Erstattet die Reisekosten- Abbruchversicherung i.d.R wirklich 100% der Stornokosten bei Reiseabbruch?
Wie wird verfahren, , wenn Versicherungsbetrag und Reisebetrag geringfügig, also um wenige Euro abweichen?
Kann man auch die Kosten für das von der Versicherung geforderte ärztliche Attest/ Formular zurückerstattet bekommen? (Bei mir 10 Euro).
Wie sieht es mit Einschreibebrief- oder Portogebühren aus?
Gibt es eine einfache Beispielrechnung zur Ermittlung des Rückerstattungsbetrages?
Auf diese Fragen suche ich noch nach Antworten. Wer kann helfen?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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