Erstattungsanspuch nach Flugstornierung und anschl Stornierung durch die BA

  • Hallo Community,
    hatte Hin- und Rückflug mit Emirates von Düsseldorf nach Bangkok jeweils über Dubai, gebucht. IN Thailand erhielt ich von Emirates die Nachricht, dass der Rückflug von Dubai nach Düsseldorf gecancelt wurde. So buchte ich am 22.03 einen neuen Flug für den 28.03 bei British Airways von Dubai nach Amsterdam über London. Da Emirates 2 Stunden danach auch den Flug nach Dubai stornierten, konnte ich nur noch auf die Rückholaktion des Auswärtigen Amtes hoffen. So versuchte ich den Flug der BA nach Amsterdam zu stornieren.
    Am 25.03. 2020 erhielt ich von der BA den Hinweis:
    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Flug nach London am 28.03 storniert wurde. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
    Am 26.03 erhielt ich einen Voucher und sollte mich telefonisch mit denen in Verbindung setzen, was technisch einfach nicht möglich war.
    Mein Rücktransport durch AA erfolgte am 05.03.2020
    Nun frage ich, gilt auch hier mein individuelles Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises?


    Auf eine fachkundige Antwort würde ich mich freuen.
    LG Buesselz6

  • Hallo Buesselz6,


    da die Airline den Flug stornieren musste, steht dir selbstverständlich auch eine Erstattung des vollen Ticketpreises für den nicht-stattgefundenen BA Flug zu. Du hättest ihn zwar auch nicht antreten können, allerdings kann dies ja der Airline relativ egal sein, da ja der Flug nicht stattgefunden hat.


    Du müsstest ggfs. auf die Auszahlung des entsprechenden Betrages bestehen, wenn BA auf die Ausstellung des Vouchers verweist und dich so "abspeisen" möchte...


    Eine Entschädigung steht dir allerdings aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht zu!

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Hallo datafreak,
    danke für Deine Info, dann lag ich ja nicht so falsch. Ich werde nun BA Kontaktieren und eine 14-tägige Frist zur Erstattung setzen.
    Sind folgende Adressen richtig:
    1. Fax +49 (0) 421 5575 857


    2.Post
    British Airways Plc
    Kundenbetreuung
    PO Box 286118
    28361 Bremen
    Deutschland


    bitte um Bestätigung
    LG
    Buesselz6

  • '
    Aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004 ergibt sich der Anspruch auf sogen. Unterstützungsleistungen. Doch was ist dies? -
    Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf
    -Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder
    -einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
    -anderweitige Beförderung zu seinem Endziel,
    und zwar nach Wahl des Fluggastes. -
    Wann entsteht dieser Anspruch? -
    Er entsteht im Falle der
    -Annulierung oder
    -Nichtbeförderung.' Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.…ng-und-unterstutzung.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • erstmal Danke an Datafreak und Schlesinger, habe BA per Fax und Einschreibebrief kontaktiert mit dem Ziel den annullierten Flug erstattet zu bekommen. Mal sehen, ob und wann die antworten. Wenn nichts passiert oder eine Weigerung erfolgt, werde ich ein chargeback versuchen.


    Aber mal was anderes. Da das Auswärtige Amt die in Thailand gestrandeten Deutschen unverantlicherweise in Bedrängnis gebracht haben, indem sie erst am 29.03.2020 eine am 3.4.2020 beginnende Rückholaktion ankündigten, haben viele in den Tagen zuvor noch versucht, irgend welche buchbaren Flüge nach Deutschland zu erhaschen. Die meisten von denen waren Geisterflüge, das heisst sie wurden gar nicht mehr ausgeführt, sondern annulliert.Auch hier waren teilweise sogar 5-stellige Beträge futsch. (hier bei einer Leipziger Familie)
    So buchte auch ich etwas in Panik den BA Flug nach Amsterdam am 22.03.2020. 2 Tage später, also am 24.03 stornierte die BA die Flüge und versendete die Nachricht am 25.03. Am 24.03 belasteten Sie mein Konto, genau an dem Tage wo die Stornierung ausgesprochen wurde. Kann man das nicht schon als "vorsätzlicher Betrug" nennen?

