Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Nach all dem Erörterten komme ich nach wie vor zum Schluss, dass beiden ein Vorwurf zu machen ist. DEP und auch den vermittelnden Vergleichsportalen. Auch ich sehe es so, einen Vertrag mit einer 12 monatigen Preisgarantie und einer jahresverbrauchsabhängigen Grundgebühr bestellt zu haben, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Mittlerweile halte ich es für mich auch am sichersten, die abgezogenen Beiträge der letzten 2 Monate rückbuchen zu lassen.


    Viele haben ja bei ihren vermittelnden Portalen Beschwerdeanrufe getätigt und es wurde ja wiederholt hier rückgemeldet wie sie dort argumentieren. Wenn die für den Herbst- und Winterverbrauch schon vorbezahlten Beiträge nicht mehr rückerstattet werden können, wird man nicht nochmal der 'Dumme' sein wollen.

  • Hallo,

    ich werde jetzt erstmal abwarten bis die Abrechnung kommt. Ich verweise hier auf den folgenden Hinweis in der HP von DEP:


    "Bitte beachten Sie auch : Die DEP wird ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, keine Abschläge mehr fordern und dementsprechend auch keine Abschläge mehr im SEPA-Lastschriftverfahren durchführen. Nach Beendigung des Vertrages erstellen wir schnellstmöglich die Schlussrechnung, die Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugeht. Bis zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung wird der Vertrag unsererseits erfüllt – Bitte halten auch Sie sich daran."


    Sollten sich die Herrschaften nicht daran halten oder die Abrechnungen entsprechend falsch sein, wäre eine gemeinsame Sammelklage sinnvoll. Was meint ihr dazu?

  • Also ich mach mir kein Stress mit dem Wechseldatum. Spätestens Mitte Ende Oktober ist man ja dann beim neuen Anbieter. Und der Grundversorger kostet ja nicht das Fünffache - daran gehe ich bei den paar Wochen nicht kaputt.


    Und bei DEP handhabe ich es so. Ich hole mir die letzten beiden Buchungen nicht zurück. Ich rechne mir den ursprünglich angesetzten Jahresverbrauch runter auf die Monate die ich bei DEP war. Und den Verbrauch gebe ich an. Dann bin ich DEP nichts schuldig und die mir auch nicht.

  • Und bei DEP handhabe ich es so. Ich hole mir die letzten beiden Buchungen nicht zurück. Ich rechne mir den ursprünglich angesetzten Jahresverbrauch runter auf die Monate die ich bei DEP war. Und den Verbrauch gebe ich an. Dann bin ich DEP nichts schuldig und die mir auch nicht.

    Das ist ja unser aller Problem: der "Jahresverbrauch" bzw. der tatsächliche Verbrauch wirkt sich in der Abrechnung nur auf den geringen Arbeitspreis 0,01€/kWh aus und nicht auf den ursprünglich verbrauchsabhängig berechneten Grundpreis. Und die darin enthaltene Vorauszahlung auf die Wintermonate mit höherem Verbrauch ist dann mal weg.....

    Selbst mit 0,00 kWh Verbrauch ist die Summe der bezahlten Grundpreise immer noch zu hoch für den tatsächlichen Verbrauch im Vergleich mit anderen Anbietern oder dem Grundversorger. Einzige Ausnahme wäre, dass der Vertrag mit DEP vor der letzten Wintersaison abgeschlossen wurde.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Zur erwarteten Abrechnung von DEP:

    Hier im Forum gibt es viel Angaben von Benutzern. z.B.

    Erwarteter Verbrauch 16000kWh -> Grundpreis von DEP 44,87€

    Erwarteter Verbrauch 17000kWh -> Grundpreis von DEP 47,43€

    Daraus ergibt sich 2,56€/1000kWh

    Da wir alle ja nicht die gesammt Menge verbraucht haben, weil DEP uns gekündigt hat, sondern nur einen kleinen Teil davon, erwarte ich eine Neuberechnung des Grundpreises.

    In meinem Fall werde ich wohl so ca. 4500kWh verbrauchen:

    Der neue Grundpreis ist dann: 4500kWH x 2,56€ /kWH = 11,52€ pro Monat

    Wenn die Abrechnung von DEP so kommt ist es gerecht und wird auch keiner meckern können.

