Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • @RAe KQP (998)


    Ich habe eine vermietete Immobilie über die LBBW / BW Bank finanziert. Die Widerrufsbelehrung ist nach Prüfung fehlerhaft. Aufgrund der Tatsache, dass die Immobilie vermietet ist, greift aber meine RSV nicht.


    Ist hier der Gang über einen Prozessfinanzierer sinnvoll? Wäre dann auch der Fall, dass die LBBW mit einer Feststellungsklage kontert, abgedeckt?


    Danke für Ihre Antwort

  • zu 'hightower' (1.000)


    Die ungefähren Kosten können Sie selbst berechnen. Gehen Sie dazu auf den sog. Prozesskosten-Rechner der Roland Versicherung.


    Bei der Höhe der von Ihnen mitgeteilten Werte, muss die Klage vorm Landgericht erhoben werden, d. h., beim LG beginnt das Klageverfahren.

  • Wiedermal ein Hallo in die Runde,


    heute habe ich von meinem Anwalt eine Verfügung vom LG Dresden weitergeleitet bekommen.


    In dieser steht, dass das Gericht bedenken über die Zuständigkeit des LG DD hat und es wird gefragt, ob Verweisungsantrag gestellt wird.


    Hat das schon mal jemand gehört? Bzw. hat jemand die selbe Info?


    Das LG DD soll ja eigentlich recht verbraucherfreundlich entscheiden. Wie sieht es in Berlin aus? Denn wir sind bei der Sparda-Bank Berlin.

  • @Louisdor (991)


    Das ist immoment das Problem, dass sich viele Banke untereinander abgesprochen haben. Mein Berater bei der Interhyp sagte mir, dass nur 3 Banken übrig bleiben bei einem Widerruf und diese sich eine mögliche Finanzierung vorbehalten. Also, man benötigt erst ein Gerichtsurteil und dann könnte man mit der Umfinanzierung beginnen. Die Prüfungsfrist liegt bei 21 Tagen, also sehr knapp für eine Rückzahlung seines Darelehens von 30 Tagen.


    Ich sehe immoment das gleiche Problem einen Finanzierungspartner zu finden. Wenn da keiner mehr einen Tip hat, wird es eng. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es einen aktuellen Hypothekenzinsvergleich von verschiedenen Anbietern. Diese müssten Sie dann mal kontaktieren, ob ein geeigneter dabei ist. Hier der Link:


    http://www.vzhh.de/baufinanzie…svergleich_Die_Top_15.pdf

  • Hallo,


    mein Darlehen bei der LBBW / BW Bank aus dem Jahr 2006 ist nach eigener Prüfung in mindestens 2 Punkten fehlerhaft. Das Darlehen habe ich allerdings bereits Anfang 2015 komplett zurückbezahlt, allerdings regulär aufgrund meiner hohen Tilgungsrate und von vereinbarten Sondertilgungen, d. h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Macht ein Widerruf bis zum 21.6. dennoch Sinn?


    Wie liefe das dann von statten? Würde die Kreditsumme von der Gesamtsumme meiner Zahlungen abgezogen und ich bekäme die Differenz (ggf. abzgl. irgendwelcher Bearbeitungsgebühren) erstattet? Oder ist das zu einfach gedacht?


    Grüße, Markus

  • Hallo,


    ich wollte meine Info aus Post 1.004 noch mal präzisieren bzw. die Frage zurücknehmen.


    Der BGH hat wohl entschieden, dass der Gerichtsstand nicht mehr am Ort des Kreditnehmers zu sein hat, sondern vielmehr doch am Ort der beklagten Bank. (BGH XI Z R 366/15), weil wohl ein Rückabwicklungsschuldverhältnis ein neues eigenständiges gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Daher kann es sein, dass bisher verbraucherfreundliche Gerichte gar nicht mehr zu entscheiden haben, sondern eher die unfreundlichen in Frankfurt, Berlin und Co.

  • zu 'caramax' (1006)


    Bei bereits zurückgezahlten Darlehen macht es immer Sinn, den Widerruf zu erklären. Die Höhe der sich daraus ergebenden Vorteile, können Sie sich später ausrechnen lassen. Lassen Sie die Frist verstreichen, haben Sie keine Chance mehr für einen Widerruf und die Bank freut sich.