  • Viele Airlines habe einige Praktiken, die nicht wirklich in Ordnung gehen, wie ich finde. Ich persönlich gehe schon davon aus, dass die Airline in deinem Fall einfach mal abgebucht hat, obwohl sie bereits wusste oder wissen musste, dass der Flug gar nicht stattfinden kann. Ob hier rein rechtlich ein Betrugsfall vorliegt, steht natürlich noch einmal auf einem anderen Blatt Papier. Das ganze Vorgehen hat allerdings einen überaus faden Beigeschmack.


    Viele Airlines werden nun wegen der Corona-Pandemie sicherlich insolvent gehen. Und dann warten viele auf die Rückerstattung vergebens...

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Nun geht es weiter:
    Leider wird es jetzt etwas komplizierter. Die British Airways hat wie folgt auf meine Eingabe, Erstattung des Ticketpreises, wie folgt geantwortet.
    „Aus unseren Aufzeichnungen geht hervor, dass Sie sich für einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises entschieden haben. Ich verstehe, dass Sie jetzt eine Erstattung auf ihr Bankkonto bevorzugen würden, aber das können wir Ihnen leider nicht anbieten. Wie alle Fluggesellschaften verfügen wir im Hinblick auf Erstattungen über strenge Richtlinien.
    Da Sie den Gutschein für einen zukünftigen Flug bereits ahzeptiert nhaben, können wir keine Barerstattung veranlassen.“


    Das ist allerdings so nicht ganz richtig. Am 22.03.2020 wurde der Flug mit BA von Dubai nach Amsterdam gebucht, da Emirates diesen Ihrerseits annuliert hatte. Zu diesem Zeitpunkt hoffte ich aber noch, dass wenigstens Emirates mich noch von Bangkok nach Dubai fliegen würden. Aber in diesen wirren Tagen hatte wohl nichts länger als 2 Stunden Bestand.
    Denn just nach 2 Stunden erhielt ich eine Email von Emirates, dass sie diesen Flug auch annullieren.
    So blieb mir nur noch die Rückholaktion der BRD.
    Da ich nun den BA Flug auch nicht mehr benötigte, versuchte ich den Flug von Thailand aus zu stornieren, was aber sehr unübersichtlich war und wohl nur in Verbindung mit der Anerkennung eines Vouchers ging, jedenfalls war dies sehr verwirrend, da auch auch immer der Dialog von Deutsch nach Englisch wechselte.
    Da ich den Voucher natürlich nicht benötigte, beauftragte ich meinen Sohn die BA von Deutschland aus zu kontaktieren. Er hatte sogar Glück jemanden zu erreichen, leider wurde das Gespräch aber unterbrochen. Ein neues gelang nicht mehr.
    Meine Frage: sollte durch den intransparenten Stornierungsvorgang (Stornierung nur in Verbindung mit Voucher) tatsächlich unbeabsichtigt ein Voucher akzeptiert worden sein, muß ich dann damit leben, oder gilt nachwievor das EU-Recht, der Kunde hat die Wahl. Und wenn der Voucher nun gelten sollte und ich den letzendlich bis zur Frist nicht abrufe verfällt der dann oder muss dann eine Erstattung erfolgen. Schließlich habe ich ja keine Leistung erhalten.

  • Das alles liest sich ja wie ein Krimi... da wird offensichtlich mit den härtesten Bandagen gekämpft seitens BA... rein rechtlich kann ich dir leider keinen Rat geben... evtl. Schlesinger? ;)


    Persönlich denke ich nicht, dass die Airline mit einem derart undurchsichtigen Vorgehen durchkommen kann/darf. Wahrscheinlich gibt es hier ein Koppelungsverbot... Das sagt mir jetzt allerdings nur meine Intuition...

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Es gilt der alte Grundsatz aus dem Zivilrecht: wer etwas behauptet, muß es auch beweisen. Wenn BA behauptet, man habe eine Gutschein akzeptiert, dann sind sie dafür auch beweispflichtig.


