Beiträge von ChrNie

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas irritiert über die Antworten. Jede kleinere Volksbank sollte, sofern sie vertriebstechnisch nicht hinterm Mond lebt, in Zusammenarbeit mit der DZ Bank Fremdwährungsdarlehen darstellen können. Bei entsprechender Besicherung (wie bei jeder Finanzierung üblich), ist das kein Hexenwerk.

    Gruß

    Letztlich zahlt der Darlehensnehmer den Zins, der vereinbart wurde. In diesem ist die Vertriebsprovision logischerweise inkludiert. Das heißt, wenn der Darlehensnehmer mit dem Zins zufrieden ist der geboten wird und derVermittler dies vertreten kann, ist doch letztlich eigentlich egal, wie sich die Provision aufteilt, oder nicht?

    Nun ja, die Frage die sich mir stellt ist:
    wenn er das Darlehen konditionsbedingt ablösen will, auf welchen rechtlichen Anspruch will er sich beziehen? Sieht er das veränderte Marktniveau als Grundlage an, geltende Verträge zu brechen?

    Dass die BSK eine Sofortauffüllung ablehnt, liegt ja in der Natur der Dinge bei einer Bausparsofortfinanzierung. Sonst wäre (damals wie heute) die Form der Finanzierung komplett sinnlos aus Sicht der Bausparkassen.

    Hallo,

    nein, Sie haben keinen Denkfehler. Sie können es auch so handhaben, dass Sie das Anschlussdarlehen gar nicht erst abnehmen. Ich würde im Vorfeld kurz das Gespräch mit dem BHW-Menschen suchen und Ihr Vorhaben erklären.

    Auch mit dem Sonderkündigungsrecht liegen Sie richtig. Beachten müssen Sie hier nur, dass 10 Jahre nach Vertragsschluss nicht ausreichen, sondern 10 Jahre nach Auszahlung des LETZTEN Euros die 10 Jahre zu zählen beginnen. Nach Ablauf der 10 Jahre haben Sie zu jedem Zeitpunkt eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Danach kann umgeschuldet werden.

    Gruß

    Commerzbank?

    Das ist meiner Ansicht nach ein sog. verbundenes Geschäft und streng genommen rechtlich gar nicht haltbar. Daher dürfte eine spätere Kündigung der RLV keinerlei Auswirkungen auf den Darlehensvertrag haben.

    "Interessant" ist deren Konditionsgestaltung derzeit generell (sollte es tatsächlich die Commerzbank sein), da diese unfassbar weit unter den aktuellen Marktkonditionen liegen.

    das habe ich auch getan nachdem mir ein interhyp Berater dazu geraten hat und die gladbacher Bank hat innerhalb 14 Tagen den Zins angepasst. Ersparnis € 8000 für die Restlaufzeit

    Das hört sich doch nach einer guten Lösung an. Es ist eben nicht immer der Königsweg, sich auf kostspielige (und oftmals) fachferne Anwälte oder auf freche Schreiben der Verbraucherzentrale einzulassen. Oftmals genügt einfach ein klärendes, sachliches Gespräch. Das freut mich für Sie :)

    @ "ChrNie"


    ich hatte meine Bank um ein neues Angebot gebeten (freundlich, ohne Anwalt), als Antwort gabs ein Schreiben dass Verträge ohne wenn und aber einzuhalten sind und wenn ich daran denke dass diese Bank mir einen günstigen KfW Modernisierunsgkredit verweigert hat ( angeblich mangelnde Bonität, nur um mir ein einen 4fach teures eigenes Angebot zu unterbreiten, KFW riet mir nur eine andere Bank zu nehmen, andere Banken haben mich aber abgelehnt da dass Geschäft bzgl Immobilie ja schon durch war) dann hält sich mein Mitgefühl sehr in Grenzen denn es reicht nur ein neuer Vorstand/GF der jeden Anstand fallen lässt und eine mitleidlose kalte Unternehmsstrategie vorgibt, ohne einen Kunden oder Angestellten zu fragen. . Da habe ich wohl die falsche Bank erwischt?! Es würde mich inzwischen nicht wundern wenn meine Bank jetzt behaupten würde dass mein Wideruf-per-Einwurfschreiben zu spät angekommen ist und das Fax im Nirvana landete...'Vertrauen auf Banken? Wird gerade massiv zerstört durch Banken! Das ist auch ein Beispiel aus der Praxis,

    Das ist in sofern kurios, als dass bei KfW-Darlehen und hauseigene Darlehen die Haftungsfrage die selbe ist. Daher kann ich das nicht nachvollziehen. Womöglich hat Ihre Bank darauf spekuliert, dass Sie aufgrund der eingetragenen Sicherheiten keine Bank findet, die sich nachrangig ins Grundbuch "klemmt" und Ihnen aufgrund dessen den Kredit verwährt. Denn: KfW-Darlehen werden immer niedriger verprovisioniert als man Zinsmarge aus einem eigenen Darlehen ziehen kann.

