Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Klage bis Ende 2019 ist aus verjährungsrechtlicher Sicht richtig. Allerdings müssen Sie Ihre Zahlungen unbedingt unter Vorbehalt erklären. Ich würde auch nicht so lange abwarten, zumal Sie bis zur Ablösung ja spätestens eine Lösung erzielt haben sollten.
    Viele Grüße und viel Erfolg!

    Meinen Sie die restlichen Ratenzahlungen? Können Sie das näher erläutern.


    VG

  • Ja, gegenüber der kreditgebenden Bank, an der Sie die Zahlungen leisten.

    Guten Abend,


    ich habe im Widerrufs-Schreiben nachgelesen, dass wir geschrieben haben, dass die Zahlungen unter Vorbehalt erfolgen werden.
    Der Widerruf wurde mit der Begründung abgelehnt, dass zum Zeitpunkt des abgeschlossenen Darlehensvertrages (hier 05/2000) gesetzlich noch keine Widerrufsbelehrung vorgesehen wäre. Was ja auch stimmt. Allerdings geht es hier um die Anschlussfinanzierung, die per Fernabsatzgesetz abgeschlossen wurde, die zu widerrufen ist. Im Schreiben an die Bank wurde die Immobilienfinanzierung widerrufen, ohne dabei zu erwähnen um welche es geht, also Ursprungs- oder Anschlussfinanzierung, es wurde nur das Vertragskonto angegeben.
    Wäre es nicht möglich nur den Anschluss-Darlehensvertrag separat zu widerrufen. Denn das könnte man ja noch später machen, da es hierfür keine Frist gibt, jedenfalls bis heute.


    Viele Grüße

  • Ok, dann werde ich warten bis die Vermietung beendet ist und dann die Anschlussfinanzierung widerrufen.
    Dann ist das Risiko bzgl. Kostendeckung der Rechtschutzversicherung geringer.

  • Allerdings müssen Sie Ihre Zahlungen unbedingt unter Vorbehalt erklären.

    Besten Dank Frau Dr. Eckardt für die hilfreichen Tipps!


    Muss jede einzelne Zahlung mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" erfolgen oder reicht es, wenn einmalig im Widerruf selbst die Formulierung "Weitere Zahlungen von uns erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht." verwendet wurde bzw. im Schreiben mit der Quantifizierung der Forderung "Zahlungen, die seit Widerruf erfolgten und weitere Zahlungen erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht." o. ä.?



    Die mtl. Raten bucht die Bank ja i.d.R. ab, da hat man ja keine Möglichkeit den Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" anzubrigen. Macht es Sinn, bei Überweisung der Sondertilgung, ohne diesen Zusatz, noch ein Fax zu senden, in dem man noch einmal auf die Vorbehaltlichkeit der Zahlung hinweist?

  • Haben Sie besten Dank für die Info, Frau RAIn DrEckardt. Es bei allen Schreiben zu wiederholen schadet jedoch sicherlich nicht, oder? Kann man übrigens etwas falsch machen, wenn man das Darlehens mit einem durch die Bank abgelehnten Widerruf gem. § 489 BGB kündigt?


    Ist die Formulierung


    „…kündigen wir unter Berufung auf § 489 BGB das Darlehen xyz – hilfsweise – mit einer Frist von sechs Monaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wie bereits im Widerruf vom xx.xx.xxxx hingewiesen erfolgen alle Zahlungen von uns nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Bestätigung der Kündigung.“


    so o.k., wenn das Schreiben 10 Jahre und 1 Tag nacherfolgter der Vollauszahlung / letzten Vertragsänderung bei der Bank eingeht oder gefährdet der DN damit seine Ansprüche aus dem Widerrufsverfahren?


    .

  • Hallo, ich hoffe, ich bin im richtigen Thema.


    Ich suche Schwarm- oder Fachwissen, weil ich ehrlich gesagt etwas entsetzt bin und bisher nichts dazu gefunden habe.


    Es geht um eine Widerrufsbelehrung der Targo-Bank. Es ist eine frühestens-Belehrung mit Veränderungen, also Widerruf eigentlich kein Problem.


    Jetzt macht die Targobank ja gerne mal so, dass sie Verträge beendet und durch neue ersetzt, immer schön mit Restschuldversicherung und so.


