Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Wir haben unseren Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen und er ist fehlerhaft. Danach haben wir mit der DKB Kontakt aufgenommen. Unsere geforderte Bestätigung des Widerrufs Jokers wurde natürlich abgelehnt und damit ist der Rechtsschutzfall eingetreten.
    Danach wurde vom RA eine Deckungsanfage bei der Rechtsschutz Vers. gestellt.


    Gestern kam die Ablehnung der Rechtsschutz, da sie angeblich keine Immobilien- und Darlehensfälle übernehmen (wäre bei unserer Police ausgeschlossen).
    Der RA meinte, man könne diese Ablehnung der Rechtsschutz anfechten....aber soll ich jetzt auch noch gegen meine Rechtsschutz vorgehen?????


    Ich versteh die Welt nicht mehr.
    Immerhin würde es um ca. 20.000,- Euro Ersparnis gehen.


    Jemand einen Tipp für mich?? Jemand vielleicht eine Idee, welcher Anwalt es auf Provisionsbasis machen würde?

  • Googel doch mal nach "widerrufsjoker erfolgshonorar kostenrisiko vermeiden" - dort findest Du was.


    Allerdings würde ich die Hoffnung auf die RSV nicht vorschnell aufgeben. Es ist leider völlig normal, dass die Rechtsschutzversicherungen sich bei diesem Thema drücken. Lass das ruhig mal den Anwalt machen. Es gehört zum täglichen Job des Anwalts, sich um die Deckungszusage zu kümmern.


    Siehe zu diesem Thema auch:

    http://www.wallstreet-online.d…iderruf-eines-kredits</a>

  • Wie ist denn mein Fall zu beurteilen:


    - Hauptvertrag Immobiliendarlehen (klassisch) mit Diba im Okt 2011 -Widerrufsbelehrung ist ok
    - zeitgleich 2 Darlehen von KfW (Programme 124, 153) über die Diba abgeschlossen - hier wurden völlig falsche Widerrufsbelehrungen verwendet.


    FRAGE: An einem separaten Widerruf der KfW-Darlehen bin ich nicht interessiert. Kann man das gesamte Finanzierungspaket als zusammenhängendes Geschäfts betrachten und dann mit § 139 BGB wegen Teilnichtigkeit den Widerruf begründen?

    Danke an alle fleißigen Helfer!

  • Hallo,


    Ich habe auch eine Frage zum Widerruf. Wir haben 2011 einenImmobilienvertrag mit der Spk Essen abgeschlossen. An der Seite steht das es die Vertragsversion von 2010 ist. Der Wortlaut stimmt wohl mit dem damaligen Gesetzestext überein allerdings ist die Widerrufsinformation nicht extra hervorgehoben also kein Kasten oder ähnliches. Sie steht einfach als Punkt 14 fast am Ende des Vertrags. Ist dies evtl schon ein Grund, das Ganze anzufechten?
    Desweiteren haben wir noch einen Darlehensvertrag Förderkredit für ein KFW Kredit. Dort steht so gut wie gar nichts eines Widerrufs. Es steht nur unter 5 Kündigung/Widerruf: EEntsprechend den Bestimmungen des Förderinstituts kann das Darlehen gekündigt werden oder das Darlehens Angebot widerrufen werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wie sieht es damit aus?


    Vielen Dank für eine erste Einschätzung

  • Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass man Tausende Euro sparen kann...ein rechnerisches Beispiel wäre nett...?


    Nix für ungut, aber wenn jemand fast ein Jahr lang hier mitliest und schreibt,
    sollte ihm die Thematik klar geworden sein. ;)
    Und für User, die nicht betroffen sind, wird auch eine richtige Antwort
    und die Mühe, die sich ein Betroffener damit machen würde um sie hier einzustellen,
    uninteressant sein.
    Wir würden z.B. in 20 Jahren allein mit einer Hypothek 40 000.- € sparen,
    wenn wir anstatt wie bisher über 5% Zins zahlen müßten,
    stattdessen plötzlich nur noch 2 % zahlen müßten.
    Den bisher geleisteten Zins, den die Bank für den unrichtigen Widerruf
    10 Jhre lang rückwirkend zurück zahlen müßte, muß man hier wohl nicht extra erwähnen.