    Nun kann die Bank auch nicht verlangen, dass ich „Rücksicht“ nehme und auf meine Ansprüche (teils) verzichte. Schließlich hat sie beim Vertrag einen Fehler gemacht hat und selbst nicht einmal ein "klärendes Gespräch“ gesucht. Im Gegenteil, die Banken haben vom Gesetzgeber Unterstützung in nie dagewesener Weise erhalten, der heimlich, still und leise ein Gesetz erlässt, und das Recht zig-tauender Bankkunden pauschal beschneidet. Jede Bank hatte über Jahre die Möglichkeit, ihren Kunden neue, gesetzeskonforme Widerrufsbelehrungen zuzusenden, vielleicht sogar mit einer netten Entschuldigung, evtl. verbunden mit einer kleinen Zinssenkung und der ganze Hype um Widerrufs-Jocker und so hätte es gar nicht gegeben.

    Möglicherweise habe ich mich hier missverständlich ausgedrückt. Sollte eine Zinssatzanpassung vorgenommen werden, muss der Kunde nicht auf seine Ansprüche aus einer Rückabwicklung verzichten.

    Nachtrag zu 'ChrNie' (1.013)

    Und wenn sie dann wegen ihrer unwirksamen Widerrufsbelehrungen zur Verantwortung gezogen werden, "weinen" sie uns und den Gerichten etwas vor von Rechtmissbrauch und Verwirkung!

    Bitte lesen Sie meinen Beitrag richtig. Ein Gerichtsprozess ist ausgeschlossen. Wenn ein Kunde einen Rechtsanspruch wegen eines fehlerhaften Widerrufsrechtes anmeldet, dann willigen wir in diesen sofort ein. Sollte er im Vorfeld das Gespräch suchen, bieten wir eine unkomplizierte Rückabwicklung mit neuem Zinssatz auf Marktniveau an. Sollte er einen Brief schreiben ohne das Gespräch zu suchen, wird dem Kundenwunsch entsprochen und das Darlehen fällig gestellt. Das sowas Gift für das Anwaltshonorar ist, kann ich mir vorstellen ;)

    Guten Tag zusammen,

    tja, was ein Riesenthema dieses Widerrufsrecht. Da ich selbst im Bereich Immo-Finanzierungen arbeite, hier mal eine Vorgehensweise aus der Praxis, wie wir es in unserer Bank handhaben.

    Natürlich kommen auch bei uns ab und an Forderungen nach Rückabwicklungen der Darlehensverträge an - klar. In aller Regel wissen die Kunden selbst kaum, wie hier im Forum auch, was überhaupt nicht in Ordnung sein soll. Daher rufen wir jeden Kunden an und fragen, was seinerzeit an der Widerrufsbelehrung falsch verstanden wurde. Natürlich nichts. Verständlicherweise ist einzig das Zinsniveau interessant. Das Widerrufsrecht interessiert keinen.

    Nun gibt es aber eine Rechtsgrundlage auf Rückabwicklung. Hauspolitik ist es, jedem Wunsch auf Rückabwicklung zu entsprechen. Schließlich hat der Kunde in aller Regel auch vertrauensvoll seine Raten bezahlt. Wunsch auf Rückabwicklung heißt allerdings auch, dass wir - wie gewünscht - das Darlehen rückabwickeln und mit einer Frist von 2 Wochen fällig stellen. Ich weiß nicht, ob diese Konsequenz vielen klar ist, wenn man auf fachferne Rechtsanwälte oder Verbraucherportale zurückgreift. Sollte der Kunde innerhalb der zwei Wochen den Betrag nicht bezahlen bzw. bei einer anderen Bank beschaffen können, werden Verzugszinsen fällig. Gleichzeitig wird ein Mahnverfahren in Gang gesetzt. Im Zweifel müssen sich die Kunden also innerhalb von 2 Wochen eine neue Bank suchen und denen klar machen, dass sie aufgrund der Bemängelung eines Widerrufsrechtes auf einen neuen Kredit angewiesen sind, sofern die Barmittel nicht ausreichen. Man kann sich vorstellen, wie eine neue Bank ggf. reagieren wird. Zumindest mit großem Misstrauen, gepaart mit einem ordentlichen Zinsaufschlag.

