Generell fällt mir auf das viele Foristen direkt den Widerruf eingereicht haben, gibt es denn generell Personen die ersteinmal das Gespräch mit Ihren Bankberatern respektive der Bank gesucht haben? Wie war hier das Ergebnis?
Mich würde auch interessieren welche juristische Folge entsteht, wenn man die Bank auf den Fehler in der Widerrufsbelehrung aufmerksam macht ohne den Widerruf auszusprechen. Hat man damit sein Widerrufsrecht verwirkt?
Also ich habe zuerst mit meiner Bank (ING Diba) gesprochen und auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht. Ergebnis: Ich bekam ein Standard-Ablehnungsschreiben, in dem rundweg jeder Fehler der Bank verneint wurde und der Widerruf abgelehnt wurde. Danach habe ich mir einen Anwalt genommen - und hatte drei Wochen später ein Vergleichsangebot auf dem Tisch. Das haben wir dann noch etwas nachverhandelt und schließlich wurden aus den 5 Prozent, die ich vorher gezahlt habe, knapp 2 Prozent.
Diese Erfahrung muss nicht repräsentativ sein. Ich kann mir vorstellen, dass gerade bei kleinen lokalen Volksbanken und Sparkassen auch auf direktem Weg (also ohne Anwalt) etwas geht. Aber gerade bei den großen Kreditinstituten gilt, dass man ohne Anwalt normalerweise nichts erreicht. Mit der genannten Konstellation aus Bausparvertrag und Darlehen habe ich keine Erfahrung und kann daher auch nicht sagen, was man dort erreichen kann.
Zum Thema Verwirkung: Wenn man die Bank auf die Widerrufsmöglichkeit anspricht und danach längere Zeit nichts unternimmt, kann durchaus irgendwann Verwirkung angenommen werden. Allerdings gibt es dafür keine festen Fristen und die Rechtssprechung ist da uneinheitlich. Bei einigen Wochen kann da aber eigentlich nichts passieren. Und so lange ist der Widerruf für Altkredite ja auch nicht mehr möglich. Wer in den nächsten paar Monaten nichts unternimmt, der hat die Chance vertan.