Beiträge von Suuuuuus

    Ozymandias

    Haben Sie sich die Passage durchgelesen?

    Denn wenn bei Antrag aus Herabsetzung es davon ausgeht, dass nur Lohn im aktuellen Jahr im zufließen wird, dann geht das klar. Wenn er bei Antragstellung weiß, dass noch eine Abfindung oder andere Tatbestände die zu einer höheren Steuer führen vorhanden sind, dann können wir Ihren Punkt gerne auffassen.

    VG

    Diese Regelung lohnt sich wenn nebenher niedrige oder keine weiteren Einkünfte erzielt worden sind. Also eine Steuerersparnis ist immer Einzelfallbetrachtung und keine Pauschale Aussage möglich.

    VG

    P.s. eventuell hilft ein Gang zu einem StB

    Hallo JerryAC,

    bei solchen Fällen ist eine Pauschalisierung schwierig. Eventuell wäre ein Gang zum Steuerberater, für dieses Jahr, sinnvoll. Dies vorab.

    Bei einer Abfindung kann man grundsätzlich ein begünstigte Versteuerung (§34 (1) i.V.m. §24 Nr. 1a) EStG) in Anspruch nehmen. Hierbei können weitere Einkünfte, im Falle der Zusammenveranlagung durch Ihre Einkünfte, den Steuereffekt aufheben. Deshalb wäre eine Günstigerprüfung, ob eine Einzelveranlagung von Ehegatten sinnvoll ist oder nicht, zu überprüfen.

    Dies sind nur die Rahmendaten und fallen bei jedem, aufgrund der persönlichen Verhältnisse, anders aus.

    Der Grundpfeiler über Steuerklasse 4 gegangen zu sein, ist auf jeden Fall schon nicht verkehrt gewesen.

    Ich würde mir für das Jahr einen Steuerberater, evtl Lohnsteuerhilfeverein (machen die das überhaupt?) suchen.

    VG

    Also was @Vino Verde da rumschreibt ist ein Graus. Wie kann man sich so angegriffen fühlen und nur gehässig antworten? Das ist meiner Meinung keine geeignete Umgangsform in einem Forum.

    EdlerRitter Ein Versuch wäre es wert, die Nachweise dadurch zu erbringen, dass du Anwesend sein musstest. Sollten keine anderen Belege mehr vorliegen, würde ich den Weg wählen, das FA kann dann immer noch ablehnen.

    Viele Grüße

    go4java

    Hallo, Glückwunsch, dass du so schnell wieder eine Arbeit gefunden hast!

    Also, die Abfindung kann einer besonderen Besteuerung unterworfen werden. Ich denke das hat dein alter AG schon gemacht. Wirst du dann auch in der Lohnsteuerbescheinigung sehen können.

    Wenn du ab März dann dein neues Gehalt beziehst wird dieses wie üblich normal über den AG durch den LSt Abzug versteuert. Deine Abfindung hat darauf, soweit ich weiß, keinen Einfluss.

    Jedoch hat es auf die Wirksamkeit einer begünstigten Besteuerung Auswirkung. Da du ALG 1 beziehst wirst du um eine Einkommensteuererklärung für 2021 sowieso nicht herumkommen. Mein Tipp, da hier keine Steuerberatung stattfindet, ist, dass du die Unterlagen für 2021 fein säuberlich zusammenstellst und dann den Gang zu einem günstigen StB wagst.

    Grüsse

    Ich habe schon herausgefunden, dass die Banken nur am 31.08. den Status für das Folgejahr anpasst. Wenn man zu März austritt, zahlt man also das gesamte laufende Jahr noch Kirchensteuer. Korrekt? Die könnte man sich dann über die Steuererklärung zurückholen? Und ab dem Folgejahr ist dann alles automatisch korrekt?

    Genau, man zahlt dann anteilig nur die Kirchensteuer.

