank aufgenommen und eine Gebphr von 168,59 €</p>
<p>bezahlt.</p>
<p>Die Frage ist nun da sich die Dresdner mit der Commerzbank verbunden hat, also nur noch Commerzbank.</p>
<p>An wehn stell ich nun die Ansprüche der Rückforderung ........</p>
<p>MfG</p>
<p>Frank</p>
<p> </p>
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Hallo VorTrefflich,
die Rechtsnachfolgerin ist in diesem Fall die Commerzbank, also können Sie Ihre Ansprüche auch dorthin richten.
Viele Grüße
Franziska
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Hallo rainbow
Die "laufzeitunabhängigen Individualbeiträge" der Targobank dürften auch unwirksam sein. Das ergibt sich aus den Begründungen des BGH zu den ersten beiden Grundsatzentscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren. Danach sind wohl alle in Geschäftsbedingungen festgesetzten laufzeitunabhängigen Entgelte unwirksam.