    Den Kunden, die im Vorfeld ein sachliches Gespräch mit der Bank suchen, bieten wir eine Herabsetzung des Zinses auf Marktniveau an.

    Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.

    Na also da sind wir ja schonmal einer Meinung...

    Ich gebe auch durchaus zu, dass ich natürlich nicht genau weiss, was welches Modell der Bank genau an Ertrag bringt, da kennen Sie sich wohl besser aus. Ich gehe eben mal (böswillig??) davon aus, dass es sicher einen Grund gibt warum dieses Modell teilweise empfohlen wird obwohl die Kosten eines normalen Annuitätendarlehens in Summe niedriger wären. Bringt es eventuell der Bank weniger aber dem Berater ansich mehr??
    Mich würde allerdings ehrlich interessieren wieso das der Bank weniger Ertrag bringt als die klassische Variante??

    Das ist ja der Vorteil dieses schönen Forums, dass Ratsuchende die Möglichkeit haben beide Seiten zu hören.
    Wenn der ein odere andere Leser wird aufgrund unserer Diskussion das Thema somit in Zukunft differenzierter sieht und nicht ausschliesslich dem hier oder dort geschriebenen vertraut haben wir schon etwas erreicht.

    Hinsichtlich der Ertragslage ist es so, dass diese Modelle hauptsächlich einmalig verprovisioniert werden. Die Bestandsprovisionen sind minimal. Langläufige, hauseigene Darlehen sind hier deutlich ertragreicher, ebenso vermittelte Darlehen z.B. an Versicherungskonzerne.
    Warum diese Modelle trotzdem beliebt sind hat m.E. den Hintergrund, dass die Austattungsmerkmale gegenüber "normalen" Annuitätendarlehen in einigen Punkten wesentlich unterscheiden und sich Kunden trotz klarer Kostengegenüberstellung für die teurere Variante entscheiden. Elementar ist hier das jederzeitige, kostenfreie Sondertilgungsrecht welches Sie haben wenn das hintergeschaltete Bauspardarlehen greift. Dieses haben Sie bei langläufigen Zinsbindungen (außer gegen deutlichen Zinsaufschlag) in aller Regel nicht.
    Es hört sich plakativ an, aber ich bin auch jemand der generell nichts empfiehlt. Mir ist eher wichtig, alle Möglichkeiten vorgestellt zu haben - aussuchen muss dann der Kunde selbst.

    Es mag sein, dass einzelne Banken ihre Mitarbeiter nach wie vor nach Erfolg vergüten und die Gehaltsmodelle so gestrickt sind, dass die Mitarbeiter an TA-Modellen deutlich mehr verdienen. Es ist allerdings so, dass es eine deutliche Abkehr von diesen erfolgsorientierten Modellen gibt. Bei uns im Hause gibt es dies nicht mehr.

    Problematisch wird es eher bei Strukturvertrieben wie AWD (Swiss Life) und insbesondere Tecis.

    Es geht ja weniger um Glauben, denn im Fakten. Natürlich können Sie alles pauschalisieren. Nochmal: die Kombivariante ist die am geringsten vergütete Finanzierungsform, die Banken zu bieten haben. Sämtliche Alternativen, ausgenommen KfW Darlehen, sind ertragsreicher. Auch übrigens der Grund, weshalb Strukturvertriebe dieses gerne schlechtreden.

    Ich will gar nicht bestreiten, dass ich eher die Bankenseite vertrete. Wir haben ziemlich gute Erfahrungen damit gemacht, einen Fundus an negativen Artikeln zusammenzutragen, dem Kunden vorzustellen und diese dann anhand von Fakten zu widerlegen - sofern diese Variante passt. Ebenso will ich diese Form der Finanzierung nicht hervorheben, sondern lediglich nicht zutreffende Aussagen die mit abstrusen Beispielen unterlegt sind (nicht in Ihrem Fall) widerlegen.

    Ich bin übrigens Ihrer Meinung, dass bei sämtlichen Modellen der Effektivzins ausgewiesen werden sollte - wenn auch bei TA-Modellen ein relativ aussageloses Merkmal, wenn es um den Vergleich mit anderen Finanzierungsvarianten geht, da die Ausstattungsmerkmale sich doch ziemlich unterscheiden. Übrigens: was die Hinterlegung mit einer LV angeht, da stimme ich voll und ganz zu. M.E. eine heutzutage sinnlose Form der TA-Hinterlegung.