    Es gibt keine Möglichkeit das Szenario unter 1. zu beschleunigen, z.B. indem man die Änderung selbstständig an die Bank meldet oder eine manuelle Abfrage anfordert?

    Leider keine Erfahrung, ob das etwas nützt.

    Angenommen man investiert in einen thesaurierenden ETF und tritt während der Spar- und Haltedauer aus der Kirche aus. Wird die Abgeltungssteuer bei Verkauf dann anteilig berechnet? Oder ist nur das Verkaufsjahr ausschlaggebend - und ob man da Kirchenmitglied ist oder nicht?

    Ausschlaggebend sind die steuerlichen Merkmale im Jahr der Gewinnrealisation, wie schon richtig vermutet.

    Gruss

    Hallo nilifan,

    Bei den aussergewoehnlichen Belastungen müssen etwaige abzusehende Erstattungen bereits in dem Jahr der Ausgabe berücksichtigt werden.

    Deinen Erstattungen ist immer ein Aufwand zuzuordnen. Das ergibt sich aus dem Wort Erstattungen, dafür muss irgendein Aufwand gegenüberstehen.

    Nun ist wie folgt bei Ihnen vorzugehen.

    Sie setzen die Ausgaben in dem Jahr an in dem sie geleistet worden sind. Dann rechnen Sie die erhalten oder zu erwartende Erstattung dagegen und die Differenz kann steuerlich verwertet werden. Ob diese sich dann auswirkt muss man dann sehen.

    Viele Grüße

    Soweit mir bekannt ist, kann man für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf eine Besteuerung mit 0,002% (0,03 %/ 15) umschwenken wenn nachweisbar ist, dass Sie weniger als 180 Tage (15 Tage im Monat) im Jahr zur Arbeit gefahren sind.

    Normalerweise wird gerechnet:

    BLP PKW x 0,03% x KM zur Arbeitsstätte = Geldwerter Vorteil im Monat

    Wenn weniger als 15 Tage im Monat gefahren worden sind - folgender Rechenweg:

    BLP PKW x 0,002% x KM zur Arbeitsstätte x Anzahl der tatsächlichen Fahrten = gwV

    Wenn die Vorgaben zutreffen können Sie so Ihren Arbeitslohn in der Einkommensteuererklärung 2020 reduzieren. Ihr Arbeitgeber hat in dem Fall zu viel versteuert.

    Soweit meine Auffassung und keine verbindliche Aussage!

    Gruss und frohe Festtage

    Abend liebe Leute,

    ich finde das Thema auch sehr interessant.

    Ich habe über Tecis eine WWK Riester-Rente abgeschlossen. Fragt mich nicht wieso, habe sie letzte Woche beitragsfrei stellen lassen, nachdem ich mir mal die Kostentabelle angeguckt habe. Keine Ahnung wieso ich das nicht vorher gemacht habe. Bin wohl der sympathischen Art des Vertrieblers zum Opfer gefallen. Ich meine, irgendwo muss ich doch Vertrauen zusprechen, damit ich eben einen Teil meiner Altersvorsorge selbst erledigen soll. Deren Slogan wir suchen dir das Beste heraus, finde ich ja gut. An der Umsetzung hapert es wohl ein wenig.

    Abgesehen davon, wollen die mich ebenfalls als Vertriebler anheuern. Ich habe dem zugesagt, da mir das Beraten sehr viel Freue bereitet. Ich habe in meinem Freundeskreis schon viele dazu gebracht einfach ein Depot zu eröffnen und den Sparplan anzulegen. Gerne würde ich das nebenbei machen und eventuell mit Chance es in den Hauptberuf umzumünzen. Dies ist auch deren Lockmittel und hatmich gecatched.

    End vom Lied ist, dass ich meine Altersvorsorge nun wieder komplett in meine Hände gelegt habe. Es ist zwar nicht mein Ziel nur einen ETF Sparplan haben zu wollen, aber naja, so is es nun mal.

    Gruß