Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Rückzahlung Bearbeitungsgegebühr

  • Henning: AZ 25a C 170/14
    Allerdings ist es zu keiner Gerichtsentscheidung gekommen, weil die BDK nun doch vorher eingeknickt ist.


    Das Schreiben des prozessbevollmächtigten RA der BDK an des AG Hamburg habe ich als Referenz mal angehängt.


    So, nun aber sputen um eure Gelder noch einzufordern :D


    Ansonsten wünsche ich allen schon mal ein paar ruhige und besinnliche Weihnachtstage.

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    auch ich hatte einen Kredit bei der BDK laufen. Habe die Erstattung der Bearbeitungsgebühren geltend gemacht und wie viele von Ihnen diesen Serienbrief erhalten (von wegen besonderes Vertriebsmodell PoS...). Daraufhin habe ich an den Verfasser Herrn Rechtsanwalt S. einen Überprüfungsantrag gestellt. Frist bis 15.12.2014 gestellt. Leider keine Antwort erhalten.
    Diese Mail habe ich dann an den Geschäftsführer und Vorsitzenden des Aufsichtsrates weiter geleitet und gefragt, warum nicht geantwortet wurde. Am nächsten Tag erhielt ich von Herrn Rechtsanwlt S. (Verfasser des o.g. Serienbriefes) die Mitteilung per Mail, dass mittlerweile die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren erfolgt und ich mich auf Grund zahlreicher Kundenanfragen gedulden soll. Kurze Zeit später wurde mein Fall geprüft und festgestellt, dass ich gar keine Bearbeitungsgebühren gezahlt habe.....
    Sehr suspekt.....natürlich gleich Einspruch erhoben.
    Es bleibt also spannend!!!


  • Ich habe am 24.11.2014 genau das gleiche maschinell als Serienbrief erstellte Antwortschreiben erhalten, wie es hier von einem Teilnehmer eingestellt wurde und wie es wahrscheinlich auch viele tausend andere Kreditnehmer bekommen haben. Da bei mir ebenfalls die Verjährung zum 31.12.2014 drohte, habe ich am 03.12.2014 einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht erwirkt. Dieser ist wurde natürlich OHNE ANGABE VON GRÜNDEN von der BdK zurückgewiesen. Das habe ich natürlich erwartet! Der Mahnbescheid dienste mir auch in erster Linie nur dazu, ein wenig Luft nach hinten zu bekommen. Durch den Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist, verlängert sich die Frist um weitere sechs Monate. Sechs Monate mehr Zeit für nur 32 Euro Gerichtsgebühr! Zeitgleich habe ich die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank aufgerufen, weil es für die BdK keinen eingetragenen Ombudsmann gibt. Der Schlichtungsstelle ließ ich meine Unterlagen per Mail zukommen. Diese hat die Bank um Stellungnahme gebeten. Die Bank hat nach Zustellung einen Monat Zeit, sich gegenüber der Schlichtungsstelle zu meiner Beschwerde zu äußern.


    Heute fand ich dieses Forum und vor allem die Berichte von Octavian und Marry. Dies hat mich animiert, bei der Bank anzurufen. Nach etlichen Versuchen habe ich dann einen Mitarbeiter (Herr C**dt) an die Strippe bekommen. Dieser bestätigte die Infos von Octavian und Marry. Seit 05.12.2014 werden alle abgelehnte Anträge auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr neu angeschrieben werden und mit einer Rückzahlung nach eingehender Prüfung rechnen dürfen. Darin enthalten werden auch alle bis dahin angefallenen Unkosten sein, wie z.B. meine Gerichtsgebühr in Höhe von 32 Euro. Herr C**dt teilte mir mit, dass ich wohl bis spätestens Mitte Januar mein Schreiben haben werde.


    Ich werde weiter berichten....


    Tolles Forum übrigens ;)

  • Ich kann noch nicht glauben, dass die BDK nun Geld zurückzahlt. Ich habe einen Mahnbescheid über das Amtsgericht versendet, da auch ich einen Widerspruch der BDK erhalten habe. Daraufhin habe ich nun heute wiederum einen Widerspruch erhalten, jedoch keine Begründung. Gegen Zahlung von 73 Euro kann ich nun ein streitiges Verfahren anstreben. Die Verjährungsfrist habe ich doch nun mit dem Mahnbescheid auf 6 Monate verlängert, oder nicht? Auch wenn der Widerspruch nun heute noch eingegangen ist?


    Ich würde nämlich nun gerne erstmal weiter verfolgen, wie sich die BDK verhält, wenn man tatsächlich ein streitiges Verfahren einleitet. Es sind ja dann doch ca. 100 Euro an Kosten, die zusätzlich von mir erstmal zu zahlen wären...

