Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • @ Katzenbaum: lieben Dank, das hilft mir weiter. Ich warte nun auf die Zusage der RSV und dann geht's los.
    Apropo: da hat anscheinend ein Anwalt gerade vor ein paar Stunden einen Beitrag zum Widerruf ( habe den Link grad nicht verfügbar) anscheinend mit Eigenwerbung als Neues Diskussionsthema auf die oberste Ebene eingestellt. Ist das noch OK?
    grüsse
    on-off

  • Gesetzgeber handelt - Widerrufsrecht endet!

    Der Widerrufsjoker endet, die Rücktrittsmöglichkeit von Altverträgen entfällt zeitnah:
    Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf soll abgeschafft werden.
    Darlehensnehmer, die ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, können sich ab ca. Mitte nächsten Jahres nicht mehr auf den Widerrufsjoker berufen.
    Eine entsprechende Regelung will der Gesetzgeberin das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der
    Wohnimmobilienkredit-Richtlinie mit aufnehmen.


    Die Regelung soll für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010 gelten und den Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangszeit ab Inkrafttreten der Regelung ausschließen.


    Den noch verbleibenden Zeitraum sollten Darlehensnehmer nutzen, um, unter Berufung auf Formfehler, den Widerruf noch rechtzeitig zu erklären.


    Sollte die Bank dem Verlangen nach Vertragsauflösung nicht entsprechen, ist anwaltliche Hilfe anzuraten.


    Ziel ist die Vertragsauflösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung sowie die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von mind. 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf bereits erbrachte Zinszahlungen. Allein diese Nutzungsentschädigung ergibt häufig einen Anspruch in Höhe von mehreren
    Tausend Euro.

  • Garuda gefällt Ihr Tip nicht nur gut, :thumbup::)
    sondern er möchte sich auch ganz herzlich bei Ihnen
    und all den anderen Usern/Fachleuten für die vielen guten Tipps hier im Forum bedanken !
    leider kommen wir nun nicht mehr weiter,
    weil die HVB bzw. die von Ihr benannte Rechtsanwaltskanzlei nichts mehr hören läßt
    und statt dessen versucht, auf Zeit zu spielen.

  • Ja, das ist leider richtig. Derzeit sieht es so aus, als sei der Widerruf von sogenannten Altdarlehen (abgeschlossen zwischen 2002 und 2010) nur noch bis Juni 2016 möglich.

    Widerrufsjoker stirbt - Sieg der Bankenlobby


    Ich gehe davon aus, dass durch diese zeitliche Beschränkung und die daraus erfolgende Medienberichterstattung noch einmal ein richtiger Run auf den Widerrufsjoker ausgelöst wird.


    Deshalb sollte sich jeder Kreditnehmer, für den der Widerruf eines Kredits in Frage kommt, rechtzeitig darum kümmern, seinen Vertrag prüfen zu lassen und ggf. die nötigen rechtlichen Schritte zu unternehmen. Wer bis zuletzt wartet, könnte Schwierigkeiten bekommen, seinen Widerruf noch umzusetzen. Derzeit ist auch noch nicht klar, ob es bis zum Ende der Frist im Juni nur der Widerruf gegenüber der Bank ausgesprochen sein muss oder vielleicht sogar Klage eingereicht sein muss, um die Frist zu wahren.

  • +++ Achtung: BGH legt Vorgehen für die Rückabwicklung fest +++


    Die Stiftung Warentest schreibt dazu:


    Zitat

    Bislang war umstritten, wie diese genau vorzunehmen ist. Nun hat der Bundes­gerichts­hof eine Entscheidung mit klaren Ansagen für die Rück­abwick­lung veröffent­licht. Danach


    - steht Kreditnehmern die Erstattung aller Ratenzah­lungen zu. Außerdem muss die Bank heraus­geben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirt­schaftet hat. Solange die Bank das nicht genau belegt, hat sie Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz zu zahlen.
    - steht der Bank im Gegen­zug die Rück­zahlung der Kreditsumme zu – sowie Zinsen auf die jeweilige Rest­schuld.


    Die Entscheidung erstaunt, denn diese Art der Berechnung ist neu. Bisher hatte gegolten: Wenn der Kunde alle bereits bezahlten Kreditraten samt Zinsen darauf zurück erhält, stehen der Bank Zinsen auf die gesamte Kreditsumme zu. Der Unterschied summiert sich je nach Kreditsumme schon nach wenigen Jahren auf etliche Tausend Euro.


