Soweit mir bekannt ist, kann man für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf eine Besteuerung mit 0,002% (0,03 %/ 15) umschwenken wenn nachweisbar ist, dass Sie weniger als 180 Tage (15 Tage im Monat) im Jahr zur Arbeit gefahren sind.
Normalerweise wird gerechnet:
BLP PKW x 0,03% x KM zur Arbeitsstätte = Geldwerter Vorteil im Monat
Wenn weniger als 15 Tage im Monat gefahren worden sind - folgender Rechenweg:
BLP PKW x 0,002% x KM zur Arbeitsstätte x Anzahl der tatsächlichen Fahrten = gwV
Wenn die Vorgaben zutreffen können Sie so Ihren Arbeitslohn in der Einkommensteuererklärung 2020 reduzieren. Ihr Arbeitgeber hat in dem Fall zu viel versteuert.
Soweit meine Auffassung und keine verbindliche Aussage!
Gruss und frohe Festtage