Hallo zusammen,
war gestern beim Anwalt für Bankrecht, um die Widersprucherklärung prüfen zu lassen. Es handelt sich um ein Förderdarlehen der Labo Bayern. Bekomme in ca. 2 Wochen Bescheid. Kostet mich 190,00 Euro + Mwst.
Melde mich wenn ich was höre.
Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Franziska
- Erledigt
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Hallo gaga,
das hört sich gut an!
Wenn die Beratung positiv war, kannst Du den Anwalt / die Anwältin auch gerne hier nennen. Gerade die Kompetenz im Bereich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ist dünn gesät und viele Kreditnehmer sind auf der verzweifelten Suche nach einem fachlich versierten Anwalt. Je mehr positive Rückmeldungen wir zu einem Anwalt haben, desto eher können wir sie / ihn an die Leser weiterempfehlen.
Ich bin jedenfalls auf Deinen Eindruck gespannt!
Franziska
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Hallo,
hat jemand Erfahrung mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Landesbank Saar?
Vielen Dank für die Antwort!
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Hallo,
ich verfolge gespannt dieses Forum. Meine Verträge aus 2008 lasse ich gerade von der Verbraucherzentrale prüfen.
Worüber ich bisher wenig gefunden habe ist, wie die Rückabwicklung von statten geht. Klar ist, dass die Bank die Darlehenssumme bekommt. Was passiert aber zB mit den gezahlten Zinsen? Werden diese komplett erstattet bzw. verrechnet mit den "Kosten" der Bank. Welche Kosten hat die Bank überhaupt? Wie wird so etwas transparent gelöst? Durch den hohen Zinsrückgang der letzten 3-4 Jahre dürfte doch eigentlich auch ein Guthaben für den Darlehensnehmer entstanden sein, wenn ein Referenzzins zu Grunde gelegt wird.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie hier etwas Licht in den Prozess bringen können. Ich denke die Berechnung dieser Beträge sind auch wesentlich, um die Neufinanzierung zu ermitteln.Vielen Dank!
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Hallo Gast,
schön, dass Sie hier nützliche Informationen finden!
Sie sprechen einen entscheidenden Kritikpunkt an der Kündigung von Immobilienkrediten an - die Undurchsichtigkeit in der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Verbraucherzentralen haben meines Wissens nach in Untersuchungen Abweichungen von bis zu 20% von der Empfehlung der Experten gefunden. Transparenz sieht anders aus. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat der Vertrag, rechtlich gesehen, nie existiert und kann ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückabgewickelt werden. Zur Berechnungsgrundlage: http://www.finanztip.de/ratgeb…gung-bei-kreditabloesung/
Die Abwicklung ist dennoch leichter gesagt als getan. Wir haben die Vorgehensweise in solchen Fällen in einem Artikel zusammengefasst: http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/
Dort wird erläutert, dass Sie die gesamte Darlehenssumme zurückzahlen müssen sowie alle Zins- und Tilgungsleistungen zurückerhalten. Die Bank darf aber Zinsen für die Kapitalüberlassung verlangen, außer Sie weisen nach, dass der marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Abschlusses niedriger war.
Zur Frage eines Guthabens: Gesetzlich ist eine Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren möglich und in den meisten Fällen auch üblich. Damit hat der Gesetzgeber antizipiert, dass die Vertragsbedingungen und Zinsen gelten, auch wenn sich der Markt in der Zwischenzeit anders entwickelt. Der Reiz an der Umschuldung ist derzeit ja v. a. dadurch bedingt, dass Finanzierungen günstig zu haben sind. Ohne fehlerhafte Widerrufsbelehrung fehlt allerdings die Grundlage zum berechtigten Wechsel und eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig. Für diese Entschädigung darf, anders als bei sonstigen Krediten, eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
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Hallo erstmal,
auch wir sind von einer falschen Widerrufsbelehrung betroffen. Mich würde hier nun interessieren, wie gehen wir am besten vor, gibt es Musterschreiben und befindet sich jemand im Forum, der schon den Widerruf erfolgreich durchgesetzt hatVon meiner Beraterin wurde mir mitgeteilt:
In dem von Ihnen geschilderten Fall müssen Sie nun Einspruch gegen das lfd. Darlehen erheben und wenn die Postbank dem stattgibt, wird das Darlehen kpl. zurück gerechnet und Sie können sofort "aussteigen".