    Quelle: https://www.test.de/Kreditwide…noch-mehr-Geld-4928432-0/

  • Hallo. Vielen Dank an alle die hier Ihre Infos zum Thema Widerrufsjoker und Vorfälligkeit posten. Ein wirklich gutes und informatives Forum wie ich finde. Vielleicht könnt ihr mir/uns weiterhelfen. Wir werden im April 2016 unser Haus (gekauft im Januar 2010; Baujahr 1994) aufgrund eines berufsbedingten Wohnortwechsels verkaufen. Der Kaufvertrag mit den neuen Eigentümern wurde bereits notariell beurkundet. Aufgrund des Hausverkaufes müssen wir für unsere Darlehen, erstes Darlehen bei der Axa-Krankenversicherungs-AG und das zweite Darlehen bei der Commerzbank (KFW-Darlehen), kündigen. Wie sich herausstellte sind beide Darlehensverträge von Januar 2010 in ihrer Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Jenes wurde von der Verbraucherzentrale und einer Fachanwältin für Banken und Kpitalmarktrecht bereits im Dezember 2014, als die Notwendigkeit des Hausverkaufes noch nicht gegeben war, geprüft. Aufgrund des unterzeichneten Kaufvertrages haben wir auch schon von der AXA und der Commerzbank Post erhalten. Beide Parteien stimmen dem Verkauf zu und fordern, wie zu erwarten war, eine ordentliche Vorfälligkeitsentschädigung. Während die Commerzbank uns darüber informiert hat eine konkrete Berechnung der Vorfälligkeit ca. 6 Woche vor dem Verkaufstermin vorzulegen (da „die Berechnungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung die am Geld- bzw. Kapitalmarkt erzielbare Wiederanlagerendite, welche sich bekanntlich täglich ändert“ ist), haben wir von der AXA bereits ein konkretes Rückzahlungsangebot vorliegen. Besonders brisant ist, dass der Darlehensbetrag bei der AXA damals in zwei Teilbeträge gesplittet wurde und der zweite Darlehensvertrag laut Rückzahlungsangebot mit einem „entfallendes Risiko: 0,100% p.a.“ doppelt so hoch ist, wie bei der Berechnung des ersten Teilbetrages („entfallendes Risiko: 0,050% p.a.“).Wir sind auf der Suche nach einer Antwort auf eine adäquate weitere Vorgehensweise.Vorfälligkeitssummen einfach so akzeptieren und ggf. im Anschluß an den Verkauf mit juristischer Unterstützung zurückfordern? Oder gibt es andere Möglichkeiten; ggf. einen Vergleich auszuhandeln mit der von uns eingeräumten Garantie, dass man nach der Abhandlung die Vorfälligkeit nicht zurückfordert. Was ist taktisch klug, wenn mann einen jahrelangen juristischen Kampf vermeiden möchte? Wir haben zwar eine Rechtsschutzversicherung, jene stellte sich aber bei unserer Anfrage zu einer Deckungszusage für einen eventuellen juristischen Streitfall komplett quer. Aus diesem Grund haben wir jene gekündigt und gehen ab dem 1.1.2016 zu einer etwas teureren, aber laut Usern im Netz kulanteren Rechtsschutz im Umgang mit Kostenübernahme in dem von mir geschilderten Fall.

  • Hallo,


    nachdem unser Anwalt die Klage bei Gericht eingereicht hat,
    liegt die Antwort der Anwälte der HVB vor und wie nicht anders zu erwarten,
    lehnen diese bundesweit agierende Anwälte mit Kanzleien in München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg usw.
    unsere Widerrufs-Klage rundweg ab.
    Dazu nennen sie dem Gericht alle Urteile, in denen sich die Banken mit deren Hilfe bundesweit vor Gericht
    mehr oder weniger erfolgreich gegen die Klagen der Kunden gewehrt haben.
    Leider "vergaßen" sie die Urteile zu erwähnen/beizufügen,
    in denen die HVB unterlegen ist. (ist ihnen ja wohl auch nicht zu verdenken)
    Gibt es jemand hier im Forum, der mir Aktenzeichen oder Quellen nennen kann,
    in denen die Gerichte den klagenden Kunden gegen die HVB im Widerrufsfall Recht gegeben haben?
    Das würde bestimmt vielen Usern hier, meinem Anwalt und natürlich auch uns sehr helfen.
    Leider ist unser Anwalt kein ausgewiesener Finanzanwalt, der sich mit Bankenrecht auskennt
    und so sieht er unsere Felle allmählich davon schwimmen.
    Nun weiß ich nicht mehr weiter, wohin ich mich noch wenden könnte,
    um bundesweite Urteile mit AZ. gegen die HVB zu finden,
    die zu Gunsten der Widerrufs Kläger ausgegangen sind.
    Eine weitere Frage, die uns umtreibt: Könnte ich nun in unserem Fall
    ein weiteres, nun fachkundiges Anwaltsbüro heranziehen und wenn ja,
    wie würde die RV dazu stehen ?