  • Ich habe auch eine Frage zum Widerruf. Wir haben 2011... Wie sieht es damit aus?
    Vielen Dank für eine erste Einschätzung


    Ich glaube, den besten Rat, den man Dir hier geben kann, ist, sich nicht auf "erste Einschätzungen" hier aus dem Forum zu verlassen. Es gibt Fachanwälte, die eine kostenlose Ersteinschätzung bieten. Googel doch mal unter "Widerrufsjoker Prüfung kostenlos". Wenn der Anwalt genug Erfahrungen mit dem Thema hat, kann er Dir auch sagen, wie Deine Bank reagieren wird, wenn Du widerrufst. Über kurz oder lang kommst Du bei dem Thema sowieso nicht an einem Anwalt vorbei.


    Daddy45:


    Zur Frage nach dem konkreten Beispiel, wie viel Geld man sparen kann:


    Nehmen wir an, Du hast eine Finanzierung über 200.000 Euro und zahlst dafür fünf Prozent Zins. Wenn Du nun für die restliche Laufzeit der Zinsbindung den Zinssatz auf zwei Prozent reduzierst, dann sind das 500 Euro Zinsersparnis pro Monat. Wenn Deine Zinsbindung noch vier Jahre läuft, dann sind das 24.000 Euro. Das ist ein durchaus üblicher Kompromiss und keine Illusion.


    Alles wie schon Garuda sagte komplett ohne jegliche rückwirkende Komponente, also Schadenersatz für zu viel bezahlten Zins. Die kommt im besten Fall noch dazu, allerdings meistens nur vor Gericht. Aber wenn Du natürlich nur deine Garage per Kredit finanziert hast, dann wird es natürlich schwer mit den "vielen Tausend Euro".

  • Hallo,


    ich bin neu hier und bin aufgrund meiner Recherchen auf dieses Portal aufmerksam geworden.


    Ich hatte eine Immobilienfinanzierung, diese ist allerdings mittlerweile zwngsversteigert.


    Nun hat mir ein " Experte" erklärt, meine Verträge waren falsch und ich
    kann die Darlehen rückabwickeln und zumindest die gezahlten Zinsen
    wieder zurückfordern.


    Hat jemand ne Ahnung, ob das stimmt?
    Mehr hierzu bei: Widerruf - Baufinanzierung - Finanztip Community

  • Wie ist das eigentlich wenn dass wirklich greifen sollte? Rückabwicklung heisst doch, ich bekomme mein gesamtes eingezahltes Geld zurück und die Bank die Summe, die finanziert wurde oder? Oder muss man Zinsen für die Vergangenheit zahlen und wenn ja, welche Höhe wurde dann angesetzt? Die, die vereinbart waren?
    Danke

  • Mein Vertrag habe ich widerrufen bei der DB.
    Habe RSV und ein Anwalt eingeschaltet, da eine außergerichtliche Einigung von der DB nicht gewollt war.
    Gestern habe ich von der DB, ein Angebot für eine Rückabwicklung von meinem Vertrag erhalten.
    Diese Bank bietet mir 4000 Euro an und alle Ansprüche sollen dann abgegolten sein.
    Leider ist dies mir viel zu wenig an Rückzahlung, habe Schreiben erstmal zur Prüfung zum Anwalt gegeben.


