DKB erkennt Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung an!!!
In einem von uns bei OLG Dresden geführten Berufungsverfahren zur Abwehr einer von der DKB betriebenen Zwangsvollstreckung (ZV-Abwehrklage), hat die DKB, nachdem der Widerruf des Darlehensvertrages durch die Klägerin erklärt worden war, mit Schriftsatz vom 13.04.2016 gegenüber dem OLG Dresden erklärt, dass sie die Unwirksamkeit ihrer in einem Darlehensvertrag von März 2008 enthaltenen Widerrufsbelehrung anerkennt.
Gibt es andere bekannte Fälle, in denen die DKB anerkannt hat, dass eine Widerrufsbelehrung unwirksam ist?