Was ist damit gemeint, wird das Darlehen kpl. zurück gerechnet? Werden alle gezahlten Zinsen zurück gezahlt?Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich im voraus für etwaige Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schmidt -
Hallo Frau Schmidt,
da hilft wohl nur das Orginal, die Stiftung Warentest weiter...
http://www.test.de/Musterbrief…euren-Krediten-4719584-0/
Gruß
Christian T.
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Das Darlehen wird so gestellt, als ob es nicht ausgezahlt worden ist.
In diesem Zusammenhang ist aber auch zu beachten, das der Bank der volle Kreditbetrag auf einen Schlag zurückgezahlt werden muss.
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Hallo Henning,
vielen Dank für ihre Antwort. Wir haben schon mit zwei verschiedenen Anwälten gesprochen. Jeder der beiden rät davon ab, ohne Anwalt vorzugehen. Stellt sich mir als Leihe die Frage: Wollen die nur mein "Bestes" oder wirklich nur das beste für mich?
Wie vorgehen, der Musterbrief enthält leider nicht wortgetreu den Ingalt und ist somit nicht konform mit unserem Widerruf. Somit kann ich mich auch nicht auf das Urteil berufen welches im Muster steht.
Jedoch haben wir auch schon Musterbriefe gelesen, in denen steht das man sich nicht konkret auf ein Urteil berufen muss.Wie geht man nun vor???
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schmidt -
Hallo Sandra,
jetzt könnte man ketzerisch sagen .... ja ja die Anwälte möchten halt auch Leben
Aber ich denke in der Regel ist es einfacher mit einem Anwalt die Sache durchzubekommen, nur ... wieso nicht erst alleine versuchen und falls die Bank nicht auf die Thematik einsteigt, den Rechtsanwalt mit ins Boot zu nehmen.Ausser es sind natürlich noch Verjährungsfristen zu beachten.
Der obige Post hat den Musterbrief der Stiftung Finanztest beinhaltet, wieso sollte dieser nicht für euch passen?
Ich denke Ihr könnt euch auch auf die falsche Widerrufsklausel beziehen? -
Hallo liebe Leute,
wenn eine Bank oder Darlehensgeber nicht exakt entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Texte über den Widerruf belehrt hat, dann hat eine rechtswirksame Widerrufsbelehrung nicht stattgefunden und jeder Vertrag seit 2002 kann widerrufen werden. Das hat ein Rückabwicklungsverhältnis zur Folge, Zinsen gemäß der EWU Zinststatistik, keine Bearbeitungsgebühren und keine Restkreditversicherungen sowie auch keine Zinsen hierfür. Dies bedeutet nicht selten bei bereits geringen bis mittleren Vertragssummen enormes Sparpotential. Der Widerruf kann zunächst von jedem Bankkunden per Post ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Den Rest macht ein Anwalt für Bank- und Kapitalmartkrecht. Wichtig: Diese Möglichkeit gilt nur noch für Altverträge von 2002 bis Juni 2014 abgeschlossen. Ab Juni 2015 gilt das "ewige Widerrufsrecht" wg. EU-Harmonisierung nicht mehr ! Wer also bis dahin sein Recht nicht wahrnimmt, verschenkt u.U. Tausende. -
Richtig erklärt und für viele Banken ist dies sicherlich ein gewaltiges Risikopotential, aber in der Sache hast Du natürlich Recht.
In einem anderen Thread wird ja bereits über die moralische Seite diskutiert.
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Moin!
Aufgeschreckt durch den aktuellen Spiegel hab ich mich mit der Materie jetzt erstmals auseinander gesetzt. Mein Finanzierer ist die DKB. Konkret schreibt Stiftung Warentest -finanztest- dass ausgerechnet die DKB wohl erst im Klageweg zu bewegen ist. Jetzt gibt es da aber das Urteil vom Urteil vom Brandenburgischen OLG vom 19. März 2014 Az. 4 U 64/12, das man auch im Netzt findet und das sich genau mit meiner "Widerspruchsbelehrung" auseinandersetzt und diese für unwirksam erklärt.Jetzt meine Fragen:
- Hat jemand schon den Widerruf ohne Anwalt erfolgreich zu Ende gebracht?
- Wie reagiert die DKB erfahrungsgemäß auf das genannte Urteil und einen darauf aufbauenden Widerruf?
- Macht es Sinn, noch etwas zu warten - in der Hoffnung, dass eine Klagewelle die DKB weichklopft bevor man selbst zur Tat schreitet?