  • Guten Tag,
    mit Interesse verfolge ich hier das Thema der Widerrufsbelehrung.
    Daher würde ich gerne kurz mein Anliegen schildern:


    Ich bin Opfer einer Schrottimmobilie, zusammen mit meinem Bruder (2009 in Leipzig, DKB Bank).
    Das Objekt wurde mittlerweile verkauft (2 Whg. waren verkauft in Mehrfamilienhaus mit 8 geplanten Einheiten) aufgrund Insolvenz des Bauträgers.


    Fazit: Restschuld zusammen in Höhe von 120.000 und keine Immobilie als Sicherheit.
    Wir zahlen also brav seit 4 Jahren monatlich unsere Raten zu 4,5%.


    Damit hat sich das Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrung doch sicherlich bei uns erledigt, oder?

  • Oh je oh je,
    das ist mir aber peinlich und ich bitte um Nachsicht.
    Das wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie das machen würden
    und herzlichen Dank dafür.
    Ich dachte schon, der lange Arm der HVB Anwälte würde bis hierher reichen........


  • Damit hat sich das Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrung doch sicherlich bei uns erledigt, oder?


    Nein, das hat sich damit nicht erledigt, ganz im Gegenteil. Du solltest das Darlehen z.B. hier mal prüfen lassen und dabei vermerken, dass es nicht nur um die korrekte Widerrufsbelehrung des Darlehens geht, sondern um eine Schrottimmobilie. In diesem Fall steigen die Chancen sogar, weil man dann auch mit diversen anderen Argumenten gegen die Bank vorgehen kann, z.B. Haftung des Notars, wenn der Kaufvertrag nicht rechtzeitig vorgelegen hat oder Falschberatung durch den Vermittler der Immobilie. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Kredits ist dann nur noch ein zusätzliches Argument.


    Unabhängig davon ist es durchaus möglich, auch bei bereits beendeten Darlehen (egal ob regulär ausgelaufen oder durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet) noch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu widerrufen und eine Rückabwicklung zu verlangen.

  • Gibt es jemand hier im Forum, der mir Aktenzeichen oder Quellen nennen kann, in denen die Gerichte den klagenden Kunden gegen die HVB im Widerrufsfall Recht gegeben haben?
    Das würde bestimmt vielen Usern hier, meinem Anwalt und natürlich auch uns sehr helfen.
    Leider ist unser Anwalt kein ausgewiesener Finanzanwalt, der sich mit Bankenrecht auskennt
    und so sieht er unsere Felle allmählich davon schwimmen.


    Es ehrt Dich ja sehr, dass Du versuchst, die Arbeit Deines Anwalts zu machen. Aber vielleicht solltest Du Dich fragen, ob Du beim richtigen Anwalt bist. Normalerweise haben Anwälte Zugang zu Datenbanken, in denen sie entsprechende Urteile recherchieren können. Warum kann das Dein Anwalt nicht?
    Auf der Website der Stiftung Warentest werden zwar diverse Urteile aufgeführt, aber dort ist nichts zur HVB/Unicredit zu finden. Kann natürlich auch sein, dass die sich immer rechtzeitig verglichen haben, um entsprechende Urteile zu vermeiden. Es kommt aber auch gar nicht darauf an, ob entsprechende Urteile gegen die jeweilige Bank ergangen sind. Es ist viel wichtiger, ob es zu den jeweiligen Fehlern (z.B. bestimmte Formulierungen, optische Gestaltung) schon einschlägige Urteile gibt. Und das lässt sich - wie gesagt - mit den nötigen Profi-Werkzeugen recherchieren.


    Grundsätzlich finde ich: Wenn Du Dich bei einer so wichtigen und kostspieligen Sache wie einer Klage wegen Darlehens-Widerruf von einem Nicht-Fachmann vertreten lässt, dann halte ich das für - entschuldige bitte - leichtfertig. Das ist ungefähr so, als ob ich mir einen entzündeten Blinddarm von meinem Hausarzt herausnehmen lasse. Kann gut gehen - aber es erhöht nicht gerade die Aussichten...



  • Quasi nach dem Motto, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
    Danke, aber leider kommt man meistens aus der Kirche klüger raus, als man hinein gegangen ist.
    Als wir auf Empfehlung einer Finanzberaterin wg. dem Widerruf einen angeblichen Fachanwalt konsultiert haben,
    wollte dieser per Rechnung zu allererst 2500.- € ohne überhaupt etwas unternommen zu haben.
    Nach weiteren Recherchen unserseits stellte sich heraus, der hatte noch nie so einen Fall
    in den Händen.
    Der daraufhin von uns beauftragte Anwalt regelte diese Angelegenheit zu unserer vollsten Zufriedenheit.
    Aus Freude und Dankbarkeit, auch weil er in den letzten 10 Jahren schon 2 andere Streitfälle zu unseren Gunsten
    "geregelt" hatte, fragten wir ihn, ob er auch Erfahrung mit diesen Widerrufsgeschichten habe,
    was er bejahte.
    Wir hatten bis dahin keine Ahnung, das es unter Wirtschaftsanwälten auch noch weitere Untergruppen
    von Fachanwälten wie z.B. Finanzanwälte, Bankenspezialisten usw. gibt.
    Und nun sind wir da, wo wir sind.......
    Aber Danke für Deine guten und hilfreichen Tipps.

  • katzenbaum schrieb:
    Nein, das hat sich damit nicht erledigt, ganz im Gegenteil. Du solltest das Darlehen z.B. hier mal prüfen lassen und dabei vermerken, dass es nicht nur um die korrekte Widerrufsbelehrung des Darlehens geht, sondern um eine Schrottimmobilie. In diesem Fall steigen die Chancen sogar, weil man dann auch mit diversen anderen Argumenten gegen die Bank vorgehen kann, z.B. Haftung des Notars, wenn der Kaufvertrag nicht rechtzeitig vorgelegen hat oder Falschberatung durch den Vermittler der Immobilie. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Kredits ist dann nur noch ein zusätzliches Argument.


    Unabhängig davon ist es durchaus möglich, auch bei bereits beendeten Darlehen (egal ob regulär ausgelaufen oder durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet) noch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu widerrufen und eine Rückabwicklung zu verlangen.[/quote]



    Danke für die Antwort.
    Ich habe schon in den letzten Jahren 2 Anwälte gehabt und für die rund 10.000 € bezahlt; ohne Erfolg.
    Die Firma ist insolvent, der Vermittler in Hartz IV und der DKB Bank kann ich nichts nachweisen.
    Insofern habe ich mich damit fast schon abgefunden.


    Sollte die Widerrufsbelehrung Erfolg haben, kündigt die Bank das Darlehen und verlangt 70.000 € von mir.
    Da ich keine Immobilie als Sicherheit habe, bekomme ich auch entsprechende Zinsen bei anderen Banken nicht.


    Daher weiß ich im Moment nicht ob es sich überhaupt lohnt, etwas zu unternehmen...

  • Hallo zusammen,


    auch ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema des Widerrufs. Entsprechende habe ich mein BHW Darlehen auf der Website IG Widerruf prüfen lassen. Dabei kam - nicht groß überraschend - heraus, dass die Widerrufsbelehrung anfechtbar ist.


    Generell fällt mir auf das viele Foristen direkt den Widerruf eingereicht haben, gibt es denn generell Personen die ersteinmal das Gespräch mit Ihren Bankberatern respektive der Bank gesucht haben? Wie war hier das Ergebnis?
    Mich würde auch interessieren welche juristische Folge entsteht, wenn man die Bank auf den Fehler in der Widerrufsbelehrung aufmerksam macht ohne den Widerruf auszusprechen. Hat man damit sein Widerrufsrecht verwirkt?


    Generell wünsche ich mir nur eine geringe Anpassung des Vertrages, der die Konditionen nur indirekt betrifft.
    Da es sich bei diesem Vertrag um Kombidarlehen (Bausparvertrag + Baudarlehen) handelt, sollte das Darlehen eigentlich daurch den Basparvertrag bei Zuteilung abgelöst werden. Soweit alles gut, da der Bausparvertrag nächstes Jahr in die Zuteilung kommt. Allerdings gibt es noch eine zweite Einschränkung im Darlehen, die Ablösung darf erst nach Zinsbindungsfristende erfolgen und die liegt noch 4 Jahre in der Zukunft eine Tilgung währenddessen ist nicht möglich. Diese Bindung würde ich gern aufheben lassen. Ist dies ein erreichbares Vergleichsergebnis? Hat jemand in dieser Hinsicht bereits Erfahrung gesammelt.


    Beste Grüße


    Nafgerot

  • Die HVB Mitarbeiter haben uns bis hinauf zum Filialleiter
    der größten Filiale am Ort immer wieder bestätigt,
    noch nie etwas von einem Widerruf oder ähnlich
    jemals etwas gehört zu haben.
    Sie haben uns felsenfest versprochen, sofort Informationen
    an höchster Stelle einzuholen und umgehend zu antworten.
    Nach über einem Jahr haben wir bis heute nie wieder etwas von dieser HVB Filiale gehört.
    Statt dessen melden sich nun nach einem Jahr deren Anwälte.
    Es hat überhaupt keinen Sinn, mit der Bank über das Thema zu sprechen.
    Besser ist es, sich eine Bank zu suchen, die sofort bereit ist,
    die Hypothek zu übernehmen, sich das OK vom RS einzuholen
    und einen Anwalt einzuschalten, der auch nachweislich etwas von der Materie versteht
    und nicht nur behauptet, etwas davon zu verstehen,siehe meine Erfahrungen.