  • Hat denn jemand jetzt einen Anwalt eingeschaltet? In anderen Foren lese ich, dass einige ihr Geld von der BDK zurückerhalten haben, obwohl die Bank vorher Widerspruch eingelegt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Interessantes Manöver der Bank ... erst den MB ablehnen und dann doch zahlen.


    Ist das günstiger für Sie?

  • Guten Abend zusammen!


    Die bisherigen Beiträge hier im Forum sind mir bisher sehr hilfreich gewesen. Dann allerdings hat sich doch eine Frage aufgetan. Aber beginne ich von vorne und warne: Ich muss etwas weiter ausholen.


    Wir haben eine Autogasanlage über die BDK finanziert. Laufzeit zwei Jahre, Darlehensabschluss September 2013. Da ich erst Ende November von einem Arbeitskollegen erfuhr, dass man sich gezahlte Bearbeitungsgebühren von Darlehen zurückerstatten lassen kann, habe ich am 01.12.14 per Einschreiben entsprechend mit dreiwöchiger Frist ein Schreiben abgeschickt.
    Ergebnis am Stichtag: Nichts.


    Erst am 02.01.2015 kam mir diese Angelegenheit wieder in den Sinn. Da ich hier gelesen hatte, einige Forenmitglieder seien auf Mitte Januar 2015 vertröstet worden, rief ich einfach mal bei der BDK an, um einen aktuellen Stand zu erfragen. Dort wurde mir - nach Angabe meiner Vertragsnummer - gesagt, ich hätte keine BG gezahlt. Ich widersprach mit Verweis auf das Schreiben der BDK, in welchem unser Darlehensantrag angenommen wurde. Hierin waren ebenfalls 'gesamte Bearbeitungsgebühren' ausgewiesen. Der 'nette' Herr am Telefon widersprach mir nun mit der Aussage, das seien die Zinsen für das Darlehen, worauf ich ihn auf den Antrag hinwies, indem die Bearbeitungsgebühr (ich muss zugeben, das bemerkte ich erst im Laufe des Telefonats, die BG setzt sich scheinbar aus den Zinsen und den tatsächlichen BG zusammen, deren Posten im Antrag einzeln gelistet und addiert eben diese Summe im Annahmeschreiben der BDK ergeben) erwähnt sei, wenngleich diese auch nicht in der Höhe dort steht, wie auf dem Annahmeschreiben der BDK. Da ich natürlich nicht weiß, wie sich die gesammelten BG zusammensetzen, und das dies dann Pech für die entsprechende Bank ist, erhebe ich natürlich auch Anspruch auf diese Summe im Annahmeschreiben.


    Lange Rede kurzer Sinn:
    Der Herr behauptete also weiterhin, wir hätten überhaupt keine BG gezahlt, was allerdings - nach Abzug der zu zahlenden Zinsen von den BG im Annahmeschreiben - nicht stimmen kann. Ich bekam daraufhin zu hören, das wäre egal, was dort stünde, ausschlaggebend seien die Angaben im Darlehensvertrag. Und dort stünde, dass wir keine BG gezahlt hätten.


    Und nun der Casus Knacktus.
    Besagten Darlehensvertrag haben wir nie vorliegen gehabt, was uns auf Grund des vorliegenden Antrags durch uns und der schriftlichen Annahme des Antrags durch die BDK auch nie nötig erschien. Zumal im Antrag alle Inhalte des Darlehens aufgeschlüsselt sind. Der Antrag wurde auch von meiner Frau und mir unterschrieben, bildet also inkl. Antragsannahme der BDK besagten Darlehensvertrag - meiner Meinung nach.
    Der gute Herr bot mir nämlich an, uns unseren Darlehensvertrag erneut zuzusenden. Allerdings würde dafür eine BG von 5,00€ fällig, die er mir leider berechnen müsse.


    Das ich nach diesem Telefonat natürlich nicht im Geringsten von der BDK begeistert bin, erklärt sich von selbst.


    Und nun meine Frage:
    Haben der schriftliche Darlehensantrag durch uns, sowie die schriftliche Antragsannahme (ohne jegliche Unterschriften) der BDK rechtlich als gültiger Vertrag Bestand, sofern ich mit diesen Unterlagen einen Anwalt aufsuche, um mir meine BG von der BDK zurück zuerklag... erstatten zu lassen?


    Mir drängt sich nämlich stark der Verdacht auf, dass sich hier weiterhin darauf vertraut wird, der Kunde lässt sich bei ausreichend Widerstand schon noch abwimmeln. Aber so langsam geht es mir bei der Bank eher ums Prinzip, als um die BG.


    Vielen Dank für's Lesen und schon im Voraus für die Antworten!

  • Guten Abend zusammen.


    Zuerst einmal wünsche ich allen hier im Forum ein gesundes neues Jahr.


