Hallo,
im Mai 2004 habe ich einen Kreditvertrag abgeschlossen. Die Kreditbearbeitungsgebühr wurde mitfinanziert. Es wurde eine jährliche Rate vereinbart. Meine erste Zahlung erfolgte im Juni 2005. Die letzte jährliche Rate wurde im März 2012 überwiesen. Ist der Rückforderungsanspruch hier verjährt? Für eine Antwort danke ich im Voraus.
Charlotte
Kreditbearbeitungsgebühr
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Charlotte -
1. Dezember 2014 um 18:26 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Nein, Ihr Anspruch ist nicht verjährt. Dennoch wäre es empfehlenswert zeitnah die entsprechenden Gebühren zurückzufordern.