    Hallo,

    Ich und mein Mann wollen innerhalb des nächsten Jahres ein Haus bauen. Grundstücke haben wir schon in Aussicht gestellt bekommen.
    Was für Finanzierungsmöglichkeiten haben wir für das Haus? Unser Einkommen wird in den nächsten Jahren noch anwachsen, lohnt sich daher ein steigender Kredit?
    Danke!

    Sie haben natürlich die ganze Bandbreite an Möglichkeiten. Bitte achten Sie darauf, dass eine elementare Förderung der KfW im kommenden Jahr wegfällt: dann werden KEINE KfW70-Häuser mehr gefördert werden (per 01.04.).

    Je nach Familienplanung, Alter, etc. würde ich schon an die Riesterförderung für Finanzierungen denken. Hier bitte drauf achten, dass wirklich auf sämtliche Punkte eingegangen wird. Viele Banken drücken sich davor, weil es zum Einen verhältnismäßig wenig Ertrag bringt, zum Anderen einer wirklich guten Erklärung bedarf. Die Bank sollte sich in Ruhe Zeit nehmen. M.E. sollte die Riesterförderung aber min. auf der Agenda stehen - Ihre Entscheidung ob Sie sie wahrnehmen.

    Bei allem anderen haben Sie natürlich die Qual der Wahl. Ich selbst halte es für unseriös, vor dem Hintergrund der Zins- und Finanzierungslandschaft ein Konzept direkt im Erstgespräch angeboten zu bekommen. Sowohl die Bank als auch der Kunde sollte sich nach dem Erstgespräch nochmals genau Gedanken machen.

    Wovon ich abraten würde, sind Finanzierungen über Finanzdienstleister.

    Viel Erfolg.

    Zunächst mal muss ich Sie fragen was Sie unter einem "Steigenden Kredit" verstehen??

    Ansonsten würde ich Ihnen zunächst mal folgende Ratgeber hier auf Finanztip empfehlen:

    https://www.finanztip.de/baufinanzierung/
    http://finanztip.de/baufinanzierung/niedrigzinsen/

    Lassen Sie sich von der Bank auf jeden Fall kein Modell mit einem endfälligen Darlehen und Bausparvertrag oder noch schlimmer einer Kapitallebensversicherung aufschwatzen. Da legen Sie am Ende immer drauf, ich habe wirklich einige Mandanten, die sich das haben andrehen lassen.... Am Ende profitiert da nur einer: Der Banker; nämlich von seiner Provision...

    Des Weiteren muss ich Sie korrigieren was den Kommentar mit dem hintergeschalteten Bausparvertrag in Verbindung mit Provisionen angeht. Dies ist die Finanzierungsform, welche für die Bank den niedrigsten Ertrag abwirft, insbesondere bei Vorfinanzierung über die jeweilige Bausparkasse. Auch was das "drauflegen" betrifft, da sollten Sie bei Laufzeiten von mehr als 15-16 Jahren nochmal ein genaues Auge drauf werfen. Ich denke, Ihre Mandanten haben das verdient.

    Zunächst mal muss ich Sie fragen was Sie unter einem "Steigenden Kredit" verstehen??

    Ansonsten würde ich Ihnen zunächst mal folgende Ratgeber hier auf Finanztip empfehlen:

    https://www.finanztip.de/baufinanzierung/
    http://finanztip.de/baufinanzierung/niedrigzinsen/

    Lassen Sie sich von der Bank auf jeden Fall kein Modell mit einem endfälligen Darlehen und Bausparvertrag oder noch schlimmer einer Kapitallebensversicherung aufschwatzen. Da legen Sie am Ende immer drauf, ich habe wirklich einige Mandanten, die sich das haben andrehen lassen.... Am Ende profitiert da nur einer: Der Banker; nämlich von seiner Provision...

    Ihr Beitrag verwirrt mich etwas. Gerade im Bereich der Riesterförderung (sofern sinnvoll), wird diese Art der Darlehensaufnahme von einschlädigen Verbraucherportal befürwortet. Was ist denn jetzt richtig und was falsch? Und was spräche dagegen?

    Hallo,
    nein, es gibt keine "Bauspargrenze" und ja, man kann auch Vorfinanzierungen nach 10 Jahren kündigen. Sie sind ja, anders als oftmals vom Chefredakteur dieses Portal kommuniziert, nicht verpflichtet das hinterstehende Bauspardarlehen abzunehmen.