Was machen Studenten mit Verlusten aus Kapitalerträgen die bei Vorhandensein einer NV-Bescheinigung nicht zu Tragen kommen?
Die Bank macht bei vorhandener NV-Bescheinigung keinen Verlustvortrag für das nächste Kalenderjahr, so dass die Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Als Studenten hat man während des Studiums zwar Werbungskosten aber keine Einkünfte aus Erwerbseinkommen, so dass die Verluste aus Kapitalerträgen verpuffen.
Hat jemand eine Idee?
Gruß Michael
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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