  • @FinanztipRS:


    ich kenne Deinen Taschenrechner nicht, aber bei meinem kommt da immer was anderes raus:

    44,87 / 16 = 2,80

    47,43 / 17 = 2,79

    und wenn Du in 6 Monaten 4500kWh verbrauchst, musst Du doch den Jahresverbrauch über 12 Monate mit 9000kWh ansetzen!

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Das ist ja unser aller Problem: der "Jahresverbrauch" bzw. der tatsächliche Verbrauch wirkt sich in der Abrechnung nur auf den geringen Arbeitspreis 0,01€/kWh aus und nicht auf den ursprünglich verbrauchsabhängig berechneten Grundpreis. Und die darin enthaltene Vorauszahlung auf die Wintermonate mit höherem Verbrauch ist dann mal weg.....

    Selbst mit 0,00 kWh Verbrauch ist die Summe der bezahlten Grundpreise immer noch zu hoch für den tatsächlichen Verbrauch im Vergleich mit anderen Anbietern oder dem Grundversorger. Einzige Ausnahme wäre, dass der Vertrag mit DEP vor der letzten Wintersaison abgeschlossen wurde.

    Die schreiben ja nicht sie würden für Oktober nichts mehr berechnen, sondern sie würden keine weiteren Beiträge mehr einziehen 8o


    Also es wurde hier mal argumentiert, die Kündigungsmodalitäten sollten quasi symmetrisch geregelt sein. Wenn der Kunde kündigen könne müssten, auch die kündigen können etc. Also die haben ja noch gar kein Winter und Herbst geliefert. Bei einer Kündigung wie der ihrigen, haben die also immer gewonnen und der Kunde hätte sich bisher bei einer Kündigung veräppelt. Das ist schon auch etwas zum Lachen.


    Ich bin optimistisch, dass die mit der Sache nicht durchkommen ...

  • Ich bin optimistisch, dass die mit der Sache nicht durchkommen ...

    Ich drück Dir (und uns) die Daumen!


    Leider ist das Vorgehen von DEP zwar unmoralisch, ethisch verwerflich und, wenn vorsätzlich, auch betrügerisch, aber vertragskonform. Und den Vorsatz muss man nachweisen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich drück Dir (und uns) die Daumen!


    Leider ist das Vorgehen von DEP zwar unmoralisch, ethisch verwerflich und, wenn vorsätzlich, auch betrügerisch, aber vertragskonform. Und den Vorsatz muss man nachweisen.

    Ja ich sehe da keine Vertragskonformität. Ich sehe da nur einen Haufen Schwindel. Denke mal allein an unsere Schwierigkeit mit der Frage nach der Kündigungsfrist. Ganz unklar. 4 Wochen bei der Auftragsbestätigung des vermittelnden Portals. In den AGB die einzige Konkretisierung auf 4 Wochen. Dann in der Lieferbestätigung die 'Formulierung' fristlos. Und weil das da plötzlich unvermittelt in der e-mail auftaucht, (übrigens ohne den Hinweis wer eigentlich gemeint ist, da neigt man ja zunächst einmal anzunehmen dass der gemeint ist, der bestellt hat) siehst du das jetzige Verhalten als vertragskonform - das sehe ich ganz anders.

  • Danke für den Hinweis mit dem Taschenrechner. Nun damit es auch der letzte DEP versteht: Ich habe einfach die Differenzen gerechnet, dass ging auch ohne Taschenrechner:

    17000 - 16000 = 1000kWh

    47,43€ - 44,87 = 2,56€

    Das macht dann 2,56€ / 1000kWh. Das ist der Faktor den DEP benutzt um abhängig vom Verbrauch den Grundpreis zu ermitteln.

    Mein Verbrauch wird wohl 4500 sein und nicht 16000, also erwarte ich dass auch der Grundpreis nach deren Formel berechnet wird: 4500 x 2,56€ = 11,52€ pro Monat

    jass56

    Du hast eine andere Rechnung. Auch mit dem Taschenrechner bekomme ich bei beiden Rechnungen das richtige Resultat.

    Ich werde wohl genau 6 Monate bei DEP gewesein sein und nicht 12.

  • Vertrag DEP:

    "7. Lieferverpflichtungen
    7.3 Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die DEP die Lieferung ablehnen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen."

    Das wäre das Einzige, worauf man sich berufen könnte.

    Die Kündigung selbst ist dann ja möglich, nur nicht so kurzfristig.

