Am Samstag fragte mich ein Mitglied meiner Gruppe, ob Zinsfestsetzungen aus gerichtlichen Schuldanerkenntnissen korrigierbar sind.
Die junge Dame wurde vor 8 Jahren zur Zahlung eines strittigen Betrages nebst Zinsen verurteilt. Die darin festgesetzten Zinsen liegen bei 13,75%, evtl. höher. Die zahlt seit 2004 monatlich 50 Euro, ohne das sich die Schuld wesentlich verändert. Gibt es Möglichkeiten gegen die für heutige Verhältliche sehr hohe Verzinsung einzuschreiten.
Ich persönlich habe ihr da wenig Hoffnung gemacht, ohne es sicher zu wissen. Wie ist die Rechtslage allgemein tatsächlich?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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