    Kämpft weiter für Eucher Recht, wenn nötig auch Klage einreichen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Wie ist das eigentlich wenn dass wirklich greifen sollte? Rückabwicklung heisst doch, ich bekomme mein gesamtes eingezahltes Geld zurück und die Bank die Summe, die finanziert wurde oder? Oder muss man Zinsen für die Vergangenheit zahlen und wenn ja, welche Höhe wurde dann angesetzt? Die, die vereinbart waren?
    Danke


    Die Kalkulation einer Rückabwicklung ist im Details recht kompliziert und wird in der Regel von spezialisierten Gutachtern vorgenommen. Grob gesagt läuft die Sache so:


    1. Du kommst sofort aus dem Darlehen raus und kannst bei einem anderen Kreditinstitut zum Marktzins finanzieren.
    2. Du musst Deine Restschuld an die Bank zurückzahlen abzüglich einer Art Schadenersatz für in der Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen. Die Höhe des "Schadenersatzes" ergibt sich aus der Differenz zwischen deinem Vertragszins und dem sich zwischenzeitlich ergebenden Marktzins. Aufgrund der stark gesunkenen Zinsen der vergangenen Jahre ergibt sich bei den meisten Verträgen ein Schadenersatz von 10 bis 20 Prozent der Restschuld, so dass Du also nur noch 80-90 Prozent deiner Restschuld zurückzahlen musst.


    In der Praxis ist eine komplette Rückabwicklung eher selten. Meistens einigt man sich darauf, dass einen die Bank aus dem Vertrag entlässt und verzichtet im Gegenzug auf den Schadenersatz. Vor Gericht gibt es eher die Möglichkeit, zumindest Teile einer Kompensation für zu viel gezahlte Zinsen zu erreichen.

  • Hallo,


    bin ebenfalls erst heute auf dieses interessante Forum aufmerksam geworden.


    Mich würde interessieren, ob jemand hier im Forum Erfahrungen mit der Sparkasse München gemacht hat?


    Die Meinung von zwei Anwälten ist, dass die Sparkasse München nicht kompromissbereit ist und zunächst den "harten" Weg geht. Ein Vorgehen mit Anwalt scheint daher auf jeden Fall sinnvoll zu sein.


    Wie seht Ihr das? Freue mich auf Feedback!

  • Hallo.....eine gute Nachricht
    Unser Bekannter hat einen anfechtbaren Vertrag mit der Volksbank Niederrhein. Als die Einschätzung vom Anwalt kam, ist er mit dem Schriftstück zur Voba und hat mit seinem Kundenberater geredet.
    Ergebnis:
    Gutes und sehr nettes Gespräch, neue Finanzierung ab sofort für 1,85 % anstatt vorher 5,25 %
    Dafür wurden von Verbraucherseite auf Zinsrückzahlungen verzichtet.


    Alle zufrieden :)


    Leider ist die DKB bei uns nicht so kompromissbereit und verhandlungswillig :-((


  • Danke für die gute Nachricht,
    das läßt Raum für Zuversicht. :)
    In unserem Fall übernimmt die Allianz RV die erste Instanz
    unser Anwalt ist aktiv
    und nun harren wir der Dinge, die da kommen sollen.
    Mit so einer Vereinbarung könnten wir sehr gut leben.
    Ob die HVB es auch kann, wird die Zukunft zeigen.

  • 18.04.2015
    Kammergericht Berlin erklärt Widerrufsbelehrung der DKB für unwirksam


