Nachforderung der nicht in Rechnung gestellten Abschläge von E.ON

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • E.ON hat trotz genehmigtem SEPA Lastschrifteinzug die Abschläge von 01.07.2017 bis 01.03.2019 nicht vom Konto abgebucht und auch keine Rechnung geschickt! Nun möchte E.ON die Abschläge im nachhinein bezahlt haben, ohne Angabe warum nichts abgerechnet wurde. Bin ich verpflichtet, oder hat E.ON das Recht, die Abschläge in voller Höhe oder nur teilweise für diesen Zeitraum nachzufordern?

  • Hallo @Rino, willkommen in der Community.


    Es ist natürlich schwierig einen Einzelfall anhand weniger Informationsbruchstücke zu beurteilen.


    Ich würde empfehlen, in den Vertrag und die zugehörigen AGB zu schauen. In den mir zugänglichen AGB Stand 01.02.18 spricht E.ON davon, dass einmal jährlich abgerechnet wird (§8.1) und frühestens 14 Tage nach der Rechnungsstellung zu zahlen ist (§9.3). Sofern die Regelungen des Vertrages ähnlich sind würde ich E.ON erst mal bitten, die Abrechnung vorzunehmen