Wir haben 2005 einen " Bausparer" abgeschlossen allerdings steht dort Bauspartechnischer Vertragsbeginn mit einem dazugehörigem Darlehenskonto bei dem wir eine Abschlußgebühr von 2110,00 Euro bezahlt haben. Können wir diese bei der Bank zurückfordern, ich habe gelesen das es möglich ist, da es in Kombination mit einem Darlehen steht. Danke im Vorfeld
Abschlussgebühren für BHW Bausparer mit dazugehörigem Darlehen für Hausfinanzierung zurück holen
- antalk
- Erledigt
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Wurde die Gebühr für den Abschluß des Bausparvertrages erhoben?
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Auf dem Kontoauszug steht D maxx 4.25 Vertragsnummer ......... mit dazugehörigem Darlehenskonto und unten steht die Abschlussgebührsumme 2110,00 Danke
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`Die Bausparvertragssumme beträgt 2110€?
Haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag (persönliche Daten geschwärzt) hier online zu stellen?
Hierdurch ist es einfacher eine Meinung zu entwickeln.
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Nein die Bausparsumme beträgt 205000,- Euro also ist diese Gebühr dann zulässig ?? Und die Abschlussgebühr liegt bei 2011,00 Euro
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Außerdem sind in unserem Darlehensvertrag Kosten von Beleihungswertermittlungsgebühr und Bürgschaftsgebühren aufgeführt sind diese such als Abschlussgebühren zu bewerten
Danke
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Besteht die Möglichkeit den Vertrag ( Daten von Ihnen geschwärzt) hochzuladen?
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Ja ich habe diesen gerade eingescannt und stelle ihn gleich hier ein
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So habe jetzt mal das wichtigste hochgeladen Danke schon mal fürs drüber schauen
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Aus meiner Sicht sollten Sie sich die Beleihungswertermittlungsgebühr und die Vermittlergebühr genauer ansehen. Die erstere denke ich können Sie zurückfordern, bei der zweiteren sollten Sie sich aufschlüsseln lassen welche Gegenleistung hierfür erbracht wurde.
Die Abschlussgebühr für Bausparverträge ist zulässig.
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Hallo antalk
bei mir ist es exakt das gleiche. Ich habe insgesamt 5 solche BHW Darlehn für die Finanzierung meines Häuschens.
Dort wurden jeweils die Posten Beleihungswerteermittlung, Bürgschaftsgebühren und Abschlussgebühren aufgeführ.Zum Thema Beleihungswerteermittlung habe ich nen interessanten Artikel gefunden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/BH…lechen-article936863.html
die kann man wohl zurückfordern.Nur was ist mit der sogenannten Abschlussgebühr die die BHW bei jeden Darlehn einfordert?
Kann da jemand was zu berichten
Vielen Dank schonmal! -
Hallo Schnuti1978,
zur Abschlussgebühr siehe meinen Post von oben.
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Danke Franziska, hatte ich überlesen
und wie sieht es mit den Bürgschaftgebühren aus?
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Das haben wir hier noch nicht diskutiert, daher habe ich dazu auch (noch) keine Info.
Es handelt sich ja um die Gebühr zur Stellung eines Bürgen. Frage: Wer profitiert davon? Die Bank oder Kunde? Denn Bearbeitungsgebühren sind in letzter Konsequenz immer Gebühren für Leistungen, die der Bank einen Vorteil bringen. Das könnte hier natürlich wegen des Ausweichens auf einen Bürgen, das im Interesse des Kreditnehmers anders gelagert sein.
Aber das ist nur eine persönliche Vermutung...
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Hallo zusammen! Bin zufällig auf dieses Forum gestoßen, da ich nach der Erstattung der Beleihwertermittlungsgebühr suche. Habe ebenfalls 2005 bei der BHW mehrere Darlehen in Verbindung mit Bausparverträgen aufgenommen. Da ich im Moment die Bearbeitungsgebühren für Privatkredite am zurück fordern bin, bin ich auch auf diese Gebühren aufmerksam geworden. Eine Nachfrage beim Berater ergab keine eindeutige Antwort....wäre nicht bekannt, ob man diese Gebühren auch zurück fordern könne. Nun, wie man liest, ist das wohl doch möglich. Nur, wie sieht es mit Verjährung aus und wenn es noch möglich ist, welchen Zinssatz kann man einfordern?
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