    Nehmen einfach mal einen Zinsrechner aus dem Netz und berechnen damit, welche Zinsen Ihnen die Bank zahlen muss, wenn man die von Ihnen an die Bank monatlich seit 2006 geleisteten Raten und Sondertilgungen auch (nur) mit 2,5 %-Punkten über dem Basiszins verzinst.

  • Unser Widerruf wurde am vergangenen Donnerstagabend verfasst, als unterschriebenes PDF-Dokument per E-Mail vorab noch am 16.06.2016 übersandt.


    Das Original wurde am 17.06. per Einwurf-Einschreiben verschickt, die Sendungsverfolgung lautet (Stand heute):


    "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt."


    Das es sich bei der Anschrift um ein Postfach handelt, war nicht ersichtlich, eine Posfachnummer war nicht angegeben.


    Wann ist der Widerspruch denn nun wirksam zugegangen?

  • ...und gleich noch einen Post hintendran.


    Stichwort: Neuer Finanzierungspartner


    Eben gerade mit der DKB telefoniert.


    Aussage: "Die DKB finanziert keine Kreditwiderrufe"


    Frage: "Wie sieht es später aus, z.B. mit einem Kredit für Modernisierungen?"
    Antwort: "Nein, mit dem Widerruf haben Sie sich alles verbaut."


    Aha. Gut zu wissen. Die Kreditinstitute werden doch wohl sicher (k)eine "schwarze Liste" führen...?


    PS: DKB-Sachbearbeiter mit Namen und Telefonnummer bekannt.

  • Mein Widerruf (Post, Einwurfeinschreiben) vom 15.6.2016 ist Stand heute immer noch im Status 'Zustellung'.
    Das Fax vom 15.6.2016 wurde versendet, aber laut Protokoll keine Empfangsbestätigung (nur Status: gesendet).


    Ein zwischenzeitliches Beratungs- bzw Anfrage-Gespäche bei einer lokalen SPK ergab keine Bedenken bzgl Finanzierung und es wurde mit dem zuständigen Fachberater ein neuer Termin ausgemacht. Mal sehen wie sich das weiter entwickelt.




    Was das Thema 'Verweigerung von Krediten' angeht, da würde ich den Weg über Obudsman, Verbraucherzentrale und Anti-Diskriminierung gehen.

  • Liebe Forenmitglieder,
    wir haben eine zwar Ersteinschätzung über die IG Widerruf zu unseren Kreditverträgen bekommen, die Verträge würden nicht unter diejenigen Verträge fallen, die jetzt an die aktuelle Frist gebunden sind und sind somit lt. Einschätzung widerrufbar.


    Wir tun uns gerade noch schwer mit der Entscheidung, ob und mit wem wir in ein Widerrufs-Verfahren gehen wollen. Über die RA von der IG Widerruf und dem kooperierenden Partner für Finanzierungen oder ob wir eher den Ratschlägen von Finanztip folgen sollen und somit einen der empfohlenen RA der Linkliste ansprechen und die ebenfalls verlinkten Finanzierungspartner involvieren. Uns ist nicht klar, ob die beiden Informationsportale konkurieren oder in einer Art Widerspruch stehen - Spaßmode an: letzteres würde ja gut zum Thema passen :D Spaßmode aus-


    Zusätzlich schwierig für uns, weil wir momentan noch schlecht die Zusammenarbeit mit den RA und Partnern der IG Widerruf einschätzen können in punkto Betreuung und Zuverlässigkeit.


    Welche Erfahrungen habt Ihr bisher gemacht, mögt und könnt Ihr Empfehlungen aussprechen?


    Noch eine Anschlussfrage: gibt es eine gute Übersicht zur Kosten-Nutzen-Rechnung, wie man die Kosten / Ersparnis eines Widerrufs mit der Fortsetzung der Finanzierung gegenüberstellt?


    Freundliche Grüße,
    Fam. Kolmberger

  • Guten Tag zusammen,


    tja, was ein Riesenthema dieses Widerrufsrecht. Da ich selbst im Bereich Immo-Finanzierungen arbeite, hier mal eine Vorgehensweise aus der Praxis, wie wir es in unserer Bank handhaben.


    Natürlich kommen auch bei uns ab und an Forderungen nach Rückabwicklungen der Darlehensverträge an - klar. In aller Regel wissen die Kunden selbst kaum, wie hier im Forum auch, was überhaupt nicht in Ordnung sein soll. Daher rufen wir jeden Kunden an und fragen, was seinerzeit an der Widerrufsbelehrung falsch verstanden wurde. Natürlich nichts. Verständlicherweise ist einzig das Zinsniveau interessant. Das Widerrufsrecht interessiert keinen.