    Dürfte uns aber auch nicht weiterhelfen.


    Ansonsten steht ja da:

    "3.2 Der Sondervertrag „Privat Best“ kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden."


    Hier steht keine explizite Frist, wäre ebenfalls ein Angriffspunkt, widerspricht aber nicht der Vorgehensweise von DEP.


    Bei der von check24 und Verivox angegebenen Kündigungsfrist müsste man das Kleingedruckte in Augenschein nehmen, die Frist von 4 Wochen ist ja unter bestimmten Voraussetzungen (s.o.) gegeben.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Also wenn die ohne Grund und ohne Frist kündigen könnten, dann bräuchte es Paragraf 7 ja gar nicht;)

    Ganz allgemein muss ich Dir sagen, dass nicht jedes Kleingedruckte was in einem Vertrag steht auch gilt und rechtskonform ist. Also wenn du im Kleingedruckten etwas finden magst, das man gegen das im Fettgedruckten Suggerierte wenden könnte, heißt das auch noch nicht, dass das rechtens ist. Ich finde aber auch im Kleingedruckten nicht, dass die im Sommer abkassieren dürfen und vor der eigentlichen Verbrauchszeit einfach ohne Grund kündigen können. Die Kündigung erging ja ohne eine Begründung und ohne Einhaltung einer üblichen Frist!

  • FinanztipRS:

    möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ich hoffe für Dich, dass Dein Lohn/Gehalt nicht auch so berechnet wird.


    Der verbrauchsabhängige Grundpreis wird über den Zeitraum von 12 Monaten berechnet und nicht über 6 Monate. Du vergleichst hier Jahresverbräuche mit 6-Monatsverbräuchen. Nach Deiner Vorgehensweise müsste es ja so sein:

    8500 - 8000 = 500kWh

    47,43€ - 44,87 = 2,56€

    Das macht dann 2,56€ / 500kWh

    bei 4500kWh: 9 x 2,56€ = 23,04€ pro Monat

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Also wenn die ohne Grund und ohne Frist kündigen könnten, dann bräuchte es Paragraf 7 ja gar nicht;)

    Ganz allgemein muss ich Dir sagen, dass nicht jedes Kleingedruckte was in einem Vertrag steht auch gilt und rechtskonform ist. Also wenn du im Kleingedruckten etwas finden magst, das man gegen das im Fettgedruckten Suggerierte wenden könnte, heißt das auch noch nicht, dass das rechtens ist. Ich finde aber auch im Kleingedruckten nicht, dass die im Sommer abkassieren dürfen und vor der eigentlichen Verbrauchszeit einfach ohne Grund kündigen können. Die Kündigung erging ja ohne eine Begründung und ohne Einhaltung einer üblichen Frist!

    Das erste, was Du im Jurastudium lernst, ist, das Recht und Gerechtigkeit leider nichts miteinander zu tun haben. Wenn etwas "suggeriert" wird, muss es noch lange nicht rechtlich bindend sein. Wäre zwar einen Versuch wert, aber die Erfolgschancen vor Gericht wären voraussichtlich gering. Meiner Meinung nach müsste man eine vorsätzliche Betrugsabsicht nachweisen, was wohl ziemlich schwierig werden dürfte. Falls man einen kundenfreundlich orientierten Richter findet, evtl. noch eine Modifizierung der Grundgebühr in der Endabrechnung, da die ja verbrauchsabhängig berechnet wurde.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • 4.4

    Das erste, was Du im Jurastudium lernst, ist, das Recht und Gerechtigkeit leider nichts miteinander zu tun haben. Wenn etwas "suggeriert" wird, muss es noch lange nicht rechtlich bindend sein. Wäre zwar einen Versuch wert, aber die Erfolgschancen vor Gericht wären voraussichtlich gering. Meiner Meinung nach müsste man eine vorsätzliche Betrugsabsicht nachweisen, was wohl ziemlich schwierig werden dürfte. Falls man einen kundenfreundlich orientierten Richter findet, evtl. noch eine Modifizierung der Grundgebühr in der Endabrechnung, da die ja verbrauchsabhängig berechnet wurde.

    Die Preisgarantie bzw. Preisfixierung umfasst alle genannten Preisbestandteile inklusive Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen.


