Sorry ich glaube meine Antwort von oben passt nicht ganz und sie tangieren doch den Verlustvortrag. Vielleicht kann hier noch jemand richtig Licht ins Dunkle bringen. Bin gerade selbst etwas verwirrt. Sorry
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Also ich muss meine erste Aussage korrigieren. Deine Kapitalerträge werden verrechnet mit den in dem Jahr angegebenen Werbungskosten. Entschuldige die Verwirrung.
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Also ich muss meine erste Aussage korrigieren. Deine Kapitalerträge werden verrechnet mit den in dem Jahr angegebenen Werbungskosten. Entschuldige die Verwirrung.
Wie genau geschieht dies?
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LangFrisstSparer durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Das ist der vertikale Verlustausgleich (Verlustverrechnung von Einkunftsarten - hier Kapitalvermögen und nichtselbständige Arbeit).
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Aber kommen die Werbungskosten nicht erst in betracht wenn ich über den Grundfreibetrag hinaus bin?
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Nein, sonst könntest du z.B. bei keinem Einkommen während der Zweitausbildung keinen Verlustvortrag generieren.