Aktiendepot im Falles eines Bankkonkurses

  • Im Angesicht des Konkurses der Greensill Bank stelle ich mir die Frage wie man im Konkursfall einer Bank an sein Depot kommt. Das im Konkursfall der Bank das Depotvermögen also die Fonds und Aktien unangetastet sind, davon gehe ich aus. Aber die Frage die sich mir stellt, wie bekomme ich Zugang zum Depot. Es gibt ja keine physischen Wertpapiere mehr, die ich mir aushändigen lassen könnte.

    Weiterhin hätte ich die Frage ob ein Aktiendepot als Sachvermögen von der Einlagensicherung des Bundes bis 100' Euro gesichert ist?
    Ich würde mich über HIlfe zu meinen Fragen freuen.

  • Hallo JohannesP , willkommen im FInanztip-Forum.

    Aber die Frage die sich mir stellt, wie bekomme ich Zugang zum Depot.

    Bei einer Insolvenz geht der Betrieb der Bank weiter, sie darf nur keine bzw.. nur eingeschränkt Geschäfte machen. Technisch würde das mMn so laufen, dass die Bestände der Depotkonten auf eine andere Bank umgehängt werden. s. unten 6. Punkt

    Weiterhin hätte ich die Frage ob ein Aktiendepot als Sachvermögen von der Einlagensicherung des Bundes bis 100' Euro gesichert ist?

    Nein. Aktiendepots sind als Sondervermögen nicht geschützt, da sie aufgrund dieser Konstruktion nicht schutzbedürftig sind. Es gibt die 90% Anlegerentschädigung bis 20T€ wenn eine Bank in diesem Zusammenhang ihre Verpflichtungen nicht erfüllt / erfüllen kann. s. unten 5. Punkt


    Näheres zu beidem https://www.bafin.de/DE/Verbra…nlagensicherung_node.html