    Das auch in meinem Fall. Darlehen von 2002 mit Restschuld ca. 15.000 € wurde 2005 beendet und ein neues abgeschlossen über 25.000 €.


    Ablöseauftrag sagt: "wird im Falle eines Widerrufs des Neukredites der o.g. Nettorestsaldo des Altkredites nicht gleichzeitig mit zurückgezahlt, sollen der Altkreditvertrag ... wieder vollinhaltlich wirksam werden".


    Darlehen wurde endlich 2014 zurückgezahlt und 2016 widerrufen, so weit so gut. Klage auf Nutzungsentschädigung und Zahlung für die Versicherung ca. 17.000 € insgesamt.


    Jetzt behauptet der Richter in der mündlichen Verhandlung ernsthaft, das alte Darlehen würde dann ja wieder aufleben und von den 17.000€ müsse man ja dann die 15.000€ nochmal zurückzahlen und darum soll man sich doch auf 2.000€ einigen?!


    Kennt jemand sowas? Ich beschäftige mich schon etwas mit Widerruf von Darlehen aber das hab ich echt noch nie gehört. Gibts da Urteile, die das Gegenteil behaupten?

  • Hallo Bonnie29,
    was ist das denn für ein Richter? Das habe ich ja noch nie gehört!
    Wir haben bereits diverse derartige Verfahren gegen die Targobank geführt und höre das zum ersten Mal
    Ich hoffe, Sie machen weiter.
    Viel Erfolg und viele Grüße
    RAin Dr. Birte Eckardt

  • Hallo!


    Habe jetzt schon einiges im Forum gelesen.
    Kurz zu meinem Problem. Vielleicht kann ja jemand dazu etwas sagen, bevor ich weiter "prüfen" lasse.


    Ich habe Okt. 2006 bei der ING-DIBA ein Darlehen aufgenommen. (265 k)
    Leider ging das mit der Widerspruchsproblematik damals völlig an mir vorbei. Und so konnte ich diesen Vertrag nicht mehr widerrufen.
    Ich habe Anfang 2014 im Rahmen eines Forwarddarlehens das Darlehen um weitere 10 Jahre verlängert. (zum Oktober 2016 über 211 k)
    Ich habe dazu von der ING-DiBa ein Vertragsangebot zugeschickt bekommen, welches Unterschrieben zurück ging. Kurze Zeit später erhielt ich die Bestätigung zur Verlängerung des Darlehens. Ich finde aber nirgends eine Widerrufsbelehrung in meinen Unterlagen.


    Es kam lediglich ein DIN A4 Blatt, in dem es heißt:
    "Verlängerung des Darlehens xxx"
    "... auf Basis unseres Angebotes vom xx.xx.xxxx bestätigen wir Ihnen gerne die Verlängerung Ihres Darlehens ab dem xx.xx.2016 zu den folgendes Konditionen und Bedingungen:"


    Wo findet sich da die Widerrufsbelehrung? (alter Vertrag von 2006?)


    Habe ich was übersehen? Oder nicht erhalten?


    Weiß jemand was?

  • Hallo Berliner Kindl.
    Genau diese Website ist mir bekannt.
    Darin finde ich mich wunderbar wieder.
    Lasse es gerade durch eine andere Kanzlei und durch meine Rechtsschutz prüfen.
    Werde berichten, wenn ich was erfahre.

  • Für alle, die vor Juni 2010 eine Baufinanzierung bei einer Direktbank abgeschlossen haben (ING Diba, DKB, DSL und andere) bietet ein neues BGH-Urteil jetzt die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu nutzen, auch wenn der Widerruf bisher noch nicht erklärt wurde. Voraussetzung ist, dass das Darlehen im Fernabsatz, also ohne persönlichen Kontakt zur Bank oder einem Vermittler, abgeschlossen wurde.


    Hier sind auf n-tv.de die Einzelheiten beschrieben.

  • Hallo,


    ich lese hier immer fleißig mit und muss sagen, es ist ja alles ganz schön mit den Möglichkeiten, die man hier aufgezeigt bekommt, aber!


    Bei uns war es so, dass wir keine Bank finden konnten, die uns eine Finanzierung anbieten wollte, wenn der Grund des Ablösens die Kündigung mittels Widerrufsjoker bei einer anderen Bank ist!


