E.ON hat trotz genehmigtem SEPA Lastschrifteinzug die Abschläge von 01.07.2017 bis 01.03.2019 nicht vom Konto abgebucht und auch keine Rechnung geschickt! Nun möchte E.ON die Abschläge im nachhinein bezahlt haben, ohne Angabe warum nichts abgerechnet wurde. Bin ich verpflichtet, oder hat E.ON das Recht, die Abschläge in voller Höhe oder nur teilweise für diesen Zeitraum nachzufordern?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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