bearbeitungsgebühr

  • Hallo zusammen.mir macht das ganze thema ja doch ganz schön Bauchschmerzen. Bei uns geht es um die targobank.da mein mann ein guter kundevon der targobank war, hatte er ab 2005 bis 2009 mehrere kredite aufgestockt.insgesamt sind es bearbeitungsgebühren ohne zinsen um die 2500euro.jetzt habe ich die briefe heute ffertig gemacht und werde sie morgen per einschreiben rausschicken.frist bis 14.11.da wir alle die targobank kennen werden diese mit sicherheit nicht bis dahin bezahlen.jetzt macht mir das mit der verjährung bis zum 31.12. Ziemliche angst.ich habe vor wenn diese bis zim 14.11.nicht bezahlt haben sofort einen Anwalt zu beauftragen. Da die bank diesen dann ja eh bezahlen muss.aber macht das alles sinn? Die rechtsanwälte werden doch alke überlastet sein und eine klage einreichen dauert doch auch länger? Und die ombudsmänner werden auch alle totsl überlaufen sein? Jeder will natürlich sein geld...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elu,


    sie scheinen ja ein guter Kreditkunde bei der Tagobank gewesen zu sein.


    Voraussichtlich wird die Verzögerung der Banken nicht einmal absichtlich sein, denn der Ansturm wird gewaltig sein :(
    Daher ist die Vorgehensweise von Ihnen mit Fristsetzung für den 14.11. und danach Information und Einbeziehung des Ombudsmannes sinnvoll.


    Ab dem Moment wenn der Ombudsmann eingeschaltet ist, ist die Verjährungsfrist gehemmt.


    Daher sollten Sie bei Einschaltung des Ombudsmannes zusehen, das die Unterlagen möglichst vollständig und umfänglich sind, damit dieser sich einen schnellen Überblick verschaffen kann.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Oh ja, das war er.bis er mich kennen gelernt hat ;-).
    Es geht hier natürlich um viel Geld.und der Anwalt? Wäre er auch sinnvoll? Oder würde das mit der klage zu lang dauern? Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus.ich wüsste noch nicht mal was ich dem Ombudsmann schicken bzw.schreiben muss.und was wenn auch dort meine sachen dann viel zu lang liegen? Oder müssen die ombudsmänner in einer gewissen zeit antworten? Danke schonmal für die schnelle Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frau das gute Wesen und die "Erzieherin" :)


    Ihr Recht steht außer Frage, daher sehe ich keinen wirklichen Grund, warum Sie einen Anwalt dem Ombudsmann vorziehen sollten ... ausser um entsprechende Gebühren zu produzieren.


    Wichtig wird beim Ombudsmann voraussichtlich der Posteingang sein, sprich schön per Einschreiben zum Nachweis zu senden.

  • Ok.dann schonmal tausend dank.
    dann werde ich jetzt erstmal abwarten bis zum 14.11.und es dann an den Ombudsmann. Noch eine blöde frage, wenn ich es morgen an die targobank schicke kann ich es nicht auch direkt zusätzlich an den Ombudsmann schicken? Weil die targobank wird sich eh nicht bis zum 14.11.rühren.denke ich ;-).dann brauch ich nicht so lang warten.

    • Offizieller Beitrag

    Macht leider keinen Sinn, denn erst sollten Sie die Antwort von der Targobank abwarten, damit der Ombudsmann einschreiten kann.