- Wie seht ihr die wirtschaftlichen Aussichten, wenn man wohl einen Vorteil von 5000€ lt. Tabelle der Stiftung Warentest erwarten könnte - aber an Rechtsanwaltskosten bereits außergerichtlich von wohl 2500,- im Raum stehen?Über eine rege Diskussion würde ich mich sehr freuen
Gruß
Jörg -
Hallo Joerg,
willkommen in der Community - auch wenn es wegen eines nicht so erfreulichen Themas ist...
Zur Situation bei der DKB siehe auch hier, falls Sie den Artikel noch nicht gesehen haben: http://www.finanztip.de/ratgeb…g/dkb-widerrufsbelehrung/ Dort sind u. a. auch Gerichtsurteile zum fehlerhaften Widerruf zusammengefasst.
Viele Grüße
Franziska
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Hallo Franziska und danke für Deinen Hinweis.
Die Lage ist schon etwas undurchsichtig - deshalb hatte ich allgemein nach Erfahrungen mit der DKB bei Widerrufen gefragt.
Ich denke mal, noch etwas abzuwarten könnte - nach allem was ich gelesen habe - nicht schaden: schließlich läuft keine Frist und je größer der Druck auf die Banken wird, desto größer wird am Ende (hoffentlich) auch die Bereitschaft zu außergerichtlichen Lösungen sein.
Beste Grüße
Jörg -
Hallo zusammen,
ich kann ganz frisch zum Ablauf eines Widerrufs bei der DKB berichten. Leider ist dies nicht positiv . Als ich durch Arbeitskollegen auf das Thema aufmerksam geworden bin, habe ich durch 3 unabhängige Kanzleien die 2 Verträge aus dem Jahr 2007 prüfen lassen. Alle kamen zur eindeutigen Auffassung, dass die Belehrungen im mehreren Punkten fehlerhaft bzw. nicht dem vorgegebenen Muster entsprechen.
Ich habe mich daraufhin nach telefonischem Kontakt mit 2 Kanzleien für eine Kanzlei aus Berlin entschieden. Diese sagten mir im Rahmen des Beratungsgespräches, dass von dort bereits einige außergerichtliche Einigungen herbeigeführt wurden. Inhalt der Einigung sollte lediglich der frühzeitige (3 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung) Ausstieg aus dem Vertrag sein. Also keine Rückforderung/Rückabwicklung in die Vergangenheit. Hiervon beflügelt haben wir uns dazu entschlossen, die 900,00 € Honorar zu zahlen und den Schritt zu wagen.
Kurzer Ablauf:
1. Schreiben durch RA am 01.08.2014 mit Fristsetzung 15.08.2014
2. Ablehnung unter nennung diverser Rechtsquellen am 05.08.2014
3. Erneutes Schreiben durch RA am 18.08.2014 mit Fristsetzung 03.09.2014
4. Endgültige Ablehnung einer Einigung 27.08.2014 inkl. Aufforderung keine weiteren Schreiben in dieser Sache zu versendenSo wird das seitens der DKB gemacht. Auf sturr schalten und abwarten, ob Klage eingereicht wird denn dann kann man immer noch reagieren. Leider haben wir damals einen Neubau gekauft und somit werden keine Kosten durch die RSV übernommen.
Also, 900,00 € ärmer und eine Erfahrung reicher.
Gruß & viel Glück im Kampf die die Mächtigen
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Dem entnehme ich das Du den Rechtsweg nicht beschreiten wirst, oder?
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Widerruf nun auch für Darlehnsverträge die vor 2002 abgeschlossen wurden möglich - Siehe newsmax
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Hallo zusammen,
es ist aus Sicht der Banken nachvollziehbar, dass diese in der Regel nicht bereit sind, ohne dass der Klageweg beschritten wird einem vorzeitigen kostenlosen "Ausstieg" aus dem Darlehnsvertrag oder sogar einer kompletten rechnerischen Rückabwicklung aufgrund einer nicht korrekten Widerrufsbelehrung zuzustimmen.
Für mich stellt sich daher die grundsätzliche Frage des Ablaufs und damit der Vorgehensweise in einem solchen Fall.
Denn der ausgesprochene Widerruf würde doch m. E. seitens der Bank - weil diese den Widerspruch nicht anerkennen würden - quasi dort als vorzeitige Kündigung gewertet und somit eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht.
Somit sehe ich mich doch im Falle eines notwendigen Klagewegs nicht nur mit der Gefahr konfrontiert auf den gesamten Gerichtskosten sitzen zu bleiben sondern auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen.
Oder denke ich hier falsch?
hps
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Widerruf nun auch für Darlehnsverträge die vor 2002 abgeschlossen wurden möglich - Siehe newsmax
hier der entsprechende Link zu einer Pressemitteilung