Guten Morgen zusammen, ich hoffe mir kann jemand hier helfen.
Ich lebe mit meinen 4 Kindern alleine in einer Wohnung und möchte Wohngeld beantragen. Mein Freund hat eine eigene Wohnung und lebt nicht mit uns zusammen. Wir haben aber ein gemeinsames Konto. Somit bekommen die Kinder sozusagen keinen Unterhalt da wir ja auf das Geld gemeinsam zugreifen. Ich habe im Antrag jetzt angegeben was die Düsseldorfer Tabelle empfiehlt. So das er noch seinen mindest Anspruch von 1100€ behält. Das Geld wird tatsächlich so für die Kinder ausgegeben. Wir haben das gemeinsame Konto damit ich etwas kontrolliert werde. Da ich nicht wirklich gut bin im Wirtschaften. Es ist mir so eine große Hilfe nicht das Geld aus dem Fenster zu schmeißen. Jetzt ist meine Frage ob mein Anspruch auf Wohngeld verfällt nur aufgrund dessen das wir ein gemeinsames Konto haben? Oder wie wird das gehandhabt. Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Plueschpups
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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