Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber evtl. kann mir jemand helfen. Ich bin in einem Unternehmen in der Buchhaltung tätig und wir haben letztes Jahr die Warenwert-Grenze zur Meldepflicht für die Intrahandelsstatistik überschritten. Das müssen wir nun melden laut http://www.intrastat-service.de/index.html. Kennt sich jemand damit aus, wie wir da genau vorgehen sollen? Bzw. in welche Hände wir das geben sollten?
Danke schon mal!
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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