    AGB


    und dann:


    § 7 Preisgarantie / Preisanpassung

    Für den in §4 angegebenen Arbeitspreis und den angegebenen Grundpreis gewährt DEP eine vollständige Preisgarantie für längstens 12 Monate ab Vertragsbeginn.


    Naja - wenn du den Vertrag genau durchliest, dann könnten die fast tun was sie wollen. Und selbst für das Ungültigwerden einzelner Vertragsbestandteile haben sie im Vertragstext versucht, vorzusorgen.


    Am Lustigsten ist das mit der Preisgarantie. Da steht doch tatsächlich dass man eine hat, die alle Preisbestandteile beinhaltet, aber jederzeit gekündigt werden kann - dass man also gar keine hat.

  • jass56

    Bevor ich mich mit einem Troll oder mit jemandem von DEP herum streite, werde ich mich zuerst an die Schlichtungs-Stelle Energie e.V wenden.

    Ich glaube das ist der richtige Ort, füe all die Leute, die sich betrogen fühlen und nicht gleich mit Anwalt kommen wollen.

    Das mit der Schlichtungsstelle ist schon mal eine gute Idee, die Forumsteilnehmer wären Dir bestimmt dankbar, wenn Du das Ergebnis hier veröffentlichen könntest.


    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Troll!

    Ich habe nicht mehrere Semester Mathematik und Steuerrecht studiert, um mit Dir einen Streit anzufangen, ich wollte Dir lediglich bei der Berechnung helfen.

    Aber Du darfst gerne weiter Äpfel mit Birnen vergleichen, Hauptsache, es macht Dich glücklich.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich rechne dir mal meine Rechnung vor. Die DEP setzt einen vom anzunehmenden Jahresverbrauch abhängigen Grundpreis fest, den sie geteilt durch 12 jeden Monat einzieht. Wenn nun nach 6 heizfreien Monaten, wie zu erwarten war, erst 1/4 verbraucht ist und die sich vom Acker machen, dann wäre das aufs Jahr gerechnet nach deren bisherigen Kostenberechnung ein anzunehmender Jahresverbrauch von der Hälfte des ursprünglich angenommenen - jetzt müsste man wissen, was für einen Grundpreis sie für diese Menge angesetzt haben. Ich habe aber noch ganz andere Folgen auszubaden. Zum einen muss ich in einer extrem teueren Phase wechseln, falle eine Zeit in die Grundversorgung und muss meine Zeit mit der Sache verschwenden. Rein theoretisch können die ja ihre Endabrechnung in der Weise vorlegen, dann wäre die Aufregung unnötig gewesen - aber wer glaubt an so was?

  • Hallo zusammen,

    bezüglich des Datums der Kündigung ist von der DEP auch bei mir der 01.10.2021 (zum) genannt worden. Verwirrend ist für mich deren Aufforderung, mir zum 01.10.21 einen neuen Gaslieferanten zu suchen. Da ich im Land Brandenburg wohne, habe ich die NBB (Netzbetreiber Berlin/ Brandenburg) kontaktiert. Dort hat die DEP bereits die Abmeldung der Gasversorgung zum 01.10.21 bekannt gegeben. Also muss ich ab dem 02.10.21 einen anderen Vertrag abschließen.

    Ich habe mir für September den Abschlag von der Bank gutschreiben lassen. Nachdem ich eure Kommentare gelesen habe, bin ich unsicher geworden, ob ich den Abschlag der DEP wieder zukommen lassen soll ?

  • jass56

    Wenn du in deinem Mathstudium aufgepasst hast, dann ist dir ja bekannt, sich einer Formel anzunähern geht über die Differenzen besser als nur über deren Achsenabschnitt. Soweit zu Äpfeln und Birnen.

    Aber wenn wir das unbedingt vergleichen wollen:


    Deine Rechnung: Grundpreis / Erwarteter Verbrauch:

    44,87€ / 16000kwH = 2,80€/1000kWh


    Meine Rechnung : Differenz Grundpreis / Differenz Verbrauch:

    (17000-16000) / (47,43 - 44,87) = 2,56€/1000kWh


    Ob jetzt 2,80€ oder 2,56€ ist nur eine Sache der Genauigkeit für die Nachbildung der Formel von DEP um herauszufinden wie die den Grundpreis abhängig vom Verbrauch bestimmen.

    Wenn du meinst es ist richtiger mit 2,80€ zu rechnen, ok.

    Ich mag halt Birnen lieber, weil das genauer ist.