Hallo,habe gelesen das es ein Urteil gibt,nach dem man die Bearbeitungsgebühr von den Banken zurück holen kann.Ich bin bei der BHW( Postbank)!Die haben mir eine Beleihungswertermittlungsgebühr von200€ und eine Abschlussgebühr von 900€ in Rechnung gestellt!Sind die zwei Gebühren das gleiche wie die Bearbeitungsgebühr? Kann ich die auch zurückfordern?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Bearbeitungsgebühr
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Corrado -
1. Dezember 2014 um 16:27 -
Erledigt
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Habe mir etwas durchgelesen ,doch leider können die Beiträge meine Fragen nicht 100% beantworten!Kann mir jemand da genauer weiterhelfen?Kann ich die Beleihungswertermittlungsgebühr und die Abschlussgebühr zurückfordern?
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Kurz gesagt: Ja
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Hallo Franziska,kannst du mir zu meinen Anliegen was sagen bzw weiterhelfen?
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Also bisher war ein Abschlussgebühr bei Bausparverträgen in Höhe von 1 % zulässig. Bei BHW geht es ja um das Bausparen. Bei der anderen Gebühr... hmm.... Beleihungswertermittlungsgebühr? Das ist mir neu. Wofür wurde die denn erhoben? Steht etwas in den Vertragsdetails dazu?
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- Offizieller Beitrag
Beleihungswertermittlungskosten sind aus meiner Sicht mit "Schätzkosten" gleichzusetzen und diese wurden in diversen Urteilen als nicht zulässig angesehen.
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Es steht nichts im Vertrag für was die Gebühren erhoben wurden!Das Wort Beleihungswertermittlungsgebühr sagt mir das die Bank was prüfen muss?!Was doch auch im Interesse der Bank ist!!Gleichzeitig Frage ich mich ob die nicht den Namen Bearbeitungsgebühr in Beleihungswertermittlungsgebühr getauscht haben?
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- Offizieller Beitrag
Nein, es hat an sich nichts mit Bearbeitungsgebühr zu tun.
Sondern ist eine Gebühr die zur Berechnung des Wertes der Immobilie erhoben wurde/wird, aber ja Sie haben Recht. Dies liegt im Interesse der Bank und wurde daher seitens mehrerer Urteile für unzulässig erklärt.
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@Henning Hast Du zufälligerweise ein konkretes Urteil mit Aktenzeichen zur Hand? Wenn nicht, kann ich mal den Versuch einer Recherche wagen. Es ist, wie bei jeder der bisher aufgetretenen Gebührenkategorien, immer gut, den Hintergrund schwarz auf weiß zu haben.
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Genau Franziska ,deshalb möchte ich auch 100% sicher sein das man die Gebühr zurückholen kann.Weil keine Bank zahlt gerne freiwillig!
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Vielen Dank für den Link!!!
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Kann ich jetzt beide Gebühren zurückfordern, Beleihungswertermittlungsgebühr und Abschlussgebühr?
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Meiner Ansicht nach ... Ja
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Hallo Franziska kannst du oder jemand anders das auch so bestätigen wie Henning?
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Ich bin keine Rechtsexpertin, aber von den Quellen her lässt sich das daraus schließen.
Frage: Was spricht dagegen, es bei der Bank zu versuchen? Nein sagen kann sie immer noch, ggf. ohne das Hintergrundwissen, das wir hier diskutiert haben. Spätestens dann müssten sowieso weitere Schritte wie Ombudsverfahren, Anwalt & Co. eingeleitet werden.
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Ok.Danke für die Info!