    Die Entscheidung wird voraussichtlich kein Einzelfall bleiben. Die Banken haben nicht für jeden Darlehensvertrag eine eigene Widerrufsbelehrung formuliert. Die Formulierungen wurden von den Banken großteils jahrelang verwendet.Hier hat es jetzt in der zweiten Instanz die DKB getroffen.Gute Nachrichten für Bankkunden mit einem Darlehensvertrag bei der DKB Deutsche Kreditbank AG. Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil vor Weihnachten - vom 22.12.2014 - (Aktenzeichen 24 U 169/13) eine Widerrufsbelehrung, welche die DKB bei Darlehensverträgen im Juni 2008 verwendet hat, für unwirksam erklärt. Das war für die DKB Kunden ein Weihnachtsgeschenk. Dies Urteil hatte zur Folge, dass die Bankkundin selbst im Jahr 2014 noch wirksam den Widerruf des Kreditvertrages erklären konnte. Dadurch hat die Bankkundin nun einen 5-stelligen Geldbetrag für die Vorfälligkeitsentschädigung gespart. Im Falle eines wirksamen Widerrufes wandelt sich der Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um. Was heißt das genau? 1.)Die Bankkunden müssen bei der Rückzahlung des Darlehens nicht den vertraglichen Zins, sondern nur den marktüblichen Zins bezahlen. Die Bank musste im Gegenzug die bisher gezahlten Raten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsen zurückzahlen. Aus der Verrechnung dieser Beträge ergab sich im vorliegenden Fall, dass die Klägerin statt der eigentlichen Restschuld von ca. 83.000,00 € nur noch ca. 71.000,00 € an die Bank zahlen musste. 2)Zudem konnte die Kundin durch den Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, welche ansonsten bei der vorzeitigen Ablöse des Vertrages fällig gewesen und ebenfalls mehrere tausend Euro betragen hätte. Die Entscheidung wird voraussichtlich kein Einzelfall bleiben.Die Banken haben nicht für jeden Darlehensvertrag eine eigene Widerrufsbelehrung formuliert. Die Formulierungen wurden von den Banken großteils jahrelang verwendet. Wer um 2008 herum einen Darlehensvertrag mit der DKB abgeschlossen hat, sollte diesen auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fachkundig prüfen lassen. Die Fachanwälte informieren dann gleich über die erreichbaren Vorteile und möglichen Einsparungen. Mit dem Widerruf eines Darlehensvertrages sind nicht nur große Einsparungen bei der Ablösung des Darlehens möglich, sondern es kann auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei bereits durchgeführter Ablösung zurückgefordert werden. Damit lohnt sich immer eine Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei DKB Kreditverträgen um 2008 herum.

  • Hallo liebe Community,


    zunächst einmal spreche ich mein Lob an dieses tolle Forum aus!


    Wir haben nach erster kostenloser Prüfung unseres DKB Darlehensvertrag aus 2005 die Rückmeldung eines Anwaltes erhalten, dass die Widerrufserklärung voraussichtlich unwirksam sei, da diese inhaltlich und äußerlich gegenüber dem Muster verändert wurde. Genau diese Widerrufsbelehrung lag bereits mehreren Gerichten vor (u.a.
    Kammergericht Berlin). Die vergangenen Urteile waren verbraucherfreundlich ausgefallen.


    Meine Fragen:


    1.) Es ist überall die Rede davon, dass - sofern die Bank den Widerruf akzepieren sollte - nach 30 Tagen der volle Kredit zurückgezahlt werden muss. Da wir heute bereits 80% des Darlehens getilgt haben, gehen wir
    eigentlich davon aus, dass wir auch nur die Differenz, also max. 20% zurückzahlen müssen. Oder muss 100% zunächst von uns zurückgezahlt werden und die Bank überweist uns (ggf. erst Tage später) unsere bereits
    erfolgte Tilgung zurück ("Zug um Zug", wie es in einer Muster-Widerufserklärung unter Test.de zu lesen ist)? Das hätte ja zur Folge, dass wir die 100% Kreditsumme über eine andere Bank zunächst wieder finanzieren müssten, um sie wenige Tage später wieder tilgen zu können (durch die "Zug um Zug" Zahlung der DKB). Aus anderen Beiträgen konnte ich widerum rauslesen, dass nur die Differenz gezahlt werde muss.
    Was ist nun wirklich richtig?


    2.) Wir beabsichtigen, nicht nur ein "Standard-Widerrufsschreiben" aufzusetzen, das die DKB voraussichtlich mit einem Standard-Schreiben beantworten wird. Sondern wir beabsichtigen das Schreiben detailliert zu begründen, denn im Darlehensvertrag wimmelt es nur so an Punkten, die bereits das OLG Brandenburg zur DKB (19.03.2014, 4U 64/12) in Ihrer Begründung im Einzelnen aufgeführt hat. Die wollen wir als Begründung übernehmen.
    Hierbei wollten wir unsere Begründung mit dem zusätzlichen Hinweis versehen, dass diese "Begründung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt".
    Ist es sinnvoll den Widerruf deteilliert zu begründen, oder kann man dadurch Nachteile erfahren?


    Vielen Dank für Eure Einschätzung.


    Viele Grüße


    Ronny