Was gehört eigentlich zu den "Bearbeitungsgebühren"?

  • Hallo in die Runde,


    wir haben für unsere gebrauche Immobilie zwar keine bearbeitungsgebühren an die Bank gezahlt, in 2006-2007 dafür aber bis zu div. Bau- (sprich: Sanierungs-) fortschritten Bereitstellungszinsen. Sind die nach aktueller Rechtslage diese Kosten korrekt? Wenn nicht, gibt es dafür einen Musterbrief? und bis wann müsste ich den abschicken?
    Vieln dank für hilfreiche Infos


    ich_bins2005

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie über die Suchfunktion oben rechts mit dem Begriff "Bereitstellungszinsen" bzw. "Bereitstellungsprovision" suchen, finden Sie die entsprechenden Diskussionen rund zu diesem Begriff.


    Dieser Zins ist legitim, da die Bank für Sie ja eine Gegenleistung in Form des bereitgestellten Darlehens erbracht hat, die Abrufung des Kredites ist durch Sie in unregelmäßigen Abständen erfolgt.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager