@RAe KQP (998)
Ich habe eine vermietete Immobilie über die LBBW / BW Bank finanziert. Die Widerrufsbelehrung ist nach Prüfung fehlerhaft. Aufgrund der Tatsache, dass die Immobilie vermietet ist, greift aber meine RSV nicht.
Ist hier der Gang über einen Prozessfinanzierer sinnvoll? Wäre dann auch der Fall, dass die LBBW mit einer Feststellungsklage kontert, abgedeckt?
Danke für Ihre Antwort