Fehlerhafte Widerrufsbelehrung / Bearbeitungsprovision

  • Hallo,


    ich habe am 18.06.2008 ein Darlehen über 160.00,-€ mit 4,25 % bei der Sparkasse abgeschlossen, mit einer Bearbeitungsprovision von 1600,- €.
    Am 13.09.2011 habe ich eine Anschlusszinsvereinbarung unterschrieben für 3,9 % ab dem 01.07.2013 ( bis 30.10.2021 ).


    Meine Fragen jetzt - Kann ich noch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Widerruf gehen? Kann ich die Bearbeitungsprovision zurückfordern?
    Oder beides?


    Danke MfG Til

  • Hallo Til,


    zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgenden Thread ans Herz legen:


    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Dort haben wir ausführlich über das Thema gesprochen.


    Bearbeitungsgebühren können Sie laut unseren Experten auch bei Immobilienkrediten zurückfordern. Leicht wird es allerdings nicht, siehe dazu auch die entsprechenden Threads.


    Viele Grüße


    Franziska