    Nun gibt es aber eine Rechtsgrundlage auf Rückabwicklung. Hauspolitik ist es, jedem Wunsch auf Rückabwicklung zu entsprechen. Schließlich hat der Kunde in aller Regel auch vertrauensvoll seine Raten bezahlt. Wunsch auf Rückabwicklung heißt allerdings auch, dass wir - wie gewünscht - das Darlehen rückabwickeln und mit einer Frist von 2 Wochen fällig stellen. Ich weiß nicht, ob diese Konsequenz vielen klar ist, wenn man auf fachferne Rechtsanwälte oder Verbraucherportale zurückgreift. Sollte der Kunde innerhalb der zwei Wochen den Betrag nicht bezahlen bzw. bei einer anderen Bank beschaffen können, werden Verzugszinsen fällig. Gleichzeitig wird ein Mahnverfahren in Gang gesetzt. Im Zweifel müssen sich die Kunden also innerhalb von 2 Wochen eine neue Bank suchen und denen klar machen, dass sie aufgrund der Bemängelung eines Widerrufsrechtes auf einen neuen Kredit angewiesen sind, sofern die Barmittel nicht ausreichen. Man kann sich vorstellen, wie eine neue Bank ggf. reagieren wird. Zumindest mit großem Misstrauen, gepaart mit einem ordentlichen Zinsaufschlag.


    Den Kunden, die im Vorfeld ein sachliches Gespräch mit der Bank suchen, bieten wir eine Herabsetzung des Zinses auf Marktniveau an.


    Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.

  • zu 'ChrNie' (1.013)


    Das ist wieder einmal ein typischer Banken-Beitrag. Egal welche Fristen der Gesetzgeber vorgibt, vorliegend 30 Tage, machen Banken - wie bei der Verwendung der Muster-Belehrungen - offensichtlich wieder einmal was sie wollen, und setzen einfach ein Frist zur Rückzahlung von 2 Wochen und fordern danach Verzugszinsen. Gesetzliche Vorgaben interessieren offensichtlich nicht.


    Man kann nur hoffen, dass möglichst umfangreich von dem heute endenden Widerrufsrecht für bis zum 10.06.2010 geschlossenen Verträgen Gebrauch gemacht wird.

  • Guten Morgen,


    habe vergangene Woche per Einwurf-Einschreiben widerrufen. Lt .Online-Status ist er auch angekommen.


    Jetzt lese ich immer wieder, dass man sicherheitshalber auch per Fax oder mail zusätzlich widerrufen soll, weil Einwurf-Einschreiben nicht 100%ig rechtssicher ist.


    Ist das nötig? Möchte nicht wegen eines kleinen Formfehlers alles kaputt machen.

  • Hallo


    @fugo
    email ist glaub ich noch rechtsunsicherer, es sei denn, es ist eine z.B. de-mail - eMail. Diese soll ja rechtssicher sein.
    Bei einem Fax benötigt man einen ausführlichen Sendebericht, nicht nur das was gesendet wurde. Das Einwurd-Einschreiben ist wohl mit am sinnvollsten, weil bereits der dokumentierte (Deutsche Post) Einwurf als Zustellung gilt.


    @all
    Gibt es mittlerweile Foren-Teilnehmer welche erfolgreich aus dem Widerruf rausgekommen sind? D.h. mit gefundener Bank die die Anschlussfinanzierung übernimmt. Oder sind hier welche, die ein verbindliches Angebot von der neuen Bank erhalten haben, bevor der Widerruf erfolgreich ist?


    Noch was anderes, ich weiß nicht ob es wirklich hier her passt.
    Bei unserem damaligem Kreditabschluss mussten wir ein kostenloses Girokonto bei der Bank eröffnen und je Person einen Anteil erwerben. Zum Konto waren je Person eine Giro-Karte kostenlos dazu, wobei sie nicht genutzt wird. Die Bank will für die Karten, Auszugsdrucker und mobileTAN verfahren eine Gebühr erheben. Das passt uns nicht, weil es eigentlich ein kostenloses Konto sein soll. Wir würden Widerrufen wollen. Die Bank schreibt, dass man dadurch ein sofortiges Kündigungsrecht hat. (Liegt an neuen EU-Richtlinien) Könnte die Bank versuchen dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, weil der Kontovertrag an die Immo-Kredite gekoppelt sind?