    Schließlich müssen wir ja der bisherigen Bank nach dem Widerruf auch den Kredit zurückzahlen. Dazu brauchen wir eine Anschlussfinanzierung, wenn das mit dem Joker geklappt hat.
    Und, wir hatten das Gefühl, dass sich die Banken alle irgendwie abgesprochen zu haben scheinen, jemandem in so einem Fall keinen neuen Kredit zu geben! …


    Schönen Abend noch! ;)
    Louisdor

  • Das kommt bei vernünftiger Bonität eigentlich nur dann vor, wenn man den Markt nicht in seiner Breite prüft. Sicher gibt es einige Banken, die keine Kredite anbieten, wenn der Widerrufsjoker gezogen wurde. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba und auch einige lokale Banken. Wenn man nun zufällig ein paar dieser Banken direkt anfragt (oder auch die Interhyp, eine 100% Tochter der ING Diba), dann kann man den Eindruck gewinnen, dass keine Bank eine Anschlussfinanzierung bietet.


    Das ist aber definitiv nicht der Fall. Deshalb sollte man immer einen unabhängigen Finanzierungsvermittler suchen, der sich mit dem Thema Widerruf auskennt und den Markt entsprechend geprüft hat. Erfahrene Anwälte oder auch Verbraucherorganisationen wie die IG Widerruf arbeiten mit solchen Finanzierern zusammen.


    Aber wie gesagt: Voraussetzung ist immer eine intakte Bonität und eine werthaltige Immobilie. Wer z.B. vor kurzem arbeitslos geworden ist, der muss sich nicht wundern, wenn er kein Darlehen bekommt. Aber das hat dann nichts mit dem Widerrufsjoker zu tun.

  • Vielen Dank für den Tipp mit dem unabhängigen Finanzierungsvermittler, etc.. So jemanden haben wir damals leider nicht angefragt.
    Und bei den Gesprächen mit den Banken wo wir waren ging es noch gar nicht mal darum, was wir für eine Bonität haben, den Wert der Immobilie, Sicherheiten, usw..
    Die ersten Fragen waren immer gleich nach dem Grund des Wechsels. Aber vielleicht war es damals ja auch der Zeitpunkt, weil da so viele auf einmal aus genau dem Grund (Widerrufsjoker) neue Kredite haben wollten. ...


    Schönen Abend noch!
    Louisdor

  • Hallo DrEckardt,


    ich benötige in folgender Angelegenheit einen Rat vom Experten.


    Der Miteigentümer möchte aus der Immobilien-Finanzierung, die wir widerrufen haben, vorzeitig raus. Deshalb haben wir die Hausbank angeschrieben und die würde das akzeptieren aber stellt eine Bedingung:


    Mit Schreiben haben die Kunden der Bank schriftlich mitgeteilt,dass sie „den oben genannten Darlehensvertrag" sowie die vereinbarteKonditionenanpassung widerrufen möchten. Die Bank ist der Ansicht, dass der vonden Kunden vorgenommene Widerruf nicht wirksam ist und hat dies den Kunden mitSchreiben mitgeteilt.
    Die Kunden möchten nun an dem erklärten Widerruf nicht mehr festhalten.Auch der Bank ist eine ungestörte Geschäftsbeziehung wichtig.
    Dies vorausgeschickt stellen die Parteien übereinstimmendfest, dass kein Widerrufsrecht für das genannte Darlehen Nr. sowiefür die Konditionenanpassungsvereinbarung besteht und damit dieVoraussetzungen für den von den Kunden erklärten Widerruf nicht vorgelegen haben.Die Kunden nehmen von dem erklärten Widerruf Abstand.


    Kann ich nach Annahme dieses Angebots und nach Abschluss einer Anschlussfinanzierung, d.h. als Alleineigentümer die o.g. Immobilienfinanzierung wegen fehlender Widerrufsbelehrung bei einer Konditionsanpassung mit Hilfe des Fernabsatzgesetzes erneut widerrufen.
    Denn im vorherigen Widerruf war keine Rede von dem Fernabsatzgesetz.
    Die RS-Versicherung hat eine Teil-Kostenübernahme, also meinen Anteil für die 1. Instanz zugesagt.


    Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im voraus.