    Ich habe auch meine Erfahrungen mit der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe gemacht und möchte meinen Weg mit dieser Bank darstellen.
    Ich habe im Jahr 2011 ein Fahrzeug über die BDK Bank finanziert und kannte die Bank bis dahin gar nicht. Die Beratung der Finanzierung unterschied sich nicht von meinen bisherigen Erfahrungen mit anderen Banken. Trotz 48 Monaten Laufzeit, entschloss ich mich das Fahrzeug bereits nach 15 Monaten abzuholen und löste den Kredit ab. Auf die Bearbeitungsgebühr habe ich damals gar nicht geachtet und entsorgte auch die Unterlagen Anfang 2014. Durch Berichte in den Medien wurde ich aufmerksam und forderte bei der SCHUFA eine Auskunft gem. §34 Datenschutzgesetz an, um an die Kreditkontonummer zu gelangen. Gleichzeitig teilte mir die BDK telefonisch mit, dass eine Gebühr in Höhe von 408 Euro bezahlt wurde. Im folgenden Satz klärte mich die Dame auch sofort darüber auf, dass die BDK überhaupt keine Gebühren zurückzahlen wird. Dies beantragte ich schriftlich am 13.11.2014. Die Ablehnung der BDK kam am 26.11.2014 mit dem hier bereits bekannten Standardschreiben. Das ich über einen Bausparähnlichen Vertrag verfügte und eine besondere Beratung erhielt, verblüffte mich umso mehr. Ich hielt am 02.12.2014 Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung und ging auf deren Empfehlung am 04.12.2014 zum Rechtsanwalt. Schmunzelnd las er das Schreiben und bot sofort seine Hilfe an. Eine Zahlungsweise bis zum 19.12.2014 ließ die BDK unbeantwortet, so dass am 29.12.2014 ein Mahnbescheid erwirkt wurde. Auch auf diesen hat die BDK bis heute nicht reagiert. Die Deckungszusage für eine Klage hat meine Rechtschutzversicherung bereits erteilt, somit werde ich diesen Weg wählen. Andere Banken bitten um Aufschub und erkennen die Ansprüche an, die BDK scheint hier eine Sonderrolle spielen zu wollen.
    Nun habe ich gestern hier von einigen Mitgliedern positive Signale der BDK lesen dürfen, da bin ich ja mal sehr gespannt. Die Ford & VW Bank berechnen Gebühr + Zinsen und zahlen dann zurück. Die Santander Bank zahlt nur die Gebühr zurück und antwortet bisher nicht auf Zinsansprüche. Auch hier muss wohl der Klageweg eingeschlagen werden.
    In diesem Sinne wünsche ich allen einen langen Atem, beim durchsetzen der Forderungen !
    Gruß Rico

    Der Mensch kommt unfertig auf die Welt, deshalb muss er jeden Tag fertig gemacht werden.


  • Hallo,
    hast Du selber auch Erfahrungen mit der VW-Bank gemacht? Oder nur was gehört oder gelesen?

  • Guten Abend.


    Die Erfahrung hat meine Ex Frau gemacht, nachdem sie dort ihre Gebühr beantragt hat. Bei der BMW Bank hat sogar nur der Name gereicht, um eine Überprüfung einzuleiten.
    So unterschiedlich gehen Banken mit ihren Kunden um.


    Gruß Rico

    Der Mensch kommt unfertig auf die Welt, deshalb muss er jeden Tag fertig gemacht werden.

  • Beantragt hat sie die Rückzahlung Anfang Dezember und VW antwortete recht schnell. Man bittet um Aufschub und wird sich definitiv nicht auf Verjährung berufen. Da die Antragsflut recht hoch ist, kann die Rückzahlung aber bis 02/2015 dauern. Das Schreiben liest sich durchweg positiv, im Gegensatz zu den Schreiben der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe!


    Gruß Rico

    Der Mensch kommt unfertig auf die Welt, deshalb muss er jeden Tag fertig gemacht werden.

  • Danke für die Antwort. Ich habe die VW-Bank Ende November angeschrieben und dann am 16.12. auch das besagte Schreiben von VW bekommen, allerdings ohne Zeitangabe bezüglich der Dauer. Wäre schön wenn Du mich auf dem Laufendem halten könntest bezüglich VW und BDK.
    Falls sich bei mir was tut werde ich auch berichten.


    Gruß Uwe

  • Guten Abend,


    eben hat mein Anwalt angerufen, dass bei ihm Geld der BdK eingegangen ist. Aufgeschlüsselt ist es noch nicht, aber es soll Mut für alle anderen hier machen. Bin mal gespannt ob Zinsen auch überwiesen wurden.
    Also Leute, dranbleiben!


    Gruß Rico

    Der Mensch kommt unfertig auf die Welt, deshalb muss er jeden Tag fertig gemacht werden.