Klage bis Ende 2019 ist aus verjährungsrechtlicher Sicht richtig. Allerdings müssen Sie Ihre Zahlungen unbedingt unter Vorbehalt erklären. Ich würde auch nicht so lange abwarten, zumal Sie bis zur Ablösung ja spätestens eine Lösung erzielt haben sollten.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Meinen Sie die restlichen Ratenzahlungen? Können Sie das näher erläutern.
VG