Reiseabbruchversicherung - Welche Kosten werden erstattet?

  • Erstattet die Reisekosten- Abbruchversicherung i.d.R wirklich 100% der Stornokosten bei Reiseabbruch?
    Wie wird verfahren, , wenn Versicherungsbetrag und Reisebetrag geringfügig, also um wenige Euro abweichen?
    Kann man auch die Kosten für das von der Versicherung geforderte ärztliche Attest/ Formular zurückerstattet bekommen? (Bei mir 10 Euro).
    Wie sieht es mit Einschreibebrief- oder Portogebühren aus?
    Gibt es eine einfache Beispielrechnung zur Ermittlung des Rückerstattungsbetrages?
    Auf diese Fragen suche ich noch nach Antworten. Wer kann helfen?

  • Hallo @nina dixi,


    ganz allgemein erst einmal, lesen Sie aufmerksam Ihre Versicherungsbedingungen. Sie könnten z.B. einen Vertrag mit 20% Selbstbehalt haben.


    Zur ersten Frage (Verhältnis Versicherungssumme/Reisebetrag) hat der GDV in seinen Musterbedingungen formuliert:


    „7.2 Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), erstattet der Versicherer den Schaden nur nach demVerhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert abzüglich dem Selbstbehalt.“

    https://www.gdv.de/resource/blob/…-2008--data.pdf


    In Ihren Bedingungen kann natürlich etwas anderes stehen. Ob sich der Versicherer dann bei minimalen Differenzen die Mühe macht, z.B. 0,1% abzuziehen, wäre seine Entscheidung.

    Wenn der Versicherer ausdrücklich Unterlagen fordert, muss er auch die Kosten für die Beschaffung tragen; es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.

    Die Portokosten werden Sie selber tragen müssen, Sie hätten ja z.B. auch alle Unterlagen per E-Mail schicken können.


    Gruß Pumphut