Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einem BGH-Urteil in diese Richtung wieder eine "Kulanzphase" für eigentlich verjährte Ansprüche geben könnte. Sicherheitshalber einen Antrag zu stellen, liegt sicherlich auch in den Chancen des Einzelfalls begründet. Möglicherweise kann Ihnen ein Fachanwalt eine individuelle Einschätzung geben.
Siehe die Sammlung von Beiträgen, die hier oben aufgelistet sind.
Verwaltungskosten können Sie m. E. zurückfordern.


 ), dem sei zum besseren Verständnis der rechtlichen Verschränkungen die Lektüre des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.05.2012 (
 ), dem sei zum besseren Verständnis der rechtlichen Verschränkungen die Lektüre des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.05.2012 (