    Hat jemand eine ähnliche Situation?

  • Den Kunden, die im Vorfeld ein sachliches Gespräch mit der Bank suchen, bieten wir eine Herabsetzung des Zinses auf Marktniveau an.
    Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.

    Tja, sooo kann man das auch ausdrücken. Wenn der Kunde einen Rechtsanspruch hat und das merkt, können wir ihm ja mal ein kleines Stückchen entgegen kommen. Vielleicht verzichtet er ja gegen ein paar Brotkrümel auf seine Ansprüche ... Ohne Rechtsanspruch, aus Kulanz und so, bewegen wir uns aber keinen Zentimeter.


    Aufgrund einer fehlerhafte / kundennachteilige Beratung - die wir leider nicht justiziabel nachweisen konnten - sind wir mehrere Jahre länger an das Darlehen gebunden, als geplant. Da das Darlehen über mehrere Jahre nicht vollausgezahlt wurde, konnten wir das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren nicht in Anspruch nehmen. Anstatt die Darlehnssumme zu reduzieren (kostet Nichtabnahmeentschädigung) wurde uns empfohlen, alles weiterlaufen zu lassen, bis durch die aufgelaufenen Zinsen das Darlehen vollausgezahlt ist. Auch eine Erhöhung der Sondertilgungen wurde abgelehnt, steht ja schließlich alles im Vertrag.


    Nun kann die Bank auch nicht verlangen, dass ich „Rücksicht“ nehme und auf meine Ansprüche (teils) verzichte. Schließlich hat sie beim Vertrag einen Fehler gemacht hat und selbst nicht einmal ein "klärendes Gespräch“ gesucht. Im Gegenteil, die Banken haben vom Gesetzgeber Unterstützung in nie dagewesener Weise erhalten, der heimlich, still und leise ein Gesetz erlässt, und das Recht zig-tauender Bankkunden pauschal beschneidet. Jede Bank hatte über Jahre die Möglichkeit, ihren Kunden neue, gesetzeskonforme Widerrufsbelehrungen zuzusenden, vielleicht sogar mit einer netten Entschuldigung, evtl. verbunden mit einer kleinen Zinssenkung und der ganze Hype um Widerrufs-Jocker und so hätte es gar nicht gegeben.


    Ich freue mich sehr, wenn Sie, Herr/Frau ChrNie, Ihre Kunden in deren Interesse beraten und nicht das Firmeninteresse Ihre Bank in den Vordergrund stellen, und beglückwünsche Sie zu dieser aufrechten Haltung. Gerne würde ich unsere Anschlussfinanzierung nach dem Widerruf, mit Neuaufnahme weiterer Mittel für Renovierungen und Modernisierungen über Sie realisieren. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme falls sie Interesse an einem solventen Neukunden haben.

  • Tja, sooo kann man das auch ausdrücken. Wenn der Kunde einen Rechtsanspruch hat und das merkt, können wir ihm ja mal ein kleines Stückchen entgegen kommen. Vielleicht verzichtet er ja gegen ein paar Brotkrümel auf seine Ansprüche ... Ohne Rechtsanspruch, aus Kulanz und so, bewegen wir uns aber keinen Zentimeter

    Sehr schön formuliert 'Martin'!

  • @ "ChrNie", Beitrag 1013:


    Bei einer Bausparkasse, die


    - für die "Bearbeitung" einer Abtretungserklärung (Datum, Ort, Unterschrift und Speicherung der Kontodaten
    des ausführenden Bauunternehmens zwecks Auszahlung in die eigenen Datenbanken) knapp 700 EUR
    berechnet,
    - entgegen der einschlägigen Rechtsprechung [Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 7 O 10 682/08) ] aus dem Jahr 2009
    bis in das Jahr 2015 bei ihren Bestandskunden immer noch munter Kontoführungsgebühren abbucht,
    - im September 2015 ihren Kunden eine Umschuldung aufgrund "... des historisch tiefen Zinsniveaus" ohne
    Vorfälligkeitsentschädigung anbietet [jetzt ist mir auch klar, warum... :) ]


    reduziert sich mein Mitgefühl auf Null.


    Sind die Banken/Bausparkassen denn von sich aus auf die betroffenen Kunden zugegangen und haben versucht, eine (außergerichtliche) Klärung herbeizuführen?