    Wenn ich keinen Gutschein akzeptiert hätte, würde ich das Geld weiterhin zurückfordern, notfalls über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. mehr zum dortigen Verfahren: http://fluggastrecht.blogspot.…fur-den-offentlichen.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Danke Schlesinger,
    leider unterliegt die BA nicht dem Schlichtungserfahren.


    Hätte man die von mir verlinkte Seite aufmerksam durchgelesen, dann wäre einem folgendes aufgefallen:
    ‚Wenn die betreffende Fluggesellschaft nicht Mitglied im Trägerverein der 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.' (siehe oben) ist -und nur dann (!)-, kann man sich auch an die 'Schlichtungsstelle Luftverkehr' beim Bundesamt für Justiz wenden (nicht verwechseln mit dem Luftfahrtbundesamt in Braunschweig!)‚ Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.…fur-den-offentlichen.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Es gilt der alte Grundsatz aus dem Zivilrecht: wer etwas behauptet, muß es auch beweisen. Wenn BA behauptet, man habe eine Gutschein akzeptiert, dann sind sie dafür auch beweispflichtig.


    Wenn ich keinen Gutschein akzeptiert hätte, würde ich das Geld weiterhin zurückfordern, notfalls über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. mehr zum dortigen Verfahren: http://fluggastrecht.blogspot.…fur-den-offentlichen.html

    Für mich wäre interessant zu wissen, ob die Airline so überhaupt vorgehen darf. Irgendwo eine Checkbox anzeigen lassen, wo die Box evtl. sogar schon im Vorneherein angehakt ist, und dann dem Kunden quasi das Akzeptieren eines Flugvouchers "unterjubeln", ohne dass er das eigtl. möchte. Besteht das Recht auf Rückerstattung nicht auch unabhängig von einem offensichtlich versehentlich gesetzten Häkchen?

    Sei in deinem Tun ein Gott!


  • Für mich wäre interessant zu wissen, ob die Airline so überhaupt vorgehen darf. Irgendwo eine Checkbox anzeigen lassen, wo die Box evtl. sogar schon im Vorneherein angehakt ist, und dann dem Kunden quasi das Akzeptieren eines Flugvouchers "unterjubeln", ohne dass er das eigtl. möchte. Besteht das Recht auf Rückerstattung nicht auch unabhängig von einem offensichtlich versehentlich gesetzten Häkchen?

    Wenn der mündige Bürger ein Gutschein akzeptiert, warum auch immer und ganz gleich, ob er dabei durch die Airline in die Irre geführt wurde oder nicht, gilt offiziell als entschädigt. Näheres dazu: https://www.flug-verspaetet.de…s-entschaedigung-annehmen

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ok, danke erstmal.
    Dann werde ich den Vorgang mal präzisieren.


    Ich Stornierung (22.03) war nur möglich in Verbindung mit der Anerkennung eines Gutscheines. Weiter hieße es:
    Wenn sie keinen Gutschein wollen, sondern eine Erstattung rufen Sie uns bite an:


    Dies war aus Thailand technisch einfach nicht möglich. (Überlastung des Telefonnetztes in diesen wirren Tagen.)
    Ich habe dann meinen Sohn in Düsseldorf beauftragt dies zu machen.
    Nach mehreren Versuchen hat er dann eine englichsprachige Frau erreicht, ihr den Vorgang geschildert und dann wurde aufgelegt bzw. die Verbindung unterbrochen. Dieses Telefonat, Nummer und Zeit = 20 Minuten wurde auf dem Handy gespeichert und kann somit nachgewiesen werden.


    Also was sollte ich sonst machen, hätte ich den Flug nicht stornieren sollen? Wußte zu diesem Zeitpunkt ja nicht, dass er 2 Tage später annulliert wird. Und schließlich konnte ich ja auch den Flug nicht mehr antreten, da Emirates meinen Flug nach Dubai ebenfalls annulliert hat.


    Vor allem stört michan dem Verhalten von BA, dass sie zeitgleich am 24.03 die Kreditkarte belasteten und den Flug per Email annullieren.